Am 31.10.2024 ist das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems in Kraft getreten. Dadurch haben sich unter Anderem Änderungen im Bundesjagdgesetz ergeben, die eine vorherige Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nach §§ 5 und 6 des Waffengesetzes durch die zuständige Waffenbehörde erfordern.
Den Antrag können Sie wie bisher postalisch oder per E-Mail bei der Unteren Jagdbehörde einreichen.
Der Original-Jagdschein und die Versicherungsbestätigung kann aufgrund der aktuellen Situation nachgereicht werden oder bei Terminvereinbarung vorgelegt werden.
Aufgrund der aktuellen Situation, können die Unterlagen auch nachgereicht werden!
Dem Antrag sind beizufügen:
Zusätzliche Unterlagen bei Erstanträgen:
Zusätzliche Unterlagen bei Ausländerjagdscheinen:
35,00 für 1 Jahr (1-Jahresjagdschein)
50,00 für 2 Jahre (2-Jahresjagdschein)
65,00 für 3 Jahre (3-Jahresjagdschein)
15,00 für 14 Tage (Tagesjagdschein)
Die Gebühr ist ausschließlich nach Eingang des Gebührenbescheides zu überweisen.
Bearbeitungszeit individuell.
Der Antrag wird wie bisher bei der Unteren Jagdbehörde gestellt. Nach Antragseingang wird die Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bei der Waffenbehörde abgefragt. Ohne vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (inklusive unterschriebener Datenschutzerklärung) kann keine Zuverlässigkeitsprüfung bei der Waffenbehörde veranlasst werden.
Am 31.10.2024 ist das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems in Kraft getreten. Dadurch haben sich unter Anderem Änderungen im Bundesjagdgesetz ergeben, die eine vorherige Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nach §§ 5 und 6 des Waffengesetzes durch die zuständige Waffenbehörde erfordern.
Den Antrag können Sie wie bisher postalisch oder per E-Mail bei der Unteren Jagdbehörde einreichen.
Der Original-Jagdschein und die Versicherungsbestätigung kann aufgrund der aktuellen Situation nachgereicht werden oder bei Terminvereinbarung vorgelegt werden.
Aufgrund der aktuellen Situation, können die Unterlagen auch nachgereicht werden!
Dem Antrag sind beizufügen:
Zusätzliche Unterlagen bei Erstanträgen:
Zusätzliche Unterlagen bei Ausländerjagdscheinen:
35,00 für 1 Jahr (1-Jahresjagdschein)
50,00 für 2 Jahre (2-Jahresjagdschein)
65,00 für 3 Jahre (3-Jahresjagdschein)
15,00 für 14 Tage (Tagesjagdschein)
Die Gebühr ist ausschließlich nach Eingang des Gebührenbescheides zu überweisen.
Bearbeitungszeit individuell.
Der Antrag wird wie bisher bei der Unteren Jagdbehörde gestellt. Nach Antragseingang wird die Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bei der Waffenbehörde abgefragt. Ohne vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (inklusive unterschriebener Datenschutzerklärung) kann keine Zuverlässigkeitsprüfung bei der Waffenbehörde veranlasst werden.
Am 31.10.2024 ist das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems in Kraft getreten. Dadurch haben sich unter Anderem Änderungen im Bundesjagdgesetz ergeben, die eine vorherige Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nach §§ 5 und 6 des Waffengesetzes durch die zuständige Waffenbehörde erfordern.
Den Antrag können Sie wie bisher postalisch oder per E-Mail bei der Unteren Jagdbehörde einreichen.
Der Original-Jagdschein und die Versicherungsbestätigung kann aufgrund der aktuellen Situation nachgereicht werden oder bei Terminvereinbarung vorgelegt werden.
Aufgrund der aktuellen Situation, können die Unterlagen auch nachgereicht werden!
Dem Antrag sind beizufügen:
Zusätzliche Unterlagen bei Erstanträgen:
Zusätzliche Unterlagen bei Ausländerjagdscheinen:
35,00 für 1 Jahr (1-Jahresjagdschein)
50,00 für 2 Jahre (2-Jahresjagdschein)
65,00 für 3 Jahre (3-Jahresjagdschein)
15,00 für 14 Tage (Tagesjagdschein)
Die Gebühr ist ausschließlich nach Eingang des Gebührenbescheides zu überweisen.
Bearbeitungszeit individuell.
Der Antrag wird wie bisher bei der Unteren Jagdbehörde gestellt. Nach Antragseingang wird die Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bei der Waffenbehörde abgefragt. Ohne vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (inklusive unterschriebener Datenschutzerklärung) kann keine Zuverlässigkeitsprüfung bei der Waffenbehörde veranlasst werden.
