Leere Worte. Seit Jahrzehnten beteuert die Politik, Kinderarmut bekämpfen zu wollen…

Dossier

Zuschussrente gegen Altersarmut?„… Während für in Armut lebenden Erwachsenen kein gemeinsamer Nenner gefunden wird, weil viele meinen, sie seien selbst Schuld, zu undiszipliniert, oder einfach zu dumm, so herrscht bei der Kinderarmut Einigkeit: Diese ist ungerecht. Doch was haben der viel beschworene Wille und die politischen Maßnahmen gegen Kinderarmut gebracht? Wenn man sich die Armutsquote von Minderjährigen ansieht, hat sich die Situation aller Beteuerungen zum Trotz sogar verschlechtert. (…) Mehr als jedes fünfte Kind lebt damit in Armut. Kinder und Jugendliche sind sogar häufiger als der Durchschnitt von Armut betroffen. Mehr noch: Im Vergleich zu der Gesamtbevölkerung ist die Armut von Minderjährigen seit 2010 überdurchschnittlich stark angestiegen. (…) Doch selbst wenn es für sie etwas mehr Geld gibt, wird auch das kaum etwas ändern. Jedenfalls dann nicht, wenn die Grundsicherung für die Eltern weiterhin unterhalb der Armutsgrenze bleibt. Kinderarmut ist die Folge gesamtgesellschaftlicher Ungleichheit…“ Artikel von Lisa Ecke vom 17.12.2021 im ND online externer Link und weitere:

  • Kindergrundsicherung: Niveau müsste je nach Alter 6 bis 30 Prozent höher sein, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen New
    Die Höhe der geplanten Kindergrundsicherung reicht nicht aus, um Entwicklungsmöglichkeiten und soziokulturelle Teilhabe zu sichern, die wichtige Elemente des Existenzminimums sind. Für ein angemessenes Niveau, das Kinderarmut nachhaltig verhindert, müssten die Beträge anders berechnet werden. Je nach Altersstufe der Kinder und Jugendlichen würden sie dann für 2025, wenn die Grundsicherung starten soll, zwischen 30 und 191 Euro höher ausfallen als aktuell von der Bundesregierung vorgesehen. Das entspricht rund sechs bis 30 Prozent mehr je nach Alter, ergibt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie der Verteilungsforscherin Dr. Irene Becker.
    Die Kindergrundsicherung soll Kinder und Jugendliche vor Armut schützen – und insgesamt zu mehr Chancengerechtigkeit beitragen. Ob das gelingt, hängt auch davon ab, wie die Leistungen berechnet werden. Zwar kann die angestrebte Vereinfachung der Antragsverfahren ebenfalls einen Beitrag leisten, wie kürzlich Böckler-geförderte Simulationsrechnungen gezeigt haben: Wenn dadurch alle aktuell 2,3 Millionen Kinder mit Unterstützungsanspruch auch wirklich Leistungen erhalten würden – statt wie bisher nur rund eine Million –, wirkt sich das vor allem längerfristig positiv aus. Unabhängig davon sind aber die derzeitigen gesetzlichen Verfahren zur Bemessung des soziokulturellen Existenzminimums „in mehrfacher Hinsicht unzulänglich“, betont Forscherin Becker in der neuen Untersuchung. Das unterstreicht auch Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung: „Das aktuelle Konzept der Bundesregierung stellt eine – in der Intention sinnvolle – Verwaltungsreform dar, aber das allein reicht nicht. Niedrigere bürokratische Hürden bei der Antragstellung sind wichtig, sie ändern jedoch nichts daran, dass die geplanten Leistungen absehbar zu niedrig sind
    .“…“ Pressemitteilung der der Hans-Böckler-Stiftung vom 18.04.2024 externer Link und dort die Studien
  • Steuerfreibeträge für Kinder: Lindner will nur gut verdienende Eltern entlasten, aber: “Alle Kinder müssen dem Staat gleich viel wert sein”
    • Neuer Streit in der Ampel bahnt sich an: Diesmal geht’s ums Kindergeld
      Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will die Steuerfreibeträge für Erwachsene und auch für Kinder wegen der Inflation stärker anheben als bisher geplant. SPD und Grüne verlangen nun auch eine Erhöhung des Kindergeldes. Sie wollen verhindern, dass nur Spitzenverdiener profitieren. (…) Schon im vorletzten Jahr hatte die Ampel auf Vorschlag von Lindner beschlossen, 2023 und 2024 den steuerlichen Grundfreibetrag, die Kinder­freibeträge und die Tarifeck­werte bei der Einkommenssteuer in zwei Schritten zu erhöhen, um die Inflation auszugleichen (Stichwort: „Kalte Progression“). Die Erhöhung des Grund­freibetrags ist dabei zwingend, denn die Verfassung verbietet es, das Existenz­minimum zu besteuern. Weil die Inflation höher ist als 2022 erwartet, will Lindner rückwirkend zum 1. Januar diesen Jahres die Freibeträge stärker anheben als bisher geplant. Erwachsene sollen demnach künftig erst oberhalb eines Verdiensts von 11.784 statt bisher von 10.908 Euro vom Finanzamt belangt werden. Für Kinder soll der Freibetrag von insgesamt 8952 auf 9540 Euro steigen…“ Artikel von Tim Szent-Ivanyi vom 19.01.2024 in RND externer Link und die ersten Proteste:
    • Paritätischer kritisiert Lindners Pläne zum Steuerfreibetrag für Kinder – Ulrich Schneider: “Alle Kinder müssen dem Staat gleich viel wert sein.”
      „Besserverdienende Eltern über den Freibetrag zu entlasten, ohne gleichzeitig das Kindergeld für alle zu erhöhen, ist aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbandes ist familienpolitisch zutiefst ungerecht. Der Verband fordert ein Kindergeld von 377 Euro. “Mit seinen Plänen zum Kinderfreibetrag zementiert der Finanzminister die Ungleichbehandlung von Spitzenverdienern und Familien mit mittleren und niedrigen Einkommen”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Der Verband macht darauf aufmerksam, dass Spitzenverdiener durch die Erhöhung des Kinderfreibetrags eine monatliche Entlastung von 377 Euro haben, während alle anderen lediglich 250 Euro Kindergeld erhalten. Schneider: “Das ist eine schreiende Ungerechtigkeit.” Das Kindergeld soll nach Auffassung des Verbandes schrittweise soweit angehoben werden, dass es mit der Entlastung der Spitzenverdiener gleichzieht. In einem ersten Schritt fordert der Verband eine Erhöhung des Kindergelds auf 300 Euro. Schneider: “Alle Kinder müssen dem Staat gleich viel wert sein.” Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbands vom 22. Januar 2024 externer Link
    • „Damit verschärft man Probleme“ – Verbände kritisieren die geplante Kindergrundsicherung. Zwei Meinungen von Pro Asyl und vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter
