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Täglich werden es mehr Quarantänefälle. Darunter auch Personen, bei denen das Coronavirus noch nicht nachgewiesen wurde, die sich aber sicherheitshalber isolieren.

Darf ich auf den Balkon oder in den Garten?

Betroffene sollten den Balkon oder die Terrasse nur betreten, wenn sie nicht mit anderen Menschen in Kontakt treten können. Bei eingezäunten Grundstücken dürfen sich Erkrankte auch im Garten aufhalten.

Darf ich eine Pizza bestellen?

Wer eine Pizza bei einem Lieferdienst bestellt, muss angeben, dass er in Quarantäne steckt. Die Lieferung muss dann vor der Tür abgestellt werden. Auch bei Lieferungen durch die Deutsche Post gibt es Einschränkungen. Hängt der Briefkasten im Treppenhaus, müssen Betroffene ihren Nachbarn Bescheid geben, um Post vor ihre Wohnungstür zu legen.

Was passiert mit Haustieren?

Wer einen direkten Gartenzugang hat, kann Hund oder Katze weiter dort rauslassen. Alle anderen Hundebesitzer müssen dafür sorgen, dass jemand das Tier regelmäßig abholt. Der Gassigeher sollte allerdings die Wohnung nicht betreten und Hände waschen oder desinfizieren, nachdem er oder sie Kontakt mit dem Hund oder der Leine hatte, rät der Tierschutzbund.

ein verknautschter Hund liegt am Boden (Foto: dpa Bildfunk, Jacob King )
Jacob King

Eine andere Möglichkeit ist, das Tier bei einer nahestehenden Person unterzubringen, ähnlich wie bei einem Urlaub. Eine vorübergehende Unterbringung im Tierheim sollte nur eine Notlösung sein.

Bekommen Hunde oder Katzen auch Corona?

„Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es keinen Hinweis darauf, dass Haustiere wie Hunde und Katzen sich mit dem Coronavirus infizieren können.“

Weltgesundheitsorganisation (WHO), 5. März 2020

Wer bringt den Müll raus?

Abfall muss in der Quarantäne-Zeit (also 14 Tage lang) gesammelt werden – am besten in gut verschließbaren Müllsäcken. Vor die Haustüre zu stellen, damit Nachbarn ihn wegschmeißen, ist nicht ratsam. Auf den Müllsäcken könnten sich Viren befinden.

Was ist der Unterschied zwischen Quarantäne und häuslicher Isolation?

Häusliche Isolation ist gleichbedeutend mit häuslicher Quarantäne. Sie wird angeordnet, wenn Betroffene positiv auf das Coronavirus getestet wurden, innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren oder in Kontakt mit COVID-19-Erkrankten standen. Nicht nur Infizierte gehen in Quarantäne. Sondern vor allem Menschen, die ansteckungsverdächtig seien, ohne selbst krank oder krankheitsverdächtig zu sein, erklärt das Robert-Koch-Institut.

Darf dann niemand mehr das Haus oder die Wohnung verlassen?

Die betroffene Person soll den Kontakt zu den anderen im Haushalt lebenden Personen weitgehend vermeiden und bestimmte Regeln beachten. Von den anderen im Haushalt lebenden Personen geht deshalb keine eigene Ansteckungsgefahr aus. Sie werden in der Regel nicht isoliert und dürfen das Haus verlassen.

Welche Regeln gelten bei Quarantäne?

Wer unter häuslicher Quarantäne steht, darf seine Wohnung zwei Wochen lang nicht verlassen. Freunde oder Nachbarn sollten Einkäufe erledigen und vor die Tür stellen. Körperkontakt sollte vermieden werden. Auch innerhalb eines Haushaltes sollte sich eine infizierte Person von den anderen isolieren, also allein im Raum bleiben, Mahlzeiten getrennt von der Familie einnehmen.

Wer ordnet eine häusliche Quarantäne an?

Die 380 regionalen Gesundheitsämter in Deutschland können eine häusliche Quarantäne anordnen. In jedem Gesundheitsamt dürfen die Ärzte oder das Fachpersonal selbst entscheiden, wann welche Maßnahmen ergriffen und worauf Betroffene achten müssen.

Darf der Staat auch gegen meinen Willen Quarantäne verordnen?

Ja, dies kann sogar gegen den Willen des Patienten erfolgen, denn in einer solchen Situation überwiegt der Schutz der Allgemeinheit gegenüber der persönlichen Freiheit des Einzelnen. Um eine Flucht des Erkrankten zu verhindern, dürfen ihm sogar dafür geeignete Gegenstände abgenommen werden.

Was passiert, wenn ein Infizierter das Haus verlässt?

Gelingt dem Infizierten dennoch die Flucht, darf die zuständige Behörde diesen im Rahmen des Verwaltungszwangs mit Gewalt wieder in Gewahrsam nehmen und in Quarantäne unterbringen. Als letzte Möglichkeit dürfte sogar von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden, denn die Ansteckungsgefahr für eine Vielzahl von Personen wäre so hoch, dass zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung geboten sein kann, flüchtige Patienten unschädlich zu machen.

Wer überwacht die Quarantäne?

Die örtlichen Polizeibehörden sind laut Infektionsschutzgesetz (Paragraf 74) zuständig für die Einhaltung der Vorschriften. Es droht jemandem, der Krankheitserreger vorsätzlich verbreitet, eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Allerdings wird die Einhaltung der Quarantäne in der Praxis nur durch regelmäßige Telefonate mit den Gesundheitsämtern überprüft.

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