Am 31.10.2024 ist das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems in Kraft getreten. Dadurch haben sich unter Anderem Änderungen im Bundesjagdgesetz ergeben, die eine vorherige Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nach §§ 5 und 6 des Waffengesetzes durch die zuständige Waffenbehörde erfordern.
Den Antrag können Sie wie bisher postalisch oder per E-Mail bei der Unteren Jagdbehörde einreichen.
Der Original-Jagdschein und die Versicherungsbestätigung kann aufgrund der aktuellen Situation nachgereicht werden oder bei Terminvereinbarung vorgelegt werden.
Aufgrund der aktuellen Situation, können die Unterlagen auch nachgereicht werden!
Dem Antrag sind beizufügen:
Zusätzliche Unterlagen bei Erstanträgen:
Zusätzliche Unterlagen bei Ausländerjagdscheinen:
35,00 für 1 Jahr (1-Jahresjagdschein)
50,00 für 2 Jahre (2-Jahresjagdschein)
65,00 für 3 Jahre (3-Jahresjagdschein)
15,00 für 14 Tage (Tagesjagdschein)
Die Gebühr ist ausschließlich nach Eingang des Gebührenbescheides zu überweisen.
Bearbeitungszeit individuell.
Der Antrag wird wie bisher bei der Unteren Jagdbehörde gestellt. Nach Antragseingang wird die Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bei der Waffenbehörde abgefragt. Ohne vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (inklusive unterschriebener Datenschutzerklärung) kann keine Zuverlässigkeitsprüfung bei der Waffenbehörde veranlasst werden.
Am 31.10.2024 ist das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems in Kraft getreten. Dadurch haben sich unter Anderem Änderungen im Bundesjagdgesetz ergeben, die eine vorherige Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nach §§ 5 und 6 des Waffengesetzes durch die zuständige Waffenbehörde erfordern.
Den Antrag können Sie wie bisher postalisch oder per E-Mail bei der Unteren Jagdbehörde einreichen.
Der Original-Jagdschein und die Versicherungsbestätigung kann aufgrund der aktuellen Situation nachgereicht werden oder bei Terminvereinbarung vorgelegt werden.
Aufgrund der aktuellen Situation, können die Unterlagen auch nachgereicht werden!
Dem Antrag sind beizufügen:
Zusätzliche Unterlagen bei Erstanträgen:
Zusätzliche Unterlagen bei Ausländerjagdscheinen:
35,00 für 1 Jahr (1-Jahresjagdschein)
50,00 für 2 Jahre (2-Jahresjagdschein)
65,00 für 3 Jahre (3-Jahresjagdschein)
15,00 für 14 Tage (Tagesjagdschein)
Die Gebühr ist ausschließlich nach Eingang des Gebührenbescheides zu überweisen.
Bearbeitungszeit individuell.
Der Antrag wird wie bisher bei der Unteren Jagdbehörde gestellt. Nach Antragseingang wird die Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bei der Waffenbehörde abgefragt. Ohne vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (inklusive unterschriebener Datenschutzerklärung) kann keine Zuverlässigkeitsprüfung bei der Waffenbehörde veranlasst werden.
Am 31.10.2024 ist das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems in Kraft getreten. Dadurch haben sich unter Anderem Änderungen im Bundesjagdgesetz ergeben, die eine vorherige Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nach §§ 5 und 6 des Waffengesetzes durch die zuständige Waffenbehörde erfordern.
Den Antrag können Sie wie bisher postalisch oder per E-Mail bei der Unteren Jagdbehörde einreichen.
Der Original-Jagdschein und die Versicherungsbestätigung kann aufgrund der aktuellen Situation nachgereicht werden oder bei Terminvereinbarung vorgelegt werden.
Aufgrund der aktuellen Situation, können die Unterlagen auch nachgereicht werden!
Dem Antrag sind beizufügen:
Zusätzliche Unterlagen bei Erstanträgen:
Zusätzliche Unterlagen bei Ausländerjagdscheinen:
35,00 für 1 Jahr (1-Jahresjagdschein)
50,00 für 2 Jahre (2-Jahresjagdschein)
65,00 für 3 Jahre (3-Jahresjagdschein)
15,00 für 14 Tage (Tagesjagdschein)
Die Gebühr ist ausschließlich nach Eingang des Gebührenbescheides zu überweisen.
Bearbeitungszeit individuell.
Der Antrag wird wie bisher bei der Unteren Jagdbehörde gestellt. Nach Antragseingang wird die Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bei der Waffenbehörde abgefragt. Ohne vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (inklusive unterschriebener Datenschutzerklärung) kann keine Zuverlässigkeitsprüfung bei der Waffenbehörde veranlasst werden.