      „… [Miriam Hoheisel ist Bundesgeschäftsführerin des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter VAMV:] „Alleinerziehende sind mit 42 Prozent die am stärksten von Armut betroffene Familienform. Für sie ist die Kindergrundsicherung so, wie sie geplant ist, nicht tragbar. Zum einen gibt es keine substantielle Erhöhung des Existenzminimums. Zudem ist für Alleinerziehende nicht nur das Wieviel, sondern auch das Wie entscheidend. Und da gibt es für manche zwar kleine Verbesserungen – für andere aber gleichzeitig deutliche Verschlechterungen. Das darf nicht sein. Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss sollen als Kindeseinkommen zu 45 Prozent auf den Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung angerechnet werden. Sofern Kinder von Alleinerziehenden im Bürgergeld eines von beidem bekommen, wird für sie mit der Kindergrundsicherung ein Plus entstehen. Positiv ist auch, dass dieses zusätzliche Geld nicht für den Bedarf der Eltern verwendet werden muss, sondern für die Kinder selbst bleiben kann. Aber durch die Hintertür soll das Gesetz Verschlechterungen bringen, die das teilweise wieder zunichte machen. Wenn man zum Beispiel Kindergrundsicherung und Wohngeld zusammendenkt, führt das in manchen Fällen keineswegs zu Verbesserungen, sondern kann zu tatsächlichen Verlusten in der Haushaltskasse führen. Zum zweiten kritisieren wir, dass für alle Kinder, die jetzt den Kinderzuschlag bekommen, in der Kindergrundsicherung für Umgang mit dem anderen Elternteil tageweise Leistungen gekürzt werden sollen. Alleinerziehenden werden dadurch Mittel fehlen, ihr Kind zu versorgen. Und schließlich kritisieren wir die Einschränkung des Unterhaltsvorschusses. Um Erwerbsanreize für Alleinerziehende zu schaffen, sollen Einkommensgrenzen für Eltern von Jugendlichen auf Grundschulkinder übertragen werden. Das ist der reinste Hohn. Alleinerziehende brauchen keine Erwerbsanreize, sondern gesellschaftliche Rahmenbedingungen, damit sie arbeiten können: bedarfsgerechte Kinderbetreuung und ein garantiertes Recht auf Brückenteilzeit zum Beispiel. Damit löst man keine strukturellen Probleme, man verschärft sie. Damit die Kindergrundsicherung für uns überhaupt tragbar ist, müssen diese Verschlechterungen gegenüber dem Status quo wieder zurückgenommen werden.“ [Andrea Kothen ist Referentin bei Pro Asyl:] „Geflüchtete Kinder sind und bleiben aus dem System ausgeschlossen: Die kinderspezifischen Regelsätze des Bürgergelds und der Sozialhilfe sind künftig zwar Teil der Kindergrundsicherung. Die kinderspezifischen Sätze des Asylbewerberleistungsgesetzes sind es jedoch nicht. Für geflüchtete Kinder bedeutet die Kindergrundsicherung sogar eine Verschlechterung. Denn der seit Juli 2022 gewährte Sofortzuschlag von 20 Euro monatlich fällt für sie – anders als für andere Kinder – künftig weg. Schon jetzt werden bei geflüchteten Kindern sowohl Menschenwürde als auch der Grundsatz der Gleichbehandlung unterlaufen. Ihre Leistungen liegen unterhalb des Existenzminimums…“ Von Patricia Hecht protokollierte Statements vom 23. Januar 2024 in der taz online externer Link
  • UNICEF beklagt Kinderarmut in Deutschland – Kinder mit ausländischen Eltern 2,4-mal häufiger von Armut und Einkommensarmut betroffen
    • Kinderarmut in Deutschland – weiterhin dringender politischer Handlungsbedarf
      Das Risiko, dauerhaft in Armut zu leben, begleitet mehr als eine Million Kinder in Deutschland. Seit einem Jahrzehnt ist der Anteil der Kinder und Jugendlichen, die in Armut aufwachsen, nahezu unverändert hoch. Im neuen Forschungsbericht des UNICEF-Forschungsinstituts Innocenti rangiert Deutschland im unteren Mittelfeld – auf Platz 25 der insgesamt 39 untersuchten OECD- und EU-Staaten. Vor diesem Hintergrund fordert UNICEF Deutschland die politisch Verantwortlichen auf, effektiver und nachhaltiger in Kinder und Jugendliche zu investieren. Laut der Studie lebt jedes fünfte Kind in den OECD- und EU-Ländern in Einkommensarmut, insgesamt 69 Millionen Kinder. In der Europäischen Union sind rund sechs Millionen Kinder betroffen und bei insgesamt 6,6 Millionen Kindern können materielle Grundbedürfnisse nicht gedeckt werden. Ihre Familien können es sich zum Beispiel nicht leisten, die Wohnung ausreichend zu heizen, abgenutzte Kleidung zu ersetzen oder für genügend Lebensmittel, geschweige denn Spielzeug zu sorgen. Auch hier liegt Deutschland nur im Mittelfeld, rund 800.000 Kinder waren 2021 von dieser materiellen Form der Armut betroffen. (…) Länder, die laut Forschungsbericht im Vergleich am schlechtesten abschnitten, sind Frankreich und Großbritannien. In Frankreich stieg die Kinderarmut von 2012 bis 2021 um zehn Prozent an, in Großbritannien sogar um 20 Prozent. Kürzungen der Familienleistungen sind einer der Gründe für die Situation im Vereinigten Königreich. Gegenbeispiele sind Polen, Slowenien, Lettland und Litauen. Diese Länder minderten Kinderarmut im Untersuchungszeitraum um mehr als 30 Prozent. Polen hat dafür unter anderem in Familienleistungen investiert, Slowenien den Mindestlohn erhöht. Das Fazit des Berichts: Die Politik hat es weitgehend in der Hand, Kinderarmut effektiv zu bekämpfen.
      Die aktuelle Haushaltskrise dürfe nicht dazu führen, dass bei der Bekämpfung der Kinderarmut gespart werde, sagte Sebastian Sedlmayr, Leiter Advocacy und Politik bei UNICEF Deutschland. „Wie Kinder und Jugendliche heute aufwachsen, entscheidet mit über die Zukunft eines Landes. Gemeinsam mit vielen anderen Organisationen appellieren wir deshalb an die Bundesregierung sowie die Länder und Kommunen, trotz der aktuellen Haushaltskrise mehr für Kinder zu tun, die in Armut leben. Neben einer effektiven Kindergrundsicherung geht es dabei um den Erhalt und Ausbau der Infrastruktur für Kinder
      .“…“ Pressemitteilung vom 6. Dezember 2023 externer Link zum neuen UNICEF-Bericht über Kinderarmut in den reichsten Ländern der Welt
    • Kinder mit ausländischen Eltern 2,4-mal häufiger von Armut betroffen
      Wieder einmal zeigt eine Studie, dass die Zahl der Kinder aus armen Familien nicht kleiner wird – Kinder mit Migrationsgeschichte sind 2,4-mal häufiger betroffen. Die Unicef sieht Deutschland bei der Kinderarmut unter vergleichbaren Industriestaaten auf einem Platz im unteren Mittelfeld. (…) Wie der Bericht zeigt, sind einige Gruppen von Kindern ganz besonders häufig von Armut betroffen, auch in Ländern, in denen Kinderarmut im Durchschnitt selten vorkommt. Dazu gehören Kinder, die geflüchtet oder migriert sind. „Beispielsweise sind Kinder, deren Eltern eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, 2,4-mal häufiger von Einkommensarmut betroffen als Kinder, deren Eltern keine ausländische Staatsangehörigkeit haben“, heißt es. Aber auch Kinder von Alleinerziehenden, Kinder mit Behinderungen oder Sinti und Roma sind dem Report zufolge besonders häufig von Armut betroffen – auch wenn sie in einem reichen Land leben…“ Meldung vom 6.12.2023 im Migazin externer Link
  • Gemeinsames Statement vieler Organisationen: Alle Kinder haben dieselben Rechte – Kindergrundsicherung muss auch Geflüchtete einschließen 
    Im Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung, der heute im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, werden von vorneherein Kinder ausgeschlossen, die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten. 23 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern die Regierungskoalition auf, den Vorgaben aus der UN-Kinderrechtskonvention gerecht zu werden und alle in Deutschland lebenden Kinder in die Kindergrundsicherung aufzunehmen. „Die Kinderrechtskonvention verbietet eine Diskriminierung von Kindern aufgrund von Herkunft und Aufenthaltsstatus. Alle Kinder haben dieselben Rechte – etwa auf gesundes Aufwachsen, soziale Teilhabe und die Wahrung des menschenwürdigen Existenzminimums. Deshalb muss die Kindergrundsicherung eine Leistung für alle Kinder in Deutschland sein. Schon jetzt haben geflüchtete Kinder schlechtere Startchancen. Wir fordern Regierung und Parlament auf sicherzustellen, dass geflüchtete Kinder in keiner Weise weiter benachteiligt werden“, so die Organisationen. „Dass die eigentlich wichtige Kindergrundsicherung gerade geflüchtete Kinder in Deutschland weiter benachteiligt, ist einfach nur bitter. Das Ziel, allen in Armut lebenden Kindern zu helfen, wird so verfehlt“, kommentiert Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL. „Diese auf Abschreckung gerichtete Sozialpolitik wird keine Familie davon abhalten, aus Not und Lebensgefahr zu fliehen. Sie verschärft aber die Situation für tausende hier lebende und zum Teil geborene Kinder, die ohnehin schon vom Kindergeld ausgenommen waren und von niedrigeren Leistungssätzen leben mussten. Dass sie durch das Wegfallen des Sofortzuschlags von 20 Euro monatlich sogar schlechter gestellt wären, als vor der Einführung der Kindergrundsicherung, ist besonders absurd und ein sozialpolitischer Skandal.“…“ Pressemitteilung vom 27.09.2023 bei Pro Asyl externer Link
