Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Rede von Außenminister Heiko Maas im Bundestag zu den Anträgen von FDP und GRÜNE zu EU-Rechtsstaatsmechanismen

14.05.2020 - Rede

„Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte (…). Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam“

Es ist kein Zufall, dass diese Zeilen am Beginn des Vertrages über die Europäische Union stehen, letztlich deshalb, weil sie den Kern des vereinten Europas ausmachen. Deshalb reicht es nicht, sich nur rhetorisch zu diesen Werten zu bekennen. Diese Werte müssen gelebt werden, sie müssen täglich angewendet werden. Dort, wo das nicht der Fall ist, muss dem in aller Form widersprochen werden.

Leider erleben wir weltweit, aber eben auch in Teilen Europas das, was der „Economist“ treffend als die „Pandemie der Machtergreifung“ bezeichnet hat. Alle Maßnahmen zur Bewältigung der Covid-Pandemie müssen rechtsstaatlich sein, das heißt: geeignet, verhältnismäßig und vorübergehend. Wer dagegen die Pandemie als Deckmantel nutzt, um rechtsstaatliche Prinzipien dauerhaft auszuhebeln, sollte damit nicht ungeschoren davonkommen.

Widerspruch, meine sehr verehrten Damen und Herren, verdienen auch die, die zurzeit versuchen, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das ausdrücklich den Vorrang europäischen Rechts vor nationalem Recht anerkannt hat, für ihre Zwecke zu missbrauchen. Deshalb sage ich es noch einmal ganz deutlich: Das Bundesverfassungsgericht hat den Vorrang europäischen Rechts nicht in Abrede gestellt, sondern den Grundsatz bestätigt. Auch der Vorwurf der Kläger, die Ankaufprogramme der EZB in der Finanzkrise seien monetäre Staatsfinanzierungen gewesen, hat das Bundesverfassungsgericht klar widerlegt.

Damit stärkt es die EZB in der Coronakrise sogar. Alle anderen Interpretationen führen in die Irre.

Meine Damen und Herren,
eine Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit kann und wird die Europäische Union nicht zulassen. Defizite, die es unbestreitbar gibt, werden auch eine der Prioritäten in unserer Ratspräsidentschaft sein, die in wenigen Wochen beginnt. Wir werden die Kommission und das Europäische Parlament in den Artikel-7-Verfahren unterstützen, die sie mit Blick auf Polen und Ungarn eingeleitet haben. Auch Vertragsverletzungsverfahren dürfen kein Tabu sein, wenn es um den Schutz europäischer Grundwerte und damit auch der Rechtsstaatlichkeitsprinzipien geht.

Schließlich wird die Bundesregierung sich auch dafür einsetzen, dass die Auszahlung von EU-Mitteln künftig stärker an die Erfüllung rechtsstaatlicher Grundsätze geknüpft wird. Das wird auch bei den anstehenden Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen eine wichtige Rolle spielen. Wer sich den rechtsstaatlichen Prinzipien der EU, auf die wir uns alle verpflichtet haben, in eklatanter und dauerhafter Weise entzieht, muss damit rechnen, dass er das auch finanziell zu spüren bekommt.

Meine Damen und Herren,
wir wissen aber gleichzeitig auch, dass diese Korrektiv- und Sanktionsinstrumente uns nicht immer ans Ziel bringen, zumal - das ist ein Problem - sie erst dann greifen, wenn es in einzelnen Mitgliedstaaten bereits zu klaren Verletzungen dieser Grundwerte gekommen ist. Was wir deshalb schaffen wollen, und zwar in unserer Ratspräsidentschaft, ist ein präventives Instrument, das einen offenen und konstruktiven Dialog über Rechtsstaatlichkeit möglich macht, und zwar in einer Art und Weise, wie es ihn bisher noch nicht gegeben hat. Dafür wollen wir in unserer Ratspräsidentschaft einen Mechanismus in Gang setzen, bei dem sich alle Teilnehmer gegenseitig einer Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit unterziehen. Die Grundlage wird der erste jährliche Bericht der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit in der EU sein, der im September erscheinen soll. Wir werden ihn zudem zum Anlass für regelmäßige, offene und auch kritische Diskussionen im Rat nehmen. Sowohl eine Aussprache zu gesamteuropäischen Entwicklungen als auch zu Länderkapiteln: Das ist ein Novum; aber das ist notwendig.

Meine Damen und Herren,
die Botschaft dabei ist klar: Rechtsstaatlichkeit ist und darf auch vor allen Dingen keine Nebensache sein, nicht nur ein Nice-to-have, sondern sie ist die Garantie der Garantien und das Fundament der europäischen Rechtsgemeinschaft.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich mache mir keine Illusionen: Diese Neuerungen werden nicht überall auf Gegenliebe stoßen; das tun sie auch jetzt schon nicht. Deshalb appelliere ich an die Bereitschaft all unserer Partner in Europa - und die überragende Mehrheit der Partner und Mitgliedstaaten der Europäischen Union trägt diese Initiative mit, bei der wir voneinander lernen, um so die Rechtsstaatlichkeit in all unseren Ländern zu stärken.

Kurz gesagt: Wir sollten die Rechtsstaatlichkeit wieder zu dem machen, was sie eigentlich sein sollte: etwas, was Europa nicht spaltet, sondern alle Europäer verbindet.

Herzlichen Dank.

Schlagworte

nach oben