Betreff
Umspanngebäude Feldstraße - Errichtung einer Funkübertragungsstelle
Vorlage
0287/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Errichtung einer Funkübertragungsstelle auf dem Umspanngebäude in der Feldstraße wird zugestimmt.

 


Sachdarstellung, Begründung, Folgekosten:

 

Das Umspanngebäude in der Feldstraße wird seit Ende 2020 nicht mehr als solches betrieben. Die Stadtwerke Detmold haben der Gemeinde Augustdorf das Gebäude zur weiteren Nutzung überlassen. 

Mit Beschluss des Ausschusses für Bau, Planung und Umwelt vom 26.02.2021 (Drucksache 0040/2021) wurde einstimmig der Beschluss gefasst, dass Gebäude zu übernehmen und einer Nachnutzung zuzuführen. Als Nachnutzung wurde auszugsweise vorgeschlagen, auf dem Gebäude eine Funkübertragungsstelle zu errichten.

 

In dem südlichen Bereich von Augustdorf liegt bereits seit Jahren eine unzureichende Mobilfunk-Netzabdeckung vor. Siehe hierzu: https://www.telekom.de/netz/mobilfunk-netzausbau

 

Nach ersten Gesprächen mit der Telekom wurde mitgeteilt, dass grundsätzlich Interesse an der Errichtung einer Funkübertragungsstelle besteht. Die Telekom hat daraufhin die Deutsche Funkturm GmbH mit der weiteren Prüfung beauftragt.

 

Vorbehaltlich der statischen Prüfung des Gebäudes ist die Deutsche Funkturm GmbH bereit, eine Funkübertragungsstelle zu errichten. Die Funkübertragungsstelle ermöglicht im Umkreis von 1km eine stabile und ausreichende Netzabdeckung (4G/LTE). Die Freischaltung des 5G-Netzes ist ebenfalls möglich.

 

Für die Errichtung der Funkübertragungsstelle würde die Gemeinde 15 Jahre lang eine Pacht von jährlich 1.200EUR erhalten. Sämtliche Betriebs- und Unterhaltungskosten der Übertragungsstelle liegen bei der Telekom.