  • Tacheles, PRO ASYL und die Flüchtlingsräte zur Kindergrundsicherung: Keine Verbesserung, die zudem viele Kinder ausschließt – mit neuem Sanktionsrecht versehen
    • Stellungnahme von Tacheles zur Kindergrundsicherung
      „Tacheles hat im Gesetzgebungsverfahren zur Kindergrundsicherung eine umfassende Stellungnahme zu den einzelnen Punkten des Gesetzes abgegeben, diese umfasst 53 Punkte auf 26 Seiten. Es werden dezidierte Vorschläge gemacht, was und warum und wie einzelne Paragrafen des „Ki-Grusi“ Gesetzes geändert werden müssen. Außerdem wird der Anspruch auf eine digitale Teilhabe konkretisiert und gefordert. Das Material: – Tacheles Stellungnahme zur geplanten BKG – Referentenentwurf zur Kindergrundsicherung – Detaillierte (nachgereichte) Musterrechnung aus der Stellungnahme…“ Tacheles-Meldung vom 6. September 2023 externer Link zur Tacheles-Stellungnahme vom August 2023 externer Link

      • Dazu heißt es u.a. in der 26-seitigen Tacheles-Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung und Folgeänderungen: „… Vorab möchten wir aber unseren deutlichen Unmut über die Frist von nur einer Woche für eine Stellungnahme nach § 47 GGO zum Ausdruck bringen. (…) Zudem wurde der Referentenentwurf vom BMFSFJ offensichtlich nur unvollständig zur Verfügung gestellt (…) Grundsätzlich ist festzuhalten, die Kindergrundsicherung bietet den ärmsten Familien ohne oder mit geringerem Einkommen keine Verbesserung des Leistungsniveaus gegenüber den jetzigen bestehenden und funktionierenden Leistungssystemen. In einigen Fällen erzeugt die Kindergrundsicherung sogar Verschlechterungen, es wird ein bisher in der Schärfe nicht bekanntes sozialrechtliches Sanktionsrecht bei fehlender Mitwirkung geschaffen und mit der Kindergrundsicherung wird ein rassistisch geprägtes Vierklassensystem von berechtigten und ausgeschlossenen Kindern ohne deutsche Staatsangehörigkeit etabliert. Damit verfehlt die Reform ihren Zweck, Kinderarmut “wirksam” zu bekämpfen fast vollständig. (…) Von der Kindergrundsicherung ausgeschlossen werden alle Kinder, deren Eltern – eine Aufenthaltsgestattung während des Asylverfahrens, –  eine Duldung (einzige Ausnahme ist die Beschäftigungsduldung) besitzen. Dies gilt sogar dann, wenn die Eltern erwerbstätig sind, seit langer Zeit und voraussichtlich dauerhaft in Deutschland leben. (…) Auch Kinder von EU-Bürger*innen, sind in manchen Fällen von der Kindergrundsicherung ausgeschlossen, wenn ihre Eltern nicht erwerbstätig sind (…).Der Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag soll entfallen, wenn zumutbare Anstrengungen unterlassen wurden, vorrangige Ansprüche geltend zu machen. Diese Regelung ist, auch wenn sie bereits beim bisherigen Kinderzuschlag Anwendung gefunden hat, abzulehnen. Es kann und wird vielmals zu Differenzen kommen, was behördlicherseits als zumutbare Anstrengungen angesehen wird und was aus Sicht der Leistungsberechtigten tatsächlich zumutbar ist. (…) Der monatliche Höchstbetrag des Kinderzusatzbetrages besteht nur aus dem Regelbedarf und den Kosten der Unterkunft. Die Mehrbedarfe für Kinder fehlen. Folge ist, dass es durch die Vermutung der Bedarfsdeckung und den fehlenden Mehrbedarf ohne einen gesonderten Antrag auf Überprüfung der tatsächlichen Bedarfsdeckung nach dem SGB II dazu kommen könnte, dass das Leistungsniveau der Gesamtfamilie sinkt. (…) Es wird angeregt, in das Bildungs- und Teilhabepaket, vorliegend in § 21 BKG-E sowie in § 28 SGB II und § 34 SGB XII eine Anspruchsgrundlage auf Kostenübernahme für digitale Teilhabe in Form eines Digitalbudgets zu verankern. Ab dem 6. Lebensjahr soll ein abrufbarer Anspruch auf digitale schulische und gesellschaftliche digitale Teilhabe bestehen…“
      • Die Musterrechnungen externer Link liegen auch in einer 20-seitigen nachgereichten und aufbereiteten Ausgabe vor
    • PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Bundesländer: Kindergrundsicherung muss für alle Kinder gelten!
      Die geplante Kindergrundsicherung ist ein wichtiges Projekt gegen Kinderarmut, schließt aber viele Kinder aus und verstärkt dadurch bereits bestehende Chancenungleichheiten. Denn geflüchtete Kinder, die schon jetzt benachteiligt werden, weil sie kein Kindergeld bekommen, sollen nun auch von der Kindergrundsicherung ausgeschlossen werden. PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Bundesländer fordern von der Bundesregierung, wirklich alle Kinder zu berücksichtigen!...“ Pressemitteilung vom 12.09.2023 externer Link
  • Die „neue Kindergrundsicherung“: Eine Mogelpackung wie das Bürgergeld, insbesondere für Kinder erwerbsloser Eltern – aber „Erwerbsarbeit wird so stärker wertgeschätzt“ (DGB)
    • Die neue Kindergrundsicherung kommt!
      Die Kindergrundsicherung soll Kinder besser vor Armut schützen und gleiche Chancen für alle Kinder ermöglichen. Die Bundesregierung einigte sich auf Eckpunkte für einen entsprechenden Gesetzentwurf…“ Meldung vom 29.08.2023 beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend externer Link mit allen Infos und viel Marketing, siehe auch eine FAQ bei tagesschau.de externer Link
    • Zweifel an erhoffter Wirkung: Was die Kindergrundsicherung Familien bringt
      2,4 Milliarden Euro ab 2025: Die Kindergrundsicherung der Bundesregierung reiche nicht aus, kritisieren Sozialverbände und Vereine. Familien zweifeln trotz Verbesserungen an der erhofften Wirkung…“ Reportage von Martin Rottach, SWR, vom 29.08.2023 bei tagesschau.de externer Link
    • Der Paritätische zeigt sich enttäuscht von den vorgestellten Eckpunkten zur Kindergrundsicherung
      Die Kindergrundsicherung wird künftig lediglich die verschiedenen staatlichen Finanzhilfen für Kinder und Jugendliche bündeln: Kindergeld, der Kinderzuschlag, Leistungen aus dem Bürgergeld und der Sozialhilfe für Kinder sollen zusammengefasst werden. Das Bildungs- und Teilhabepaket wird modernisiert, indem es aber kein integraler Bestandteil wird, sondern weiterhin zusätzlich beantragt werden muss. Was fehlt, ist das Bekenntnis zu höheren Leistungen für die einkommensarmen Familien.  In den Eckpunkten heißt es: „Nunmehr werden für die Zusammenführung der Leistungen und Verwaltungskosten nochmal ca. 2,4 Mrd. Euro mobilisiert.“ Das soll ab 2025 gelten. Dies lässt den Schluss auf die befürchtete reine Verwaltungsreform zu. Aber ohne höhere Leistungen kann eine Kindergrundsicherung Kinderarmut nicht bekämpfen, denn auch hier gilt: Gegen Armut hilft Geld. Ohne zusätzliches Geld keine Bekämpfung der Kinderarmut. Die Koalitionspartner verweisen auf die bisherigen familienpolitischen Maßnahmen in dieser Legislatur: Den Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro, die Erhöhung des Kindergelds und des Kinderzuschlags auf jeweils 250 Euro sowie die steuerlichen Entlastungen für Alleinerziehende bei der Einkommenssteuer. Die Bundesregierung meint offenkundig, dass dies nun auch reichen muss…“ Pressemitteilung vom 28. August 2023 externer Link, siehe auch:

