Soziale Sicherung

Mehr Unterstützung für Familien mit wenig Geld

Bundeskabinett beschließt Kindersofortzuschlag und Einmalzahlung

Das Bundeskabinett hat heute den gemeinsam vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegten Entwurf eines Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzes beschlossen.

Diese Koalition hat es sich zum Ziel gemacht, bedürftigen Familien und Kindern stärker zur Seite zu stehen. In einem ersten Schritt haben Familienministerin Anne Spiegel und ich deshalb heute den Kindersofortzuschlag von 20 Euro pro Monat auf den Weg gebracht. Der Kindersofortzuschlag wird ab dem 1. Juli ausbezahlt bis die neue Kindergrundsicherung startet. Mir ist wichtig, dass dieses Geld schnell und unbürokratisch bei den Kindern ankommt. Ebenfalls im Juli wird der einmalige Zuschuss von 100 Euro an Menschen ausbezahlt, die Leistungen der sozialen Sicherungssysteme bekommen. Denn wer mit wenig Geld auskommen muss, den belasten die steigenden Preise besonders stark. Klar ist, der Sozialstaat steht den Menschen in schwierigen Zeiten weiter zur Seite.

Mit dem Sofortzuschlag gehen wir einen ersten wichtigen Schritt hin zu einem echten Paradigmenwechsel im Kampf gegen Kinderarmut. Ab dem 1. Juli bekommen rund 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder in Deutschland 20 Euro zusätzlich im Monat. Damit helfen wir den Kindern und Familien, die unsere Hilfe besonders brauchen und die es gerade in der Pandemie besonders schwer hatten. Kinder aus der Armut zu holen heißt, ihnen bessere Startchancen zu geben, Teilhabe zu ermöglichen und soziale Ausgrenzung zu beenden. Es ist unerträglich, dass in einem reichen Land wie Deutschland so viele Kinder mit so wenig auskommen müssen und viele die ihnen zustehende Unterstützung gar nicht bekommen. Das gehen wir mit dem Sofortzuschlag nun entschieden an. Der Sofortzuschlag wird ohne weiteren Antrag unbürokratisch ausgezahlt, und es gibt ihn lückenlos bis zur Einführung der Kindergrundsicherung.

Mit dem Gesetz werden ein monatlicher Sofortzuschlag von 20 Euro für Kinder sowie eine Einmalzahlung von 100 Euro an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme geregelt.

Die Unterstützung hilfebedürftiger Familien und die Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Den Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich erhalten ab dem 1. Juli 2022 alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Haushalt der Eltern, die Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Kinderzuschlag oder auf Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) haben.

Erwachsene Leistungsberechtigte, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG oder Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BVG erhalten, werden zudem durch eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro unterstützt. Diese dient dem Ausgleich von erhöhten Lebenshaltungskosten und von pandemiebedingten Ausgaben. Der Zuschuss soll im Juli 2022 ausgezahlt werden.

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