Am 31.10.2024 ist das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems in Kraft getreten. Dadurch haben sich unter Anderem Änderungen im Bundesjagdgesetz ergeben, die eine vorherige Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nach §§ 5 und 6 des Waffengesetzes durch die zuständige Waffenbehörde erfordern.
Den Antrag können Sie wie bisher postalisch oder per E-Mail bei der Unteren Jagdbehörde einreichen.
Der Original-Jagdschein und die Versicherungsbestätigung kann aufgrund der aktuellen Situation nachgereicht werden oder bei Terminvereinbarung vorgelegt werden.
Aufgrund der aktuellen Situation, können die Unterlagen auch nachgereicht werden!
Dem Antrag sind beizufügen:
Zusätzliche Unterlagen bei Erstanträgen:
Zusätzliche Unterlagen bei Ausländerjagdscheinen:
35,00 für 1 Jahr (1-Jahresjagdschein)
50,00 für 2 Jahre (2-Jahresjagdschein)
65,00 für 3 Jahre (3-Jahresjagdschein)
15,00 für 14 Tage (Tagesjagdschein)
Die Gebühr ist ausschließlich nach Eingang des Gebührenbescheides zu überweisen.
Bearbeitungszeit individuell.
Der Antrag wird wie bisher bei der Unteren Jagdbehörde gestellt. Nach Antragseingang wird die Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bei der Waffenbehörde abgefragt. Ohne vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (inklusive unterschriebener Datenschutzerklärung) kann keine Zuverlässigkeitsprüfung bei der Waffenbehörde veranlasst werden.
Am 31.10.2024 ist das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems in Kraft getreten. Dadurch haben sich unter Anderem Änderungen im Bundesjagdgesetz ergeben, die eine vorherige Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nach §§ 5 und 6 des Waffengesetzes durch die zuständige Waffenbehörde erfordern.
Den Antrag können Sie wie bisher postalisch oder per E-Mail bei der Unteren Jagdbehörde einreichen.
Der Original-Jagdschein und die Versicherungsbestätigung kann aufgrund der aktuellen Situation nachgereicht werden oder bei Terminvereinbarung vorgelegt werden.
Aufgrund der aktuellen Situation, können die Unterlagen auch nachgereicht werden!
Dem Antrag sind beizufügen:
Zusätzliche Unterlagen bei Erstanträgen:
Zusätzliche Unterlagen bei Ausländerjagdscheinen:
35,00 für 1 Jahr (1-Jahresjagdschein)
50,00 für 2 Jahre (2-Jahresjagdschein)
65,00 für 3 Jahre (3-Jahresjagdschein)
15,00 für 14 Tage (Tagesjagdschein)
Die Gebühr ist ausschließlich nach Eingang des Gebührenbescheides zu überweisen.
Bearbeitungszeit individuell.
Der Antrag wird wie bisher bei der Unteren Jagdbehörde gestellt. Nach Antragseingang wird die Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bei der Waffenbehörde abgefragt. Ohne vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (inklusive unterschriebener Datenschutzerklärung) kann keine Zuverlässigkeitsprüfung bei der Waffenbehörde veranlasst werden.
Sarah
Moschner
Am 31.10.2024 ist das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems in Kraft getreten. Dadurch haben sich unter Anderem Änderungen im Bundesjagdgesetz ergeben, die eine vorherige Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nach §§ 5 und 6 des Waffengesetzes durch die zuständige Waffenbehörde erfordern.
Den Antrag können Sie wie bisher postalisch oder per E-Mail bei der Unteren Jagdbehörde einreichen.
Der Original-Jagdschein und die Versicherungsbestätigung kann aufgrund der aktuellen Situation nachgereicht werden oder bei Terminvereinbarung vorgelegt werden.
35,00 € für 1 Jahr (1-Jahresjagdschein)
50,00 € für 2 Jahre (2-Jahresjagdschein)
65,00 € für 3 Jahre (3-Jahresjagdschein)
15,00 € für 14 Tage (Tagesjagdschein)
Die Gebühr ist ausschließlich nach Eingang des Gebührenbescheides zu überweisen.
Aufgrund der aktuellen Situation, können die Unterlagen auch nachgereicht werden!
Dem Antrag sind beizufügen:
Zusätzliche Unterlagen bei Erstanträgen:
Zusätzliche Unterlagen bei Ausländerjagdscheinen:
Bearbeitungszeit individuell.
Der Antrag wird wie bisher bei der Unteren Jagdbehörde gestellt. Nach Antragseingang wird die Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bei der Waffenbehörde abgefragt. Ohne vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (inklusive unterschriebener Datenschutzerklärung) kann keine Zuverlässigkeitsprüfung bei der Waffenbehörde veranlasst werden.