    • „Kompromiss zur Kindergrundsicherung ist eine verpasste Chance“
      Die verhandelte Lösung zur Kindergrundsicherung ist ein enttäuschender Kompromiss. Die zusätzlichen 2,4 Milliarden Euro sind wenig mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein, der kaum substanzielle Linderung der Kinderarmut in Deutschland bringt. Die Bündelung verschiedener Leistungen ist ein gutes und wichtiges Element der Kindergrundsicherung, weil sie die Inanspruchnahme erleichtern wird. Nur 35 Prozent der Berechtigten nehmen bisher die Leistungen des Kinderzuschlags in Anspruch. Dennoch befürchte ich, dass der größte Teil der zusätzlichen Gelder für die Kindergrundsicherung lediglich zu einer Verbesserung der Inanspruchnahme führen wird und die Erhöhung der Leistungen viel zu gering ist. Die Studie der DIW econ zur Kindergrundsicherung zeigt, dass eine moderate Erhöhung von 100 Euro pro Kind bis zu 450.000 Kinder und Jugendliche aus der Armut bringen könnte. Die Kindergrundsicherung wäre also ein höchst effektives Instrument, wenn die Bundesregierung den Mut hätte, es konsequent zu nutzen.Der Kompromiss zur Kindergrundsicherung ist eine verpasste Chance, sowohl die Kinderarmut in Deutschland erheblich zu reduzieren als auch enorme Folgekosten für Staat und Wirtschaft zu verhindern…“ Statement vom 28. August 2023 externer Link von Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zur Einigung der Bundesregierung im Streit um die Kindergrundsicherung
    • Kindergrundsicherung ab 2025: Was kommt auf Bürgergeld-Bezieher zu? Kein Mehr an Leistung
      „… Ein Mehr an Leistung sei nicht geplant, insbesondere für Kinder arbeitsloser Eltern wird es nicht mehr Geld geben, hat Bundesfinanzminister Lindner heute gegenüber der Presse klargestellt. Das gerade in dieser Gruppe die meisten armutsbetroffenen Kinder leben, konterkariert das geplante Gesetz und straft die Aussagen der Grünen dazu. Tatsächlich vertiefen die Ampelparteien damit die Spaltung der Gesellschaft weiter, indem mit diesem Gesetz Kinder politisch und rechtlich aus ihrem Familienverbund herausgelöst und zu einem eigenständigen Objekt staatlicher Fürsorge werden. Der Staat macht sich damit zum Patriarchen von Kindern und de facto zu deren Vormund…“ Aus dem Überblick vom 28.08.2023 bei gegen-hartz.de externer Link
    • [GEW] Kindergrundsicherung nachbessern: „Arme Kinder müssen uns mehr wert sein“
      Die GEW kritisiert, dass das Eckpunktepapier nicht ausreiche, um die Kindergrundsicherung armutsfest zu machen und kündigt an, weiter Druck zu machen.
      Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) macht sich dafür stark, dass die Eckpunkte für eine Kindergrundsicherung deutlich nachgebessert werden. „Eine armutsfeste Kindergrundsicherung sieht anders aus. Zusätzlich 2,4 Milliarden Euro für 2024 sind nicht mehr als ein erster Einstieg in die Kindergrundsicherung“, betonte GEW-Vorsitzende Maike Finnern mit Blick auf das gestern vorgelegte Papier. „Arme Kinder müssen uns mehr Wert sein! Ihre Chancen auf eine gute Lebens- und Berufsperspektive, müssen dringend substanziell verbessert werden. Für eine bessere Teilhabe an der Gesellschaft und mehr Chancengleichheit brauchen die Kinder die bestmögliche Bildung.“ Finnern wies darauf hin, dass allein die wichtige Zusammenführung des Kindergeldes und -zuschlags, der Leistungen aus dem Bürgergeld sowie der Sozialhilfe für Kinder und des Bildungs- und Teilhabepakets einen Großteil der Gelder auffressen werde. Die ursprünglich von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) geforderte Ausgabenhöhe wäre mindestens notwendig, um wirkliche Leistungsverbesserungen für Kinder – vor allem arme Kinder – umzusetzen. „Ein Viertel aller Kinder in Deutschland ist von Armut betroffen. Dies wollen wir nicht hinnehmen und werden im Verbändeverfahren mit Druck deutliche Leistungsverbesserungen und eine erheblich bessere Ausfinanzierung des Gesetzes einfordern“, sagte die GEW-Vorsitzende…“ GEW-Pressemitteilung vom 29. August 2023 externer Link, ähnlich ver.di:
    • ver.di kritisiert Ampel-Kompromiss zur Kindergrundsicherung als nicht ausreichend
      Pressemitteilung vom 28.08.2023 externer Link – wohingegen der DGB fast peinlich:
    • [DGB] Kindergrundsicherung: Finanzierung bleibt fraglich
      Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßt die Eckpunkte für die Kindergrundsicherung als substanzielle Verbesserung. Wenn die bereitgestellten Gelder allerdings nicht reichen, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, muss nachgebessert und nachgelegt werden. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sagte am Montag in Berlin: „Viele der geplanten Neuregelungen stellen substanzielle Verbesserungen zum Bürgergeld dar. Mit der Kindergrundsicherung wird endlich eine bürgerfreundlichere und leichter zugängliche Leistung geschaffen. Es ist ein echter Meilenstein, wenn künftig dafür gesorgt ist, dass das dringend benötigte Geld auch bei den Familien ankommt: Geringverdienende Eltern werden zukünftig proaktiv darauf hingewiesen, dass ihnen finanzielle Hilfen für ihre Kinder zustehen. Dass die Rentenkasse künftig Angaben zum Lohn automatisch vermittelt, erspart den Familien, ihre Nachweise individuell zuzuliefern. Das und weitere Maßnahmen machen die Antragstellung viel einfacher. Auch profitieren Alleinerziehende deutlich, die heute Bürgergeld beziehen. Sie haben mehr Geld in der Haushaltskasse, da Unterhaltszahlungen nicht mehr so stark den Leistungsanspruch reduzieren. Auch für erwerbstätige Eltern, die aufstocken, gilt, dass sie von ihrem Lohn mehr behalten können. Erwerbsarbeit wird so stärker wertgeschätzt und eine langjährige Forderung des DGB erfüllt. Fraglich bleibt, ob die vereinbarten Finanzmittel für wirksame Armutsbekämpfung ausreichen. Als DGB werden wir das Vorhaben eng begleiten und genau prüfen, für wen und was die 2,4 Milliarden Euro gedacht sind und wie die neue Leistungshöhe ausgestaltet wird. Wenn mit dieser Summe Kinderarmut nicht spürbar zurückgedrängt werden kann, muss das Parlament nachbessern.““ DGB-Pressemitteilung vom 28. August 2023 externer Link – „Erwerbsarbeit wird so stärker wertgeschätzt“ scheint am wichtigsten (nicht nur der FDP und CDU)
  • Der Anteil von Kinderarmut ist in zwei Drittel aller EU-Staaten niedriger als in Deutschland – aber der Bundesfinanzminister sucht die Lösung in braunen Gewässern 
    • Fünf Mythen zu Kinderarmut und Kindergrundsicherung – und was sagt der Pass über Kinderarmut?

      • Fünf Mythen zu Kinderarmut und Kindergrundsicherung
        Finanzminister Christian Lindner bringt neue Argumente gegen die Kindergrundsicherung in den Diskurs ein. Doch sie beruhen auf Missverständnissen (…) Das erste Missverständnis betrifft die Definition von Armut und zeigt sich in der Aussage, der Rückgang von Armut bei „ursprünglich deutschen Familien“ sei eine gute Entwicklung. Die diskutierten Zahlen zu Kinderarmut beruhen auf einer relativen Definition von Armut: Dabei gelten alle Menschen mit weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens als arm. Diese Definition sagt nichts über die Kaufkraft der Einkommen oder den Lebensstandard von Familien aus, sondern lediglich etwas zu ihrer relativen Stellung im Vergleich zum mittleren Haushalt. Die Tatsache, dass viele Geflüchtete seit 2015 nach Deutschland gekommen sind, die noch weniger Einkommen haben als Deutsche, die vor diesem Zeitpunkt als arm galten, bedeutet nicht, dass diese Deutschen heute einen höheren Lebensstandard haben als 2015. Dies heißt lediglich, dass sie in der Einkommensverteilung der Gesellschaft nun nicht mehr ganz unten sind. (…) Zum zweiten Mythos: Armut bedeutet nicht nur ein geringes Einkommen, sondern konkret eine geringe soziale, politische und wirtschaftliche Teilhabe. (…) Kinderarmut führt zu einer deutlich höheren Wahrscheinlichkeit von Arbeitslosigkeit, Abhängigkeit vom Sozialsystem, weniger Lebenszufriedenheit und einer schlechteren Gesundheit. Kinderarmut bedeutet daher so viel mehr als geringes Einkommen. Sie nimmt vielen jungen Menschen die Zukunftsperspektive. (…) Der dritte Mythos ist daher die Behauptung, der Staat könne sich eine Kindergrundsicherung zur Bekämpfung von Kinderarmut finanziell nicht leisten. Das Gegenteil trifft zu: Staat und Gesellschaft können es sich nicht nur moralisch und sozial, sondern auch finanziell schlichtweg nicht leisten, die riesigen Kosten der Kinderarmut zu stemmen und auf alle Menschen umzulegen. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) schätzt die jährlichen Kosten der Kinderarmut in Deutschland auf mehr als 100 Milliarden Euro. Eine auskömmliche Kindergrundsicherung, die die Kinderarmut zu einem großen Teil beseitigen würde, würde etwas mehr als 20 Milliarden Euro pro Jahr kosten. Der vierte Mythos: Die Migration und Zuwanderung von Geflüchteten sei verantwortlich für den Anstieg von Kinderarmut. Dieses Argument ist unabhängig davon falsch, dass es für einen Staat und für eine Gesellschaft völlig irrelevant sein sollte – moralisch, sozial und wirtschaftlich –, welche Hautfarbe, Religion oder Herkunft ein Kind hat. Wer sagt, dass Geflüchtete und andere Migrantinnen und Migranten in Deutschland in Armut landen müssen? Dieses Beispiel zeigt, dass die Hauptursache für Armut eben meist nicht bei den betroffenen Menschen, sondern in den Lebensumständen und dem Versagen des Staates liegen. Eine schnelle und unbürokratische Genehmigung zur Arbeit, zu Sprachkursen, Qualifizierung und Anerkennung von Qualifikation sind Dinge, die der Staat noch immer zu schlecht umsetzt, sodass vielen Geflüchteten gar keine andere Option bleibt, als von staatlichen Geldern zu leben. (…) Der fünfte Mythos ist die Aussage Christian Lindners, Armut lasse sich durch Arbeit der Eltern und Bildung lösen – anstelle einer Kindergrundsicherung. Der Bundesfinanzminister sei daran erinnert, dass die Kindergrundsicherung kein Anspruch der Eltern, sondern ein Anspruch der betroffenen Kinder ist. Und er sei daran erinnert, dass er selbst den Abbau vieler Hürden für Arbeit und bessere Arbeitseinkommen fördern könnte: durch die Reform von Ehegattensplitting und Minijobs oder steuerliche Entlastungen für Arbeitseinkommen. Dies gilt insbesondere für alleinerziehende Mütter, für die das Armutsrisiko in Deutschland bei fast 40 Prozent liegt. Noch wichtiger ist jedoch, dass eine Verbesserung von Arbeitsmarkt- und Bildungschancen niemals ausreichende finanzielle Hilfen und eine Kindergrundsicherung ersetzen können. Denn Kinderarmut verursacht hier und heute einen permanenten Schaden für die Betroffenen. Und der lässt sich eben nicht durch die potenzielle Chance auf Arbeit und ein besseres Einkommen in zwei oder fünf Jahren vermeiden. Mit jedem Monat in Armut steigt der Schaden für die Betroffenen und für die Gesellschaft…“ Kolumne von Marcel Fratzscher vom 25. August 2023 in der Zeit online externer Link, siehe auch:
      • Ein Faktencheck: Was sagt der Pass über Kinderarmut?
        Finanzminister Lindner hat eine Debatte über Kindergrundsicherung angestoßen: Ist es wichtig, welche Nationalität ein Kind hat, das in Deutschland staatliche Unterstützung erhält?…“ Ein Faktencheck von Ulrike von Leszczynski am 21.08.2023 im Migazin externer Link
    • „… Bundesfinanzminister Christian Lindner hat die Debatte über die Kindergrundsicherung wieder aufgenommen. Beim Tag der offenen Tür seines Ministeriums sagte der FDP-Chef, von Kinderarmut seien vor allem Familien betroffen, die seit 2015 nach Deutschland eingewandert seien. Er wolle gerne diskutieren, wie man diesen Kindern und Jugendlichen am besten helfen könne. „Hilft man ihnen am besten dadurch, dass man den Eltern mehr Geld aufs Konto überweist?“, sagte Lindner. „Oder ist nicht vielleicht mindestens diskussionswürdig, in die Sprachförderung, Integration, Beschäftigungsfähigkeit der Eltern zu investieren und die Kitas und Schulen für die Kinder so auszustatten, dass sie vielleicht das aufholen können, was die Eltern nicht leisten können?„…“ zitiert in der Meldung vom 20.8.2023 in der Zeit online externer Link: „Christian Lindner stellt Kindergrundsicherung infrage“, siehe dazu:
    • Drei Anmerkungen und ein Thread zu diesen Aussagen von BMF C Lindner zu #Kinderarmut und #Kindergrundsicherung
      „1. Armut ist #Armut — es ist moralisch, wirtschaftlich und sozial irrelevant, welche Hautfarbe, Herkunft etc. ein von Armut betroffenes Kind hat. (…)
      2.
      Hautfarbe, Religion oder Herkunft eines betroffenen Kindes ändern nichts an der Notwendigkeit, Dringlichkeit oder erforderlichen Maßnahmen um dessen Armut zu bekämpfen. Bessere Kitas, Schulen und Chancen im Arbeitsmarkt sind kein Ersatz für ausreichende finanzielle Hilfen… sondern bei Armut geht es primär um fehlende Teilhabe und Fähigkeit überhaupt öffentliche Angebote nutzen zu können. Eine ausreichende #Kindergrundsicherung ist daher eine Voraussetzung für Kinder um Bildungs- und später Arbeitsmarktchancen nutzen zu können.
      Als Anmerkung: wenn dem Finanzminister die Verbesserung von Kitas, Schulen und vor allem Arbeitsmarktchancen so wichtig sind, wieso verweigert er dann notwendige Reformen, zB beim #Ehegattensplitting, bei #Minijobs oder steuerlicher Entlastung von Geringverdienern?
      3. Die Aussage des Bundesfinanzministers enthält einen logischen Widerspruch und Fehler: die Tatsache, dass einige „ursprünglich deutsche Familien“ seit 2015 aus der Armut gekommen sind, ist teilweise rein statistisch und kausal die Konsequenz der Zuwanderung: … #
      Armut ist definiert als alle, die in einem Haushalt mit weniger als 60% des mittleren Einkommens (!) leben. Eine Zuwanderung primär von Menschen mit geringen Einkommen reduziert den Median/mittlere Einkommen. Heißt: viele dieser „ursprünglich deutschen Familien“ sind seit 2015 statistisch nicht wegen höherer (Real) Einkommen/deutlich besserer Lebensstandards aus der Armut herausgekommen, sondern schlichtweg weil noch ärmere Menschen hinzugekommen sind. … was sich auch daran zeigt, dass die #Mittelschicht schrumpft und immer mehr Menschen nach unten abrutschen.“ Thread von Marcel Fratzscher vom 20.8.2023 externer Link mit dem Video von Lindners Aussage
    • Bundesamt für Statistik: Armut oder soziale Ausgrenzung bedrohen ein Viertel der Kinder und Jugendlichen – Anteil in zwei Drittel aller EU-Staaten niedriger als in Deutschland
      Eine Meldung, die aufrütteln muss: Aus einer PM des Statistischen Bundesamtes vom 26.7.2023 geht hervor: “Armut ist ein mehrdimensionales Phänomen und kann sich nicht nur in finanziellen, sondern auch in sozialen Faktoren niederschlagen. Im Jahr 2022 war knapp jede oder jeder vierte (24,0 %) unter 18-Jährige in Deutschland von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) lag das Risiko für Armut oder soziale Ausgrenzung für Kinder und Jugendliche in Deutschland 2022 mit 24,0 % nur knapp unter dem Durchschnitt: EU-weit waren im vergangenen Jahr 24,7 % der unter 18-Jährigen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Dennoch war der Anteil der armuts- oder ausgrenzungsgefährdeten Kinder und Jugendlichen in gut zwei Drittel aller EU-Staaten niedriger als hierzulande.” Mehr: https://t1p.de/c76n1 externer Link
      Auf ein Wort: Ich werde immer wieder wahnsinnig, wenn ich solche Zahlen lese. Besonders wahnsinnig werde ich über diese Friedhofsruhe hier im Land. Die Menschen müssen aufstehen gegen diese Politik, die nur noch auf Profitmaximierung basiert. Aufstehen gegen Sozialkürzungen, für ein auskömmliches Leben aller Menschen, gegen den konstanten Abbau demokratischer Rechte, gegen rechte Mobilisierung und einen Rechtsruck in Gesellschaft und Politik. Und vor allem auch gegen die weitere Zerstörung der Umwelt und Erde. Die Folgen dessen bekommen alle mittlerweile hautnah zu spüren. Gestern stand bei einer Demo gegen Rechtsextreme in Wuppertal auf einem Transparent: Nazis hatten wir schon mal. War Kacke! Das muss auch angegangen werden. Wir müssen rechten Mobilisierungen entgegengetreten treten. Hier, jetzt und immer wieder!“ Aus dem Thomé Newsletter 26/2023 vom 20.08.2023 externer Link
  • Gutachten zur Kindergrundsicherung: Wer bei den Kindern spart, zahlt später drauf – lt. Diakonie wären mindestens 20 Milliarden Euro notwendig 
    Die Diakonie Deutschland hat zusammen mit dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschungam (DIW Berlin) eine Kurzexpertise erstellt, die das Ausmaß der Kinderarmut in Deutschland umfassend untersucht. Sie zeigt, dass die gesellschaftlichen Folgekosten von Kinderarmut vor allem in den Bereichen Gesundheit, Bildung und sozialer Teilhabe viel stärker diskutiert werden müssen. (…) Die Kurzexpertise, die DIW Econ, eine Beratungstochter des DIW Berlin, im Auftrag der Diakonie Deutschland erstellt hat, stellt umfassend das Ausmaß der Kinderarmut in Deutschland dar und erörtert die gesellschaftlichen Folgekosten in den Bereichen Gesundheit, Bildung und soziale Teilhabe. Darüber hinaus zeigt die Kurzexpertise auf, welche Effekte eine Erhöhung der monetären Hilfen für Kinder in armen Haushalten auf das Armutsrisiko der Betroffenen hätte.
    „In der Diskussion über die Kindergrundsicherung dürfen nicht nur die kurzfristigen Sparzwänge im Bundeshaushalt eine Rolle spielen. Wir müssen auch über die mittel- und langfristigen Belastungen für Staat und Steuerzahler sprechen, die sich zwangsläufig ergeben, wenn wir nicht frühzeitig in alle Kinder investieren“, sagte Diakonie-Präsident Ulrich Lilie bei der Präsentation des Gutachtens. Denn gesunde und gut ausgebildete Kinder hätten deutlich bessere Chancen, sich ein selbstständiges Leben mit höheren Einkommen und einer geringen Abhängigkeit von staatlichen Hilfen aufzubauen. Lilie: „Frühzeitige Investitionen sichern soziale und ökonomische Chancen und ersparen dem Sozialstaat weitaus höhere Folgekosten.“ Die Diakonie fordert seit vielen Jahren im breiten Bündnis Kindergrundsicherung eine existenzsichernde Kindergrundsicherung. „Gefragt ist jetzt eine kluge Sozialpolitik mit ökonomischem Weitblick, die investiert und nicht nur die Folgeschäden von Armut ausbessert“, sagte Lilie: „Wer bei den Kindern spart, zahlt später drauf.“
    Die von Familienministerin Lisa Paus anfangs genannten zwölf Milliarden Euro für die Kindergrundsicherung hält die Diakonie Deutschland für nicht ausreichend. Notwendig wären mindestens 20 Milliarden Euro. „Das ist ein Bruchteil der Summe, die Staat und Steuerzahler heute schon schultern müssen, wenn Kinderarmut nicht energischer bekämpft, sondern stattdessen lieber die enormen Folgekosten in Kauf genommen werden“, sagte Lilie. Die gesamtgesellschaftlichen Kosten vergangener und aktueller Kinderarmut in Deutschland schätzt eine aktuelle OECD-Studie (Clarke et al 2022) auf jährlich etwa 3,4 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP). „Wir sprechen hier also von einem zehnfachen Betrag von 110 bis 120 Milliarden Euro“, so Lilie…“ Diakonie-Pressemitteilung vom 16.8.2023 externer Link mit Links zu diversen Fassungen des Gutachtens
  • „Funktioniert nicht als Light-Version“: Scharfe Kritik an Lindners Plänen zur Kindergrundsicherung  „Bundesfinanzminister Lindner will laut Medienberichten für die geplante Kindergrundsicherung 2 Milliarden Euro veranschlagen. Zuvor standen 12 Milliarden Euro im Raum. (…) Die von Finanzminister Christian Lindner angekündigte Finanzierung der geplanten Kindergrundsicherung ist beim Paritätischen Wohlfahrtsverband auf Ablehnung gestoßen. (…) „Die 2 Milliarden Euro sind nicht genug. Denn auch Herr Lindner kann nicht dauerhaft gegen die Wirklichkeit argumentieren. Mit 2 Milliarden Euro kann man keine Kindergrundsicherung einrichten, die Kinderarmut wirklich beseitigt.“ Damit werde der Haushaltsstreit „einfach fortgeführt“, so Schneider. (…) Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) pocht auf eine verlässliche Finanzierung. „Kindergrundsicherung funktioniert einfach nicht als Light-Version“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). (…) Die von Lindner genannte Finanzierung von 2 Milliarden Euro ist deutlich geringer als die 12 Milliarden Euro, die Familienministerin Paus (Grüne) gefordert hatte. Deren Ministerium verwies am Sonntagabend auf noch andauernde Gespräche zu dem Thema. (…) Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte am Sonntag im Onlineformat „Frag selbst“ des ARD-Hauptstadtstudios deutlich gemacht, dass er von einer Einigung in der Ampelkoalition bis zum Ende der Sommerpause ausgeht. (…) Er betonte aber, es gebe nicht nur die Kindergrundsicherung als verabredetes Vorhaben. „Es gibt auch beispielsweise die schon erwähnte Investitionsprämie. Es wäre politisch nicht vertretbar, alle finanziellen Möglichkeiten nur für ein Vorhaben einzusetzen. Über die Proportionen der einzelnen Projekte muss noch politische Einigkeit erzielt werden. Wir müssen uns ohnehin erst Spielräume erarbeiten.“ Meldung vom 3. Juli 2023 beim RND externer Link, siehe auch:
    • GEW: „Das völlig falsche Signal!“ Bildungsgewerkschaft zur Kindergrundsicherung: Finanzierung offenbar nicht geklärt
      Als „völlig falsches Signal“ hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bewertet, dass die Finanzierung der geplanten Kindergrundsicherung im Haushalt von Finanzminister Christian Lindner (FDP) offenbar nicht geklärt sei. Laut Familienministerin Lisa Paus (Grüne) sind jährlich zwölf Milliarden Euro nötig, um die Kindergrundsicherung gut auszufinanzieren. „Das größte sozialpolitische Projekt der Bundesregierung droht dem Sparkurs des Finanzministers zum Opfer zu fallen. Dabei braucht die Gesellschaft endlich eine klug finanzierte Kindergrundsicherung, um Perspektiven für Kinder und Jugendliche zu schaffen sowie ihnen Bildungserfolge und Teilhabe zu ermöglichen. Das gilt insbesondere für Kinder aus armen Familien“, sagte GEW-Vorsitzende Maike Finnern am Dienstag in Frankfurt a.M. Die Leistungen für Kinder müssten nicht nur gebündelt, sondern auch solide finanziert werden, um die ebenso richtigen wie ambitionierten Ziele, die an die Kindergrundsicherung geknüpft sind, zu erreichen. „Gut jedes fünfte Kind in Deutschland ist von Armut bedroht. Diese erschreckende Zahl macht deutlich, wie dringend ein umfassender Handlungsbedarf ist. Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung dazu bekannt, mit der Kindergrundsicherung bessere Chancen für Kinder und Jugendliche zu schaffen und mehr Kinder aus der Armut zu holen. Dass nun ausgerechnet auch bei dem größten sozialpolitischen Projekt der Bundesregierung offenbar der Rotstift angesetzt werden soll, ist verantwortungslos“, betonte Finnern…“ GEW-Pressemitteilung vom 04.07.2023 externer Link
    • Eigentlich steht das Entscheidende nun bereits fest: Es wir deutlich weniger als die ursprünglich genannten 12 Milliarden geben (aufschlussreich dazu bes. Scholz). Auch die Kritik von Sozialverbänden und Gewerkschaften hat schon jetzt ihre Berechtigung. Wie wäre es übrigens mit aktivem Protest jetzt, um außerparlamentarisch Druck auf die Entscheidenden auszuüben?
  • Brief der BAGFW an Kanzler Scholz: Einigung und Eckpunkte zur Kindergrundsicherung
    Mit Sorge blicken auch die Wohlfahrtsverbände auf die aktuellen Verhandlungen der Koalition zur geplanten  Kindergrundsicherung und bitten Bundeskanzler Scholz um Vorlage der angekündigten Eckpunkte vor der Sommerpause. Bisher ist eine Einigung und die Veröffentlichung von Eckpunkten zur Kindergrundsicherung ausgeblieben. Es bleibt zu befürchten, dass eine Verzögerung bis nach der Sommerpause das gesamte Projekt innerhalb dieser Legislatur zum Scheitern bringt. Jedoch drängt nicht nur die Zeit sondern auch die Not von Kindern und Familien. In dem Brief heißt es: „Aus Sicht der Freien Wohlfahrtspflege ist die Einführung einer armutsfesten Kindergrundsicherung in dieser Legislaturperiode unverzichtbar. Über 20 Prozent, rund 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland, leben bereits in relativer Einkommensarmut. Die Tendenz ist seit Jahren steigend. Die Regelsätze im SGB II decken das sogenannte soziokulturelle Existenzminimum nicht ab und reichen deshalb bei weitem nicht aus, um ein Leben außerhalb der Einkommensarmut zu garantieren. Die Zuwendungswege zu den Kindern sind darüber hinaus für die bedürftigen Bürgerinnen und Bürger häufig verworren, zu bürokratisch und in der Antragsstellung zu aufwendig. Die Folge ist eine nach allen Schätzungen hohe Quote der Nicht-Inanspruchnahme.“ Die Wohlfahrtsverbände sowie das gesamte Bündnis Kindergrundsicherung arbeitet seit langem daran mit, dieses durchaus herausfordernde Instrument der Kindergrundsicherung über fachliche Anregungen und fundierte Erkenntnisse mitzuentwickeln. Noch herausfordernder werden allerdings die Folgen nicht bekämpfter Armut von Kinder und Jugendlichen in Zukunft werden. Jetzt mit der Kindergrundsicherung umsteuern heißt, langfristige Folgen von Armut abzuwenden.“ Meldung vom 29. Juni 2023 beim Paritätischen externer Link zum Offenen Brief externer Link auf der Bündnis-Seite „Kinderarmut hat Folgen“ zu ihrem Konzept Kindergrundsicherung 2023 externer Link
  • Aufruf Kindergrundsicherung: Breites Bündnis kritisiert Untätigkeit von Bundesarbeitsminister Heil im Kampf gegen Kinderarmut
    Angesichts des Stillstands bei der Ausarbeitung einer armutsfesten Kindergrundsicherung fordert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus Sozial-, Wohlfahrts-, Verbraucher- und Kinderschutzverbänden sowie Jugendorganisationen und Gewerkschaften Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Neudefinition des kindlichen Existenzminimums endlich anzugehen und so den Weg freizumachen für eine Kindergrundsicherung, die vor Armut schützt. „Die Kindergrundsicherung wird sich schlussendlich daran messen lassen müssen, ob sie in der Leistungshöhe das soziokulturelle Existenzminimum der Kinder tatsächlich abdeckt und sie damit vor Armut schützt”, heißt es in einem gemeinsamen Aufruf. „Mit Ausnahme einiger deskriptiv-unverbindlicher Papiere seien jedoch keinerlei Bemühungen des Arbeitsministeriums erkennbar, seiner Verpflichtung nachzukommen, das kindliche Existenzminimum neu zu definieren.“ Weiter mahnen die Verbände in dem Appell: „Es wäre nicht hinnehmbar, wenn die für die Kindergrundsicherung entscheidende Frage des ‚Was und wieviel braucht ein Kind‘ auf die lange Bank geschoben und das Projekt damit zum Scheitern gebracht würde.” Kinderarmut ist in Deutschland weit verbreitet und hat zuletzt ein neues Rekordhoch erreicht…“ Pressemitteilung vom 30.05.2023 bei der GEW externer Link
  • Kinderarmut auf Rekordhoch: Paritätischer kommentiert Zwischenergebnisse des Mikrozensus zu Armut 2022
    „Nach vorläufigen Zwischenergebnissen zur Armutsentwicklung in Deutschland des Statistischen Bundesamts, über die das Redaktionsnetzwerk Deutschland heute berichtet, ist die Armut 2022 deutschlandweit leicht gesunken, insbesondere in Ostdeutschland. Die Kinderarmut erreicht mit 21,3 Prozent ein neues Rekordhoch. Der Paritätische Wohlfahrtsverband betrachtet die Ergebnisse mit großer Sorge. Umfassende Anstrengungen, um Armut wirksam zu bekämpfen, seien angesichts von Inflation und realem Kaufkraftverlust dringlicher als je zuvor. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, endlich gezielte Maßnahmen zur Armutsbekämpfung zu ergreifen und den Weg für eine armutsfeste Kindergrundsicherung frei zu machen. “Die vorläufigen Daten deuten darauf hin, dass einige pandemiebedingte Verwerfungen u.a. durch eine Erhöhung des Mindestlohns ausgeglichen werden konnten. Gleichzeitig hat sich aber für eine große Mehrheit Armutsbetroffener die Lage durch die Inflation weiter verschärft”, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. “Zwar handelt es sich nur um Zwischenergebnisse, die mit großer Vorsicht zu betrachten sind. Der sich abzeichnende Anstieg der Kinderarmut aber sollte alle politisch Verantwortlichen alarmieren. SPD und FDP müssen endlich den Weg frei machen für eine armutsfeste Kindergrundsicherung, die den Namen wirklich verdient”, fordert Schneider. In einer aktuellen Expertise ordnet der Paritätische Gesamtverband die vorliegenden Daten ein. Endgültige Schlüsse zur Armutsentwicklung im Inflationsjahr 2022 könnten aus ihnen noch nicht gezogen werden. In der Vergangenheit stellten sich erhebliche Unterschiede zwischen den Erst- und Endergebnissen heraus. So lag die Armutsquote für Deutschland nach Erstergebnissen im Jahr 2021 bei 16,6 Prozent. Nach den Endergebnissen musste dann eine Quote von 16,9 Prozent festgestellt werden.“ Pressemitteilung des Paritätischen Wohlfahrtsverbands vom 26. Mai 2023 externer Link
  • [DGB und Paritätischer gegen Lindner] Kindergrundsicherung jetzt! Warum wir für die Kindergrundsicherung ausreichend Geld in die Hand nehmen sollten 
    Die Kindergrundsicherung ist eines der wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben der Bundesregierung. Doch der Streit in der Koalition darüber, wie sie ausgestaltet werden soll und was sie kosten darf, hält an. Kinderarmut ist so bitter und folgenschwer, dass es absolut sinnvoll ist, für die Kindergrundsicherung ausreichend Geld in die Hand zu nehmen. Als eines der wichtigsten sozialen Vorhaben in dieser Wahlperiode will die Bundesregierung eine Kindergrundsicherung einführen. Damit sollen bisherige Leistungen für Familien – unter anderem Kindergeld und Kinderfreibetrag sowie Kinderzuschlag – zusammengefasst werden. Zurzeit streitet die Koalition darüber, wie die Kindergrundsicherung konkret ausgestaltet werden soll. Zentraler Konflikt ist, wie viel Geld für die Reform da ist. Das federführende Bundesministerium für Familie schätzt die Kosten auf rund 12 Milliarden Euro. Aber Finanzminister Lindner (FDP) blockiert: Er will keine höheren Leistungen für arme Kinder. DGB fordert ein Ende der Blockadehaltung…“ DGB-Statement vom 06.04.2023 externer Link, der DGB hatte bereits 2020 ein eigenes Modell für eine Kindergrundsicherung externer Link vorgelegt. Siehe auch:

    • Paritätischer: Ulrich Schneider schreibt an Christian Lindner in Sachen „Kindergrundsicherung“
      Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Dr. Ulrich Schneider schrieb heute an den Vorsitzenden der FDP, Christian Lindner, und den Vorsitzenden der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag, Christian Dürr, einen Brief in Sachen „Kindergrundsicherung“. Schneider korrigiert darin die vielzitierten Thesen von angeblich 150 verschiedenen familienpolitischen Leistungen und einer angeblichen Dunkelziffer beim Kinderzuschlag in Höhe von 65 Prozent. Er setzt sich darüber hinaus kritisch mit der tatsächlichen Reichweite der seitens der FDP zur Bekämpfung der Kinderarmut präferierten Wege der Digitalisierung und der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen auseinander….“ Pressemitteilung vom 6. April 2023 externer Link samt dem Brief im Wortlaut
    • Siehe zum Thema vom Oktober 2021: Internationaler Tag für die Beseitigung der Armut: Kindergrundsicherung jetzt! Grundeinkommen für alle in Deutschland und in Europa befördern!
  • Kinderarmut auf Rekordniveau: Bertelsmänner vergießen Krokodilstränen. Dabei waren sie treibende Kraft des Verarmungsprogramms 
    „Die Zahl der in Deutschland von Armut „bedrohten“ Kinder und Jugendlichen ist weiter gestiegen. Wie die Bertelsmann Stiftung am Donnerstag mitteilte, galten 2021 knapp 2,9 Millionen Heranwachsende sowie weitere 1,55 Millionen junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren als „armutsgefährdet“. Dabei habe sich die Lage aufgrund der jüngsten Krisen – Corona und Rekordinflation – weiter zugespitzt. „Wer als junger Mensch in Armut aufwächst, leidet täglich unter Mangel, Verzicht und Scham und hat zugleich deutlich schlechtere Zukunftsaussichten“, so Anette Stein, Direktorin für „Bildung und Next Generation“ bei der Gütersloher Denkfabrik externer Link. „Das ist sowohl für die Betroffenen selbst als auch für die Gesellschaft als Ganzes untragbar.“ (…) Zentraler Maßstab müsse dabei sein, dass die Maßnahme Armut „wirksam vermeidet“, erklärte Stein. Nach dem heute durch die Stiftung veröffentlichten „Factsheet Kinder- und Jugendarmut in Deutschland“ betrug die Quote von Kindern und Jugendlichen im Hartz-IV-Bezug im Sommer 2022 in Westdeutschland 13,4 Prozent, im Osten der Republik gar 16 Prozent. Auch auf kommunaler Ebene zeigten sich „gravierende Unterschiede“: Im bayerischen Roth waren lediglich drei Prozent auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II angewiesen, in Gelsenkirchen im Ruhrpott waren es 42 Prozent. (…) Nimmt man die Anteile der „Armutsgefährdeten“ im Alter bis 18 Jahre, kommt der Freistaat im Süden als „Spitzenreiter“ auf 13,4 Prozent, im Stadtstaat Bremen sind dagegen 41,1 Prozent betroffen. Die anderen Länder bewegen sich relativ homogen in einer Bandbreite zwischen 17,2 Prozent in Brandenburg und 25,2 Prozent in Sachsen-Anhalt. (…) Das größte „Armutsrisiko“ haben gemäß der Analyse Angehörige von Mehrkinderfamilien mit alleinerziehendem Elternteil. 86 Prozent dieser Gruppe gelten als „armutsgefährdet“. (…) Dabei trägt der Behördenjargon noch dazu bei, die Situation zu beschönigen. Begrifflichkeiten wie „armutsgefährdet“ oder von „Armut bedroht“ verschleiern die schlichte Tatsache, dass die fraglichen Menschen zum Betrachtungszeitpunkt einfach arm sind. (…) Ein unterschätztes „Armutsproblem“ bescheinigt die Bertelsmann Stiftung der Altersgruppe der zwischen 18- und 25-Jährigen. Während von den bis 18-Jährigen „nur“ 20,8 Prozent im Jahr 2021 in Armut lebten, betraf dies unter den jungen Erwachsenen 25,5 Prozent. SGB-II-Leistungen beanspruchten von ihnen jedoch nur sieben Prozent. Was überraschend anmutet, erklärt sich dadurch, dass der Personenkreis für gewöhnlich eine Ausbildung oder ein Studium absolviert und zum ersten Mal eine eigene Wohnung bezieht, hier greifen andere sozialstaatliche Maßnahmen – oder eben nicht. (…) Die Bundesregierung müsse hier „endlich umsteuern“, bekräftigte die Politikerin, wobei die Einführung einer Grundsicherung ein wichtiger Schritt, aber nicht ausreichend sei, „denn Kinderarmut ist immer Armut der Eltern“. Deshalb brauche es „gute Löhne und gute Arbeitsbedingungen sowie eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. Zur Erinnerung: Die Bertelsmann Stiftung war eine treibende Kraft hinter der „Agenda 2010“ von Ex-Kanzler Gerhard Schröder (SPD) sowie im Speziellen der Hartz-Gesetze, mit denen der Niedriglohnsektor in Deutschland massiv ausgebaut wurde, haufenweise prekäre Beschäftigungsverhältnisse ohne soziale Absicherung entstanden und auf Jobverlust der rasche Absturz in Armut folgte. Damit wurde erst der Boden für die vielen Missstände bereitet, die die Bertelsmänner heute in immer neuen Studien „beklagen“. Es gibt gewiss glaubwürdigere Kritiker.“ Beitrag von Ralf Wurzbacher vom 26. Januar 2023 in Telepolis externer Link
  • Präsident des Kinderschutzbundes: „Die Kinderarmut wird deutlich zunehmen“ 
    „… Kinder sind von Krisen in besonderer Weise betroffen. Angesichts steigender Preise hat nun der Kinderschutzbund vor wachsender Kinderarmut im kommenden Jahr gewarnt. Seit Jahren habe sie sich verschärft und die Folgen des Krieges in der Ukraine werde die Lage noch einmal verschärfen, erklärte der Präsident des Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, in der Stuttgarter Zeitung (Montag). „Die Inflation trifft die Familien, die nur wenig Geld zur Verfügung haben, besonders hart“, so Hilgers. „Die Kinderarmut wird im kommenden Jahr also noch einmal deutlich zunehmen.“ (…) Hilgers warnte jetzt davor, dass die Regelsätze im Bürgergeld im kommenden Jahr nicht für Familien mit Kindern ausreichen werden. Die Erhöhung komme zu spät und sie werde von der Inflation direkt wieder aufgefressen. Mit Blick auf die Grundsicherung und das Bürgergeld sei auch ein falsches Bild in der Debatte entstanden, so Hilgers. Viel zu wenig werde darüber gesprochen, dass viele Familien, die auf Leistungen zur Grundsicherung angewiesen sind, die Eltern arbeiten. Ihr Verdienst reicht allerdings nicht zum Leben. Der Anstieg des Mindestlohns auf zwölf Euro je Stunde sei gerade für die sogenannten Geringverdiener ein gewisser Schutz vor dem finanziellen Absturz gewesen. Angesichts der Inflation müsse er aber schnell steigen – auf mindestens dreizehn Euro, besser 14 Euro. „Das würde helfen, dass weniger Familien in Armut sind“, so Hilgers. Die Kinderarmut hat in einem wohlhabenden Land wie Deutschland eine erschreckende Größe angenommen. Inzwischen ist mehr als jedes fünfte Kind von Armut betroffen – mit den bekannten Folgen: unzureichende Versorgung mit Gütern des alltäglichen Bedarfs, geringere Bildungschancen und weniger Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe…“ Beitrag von Bernd Müller vom 19. Dezember 2022 bei Telepolis externer Link, siehe auch das Dossier zu Kinderarmut beim Kinderschutzbund externer Link
  • Breites Bündnis fordert mehr finanzielle Mittel für die Bekämpfung von Kinderarmut 
    „Ein breites Bündnis von 56 Verbänden, Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Organisationen fordert Bund, Länder und Kommunen dazu auf, Kinderarmut entschieden zu bekämpfen und die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Die unterzeichnenden Organisationen des Ratschlag Kinderarmut fordern in ihrer gemeinsamen Erklärung „Solidarität mit armutsbetroffenen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien – besonders in der Inflationskrise!“, Armutslagen von jungen Menschen nicht länger hinzunehmen, sondern endlich das nötige Geld in die Hand zu nehmen, um ihnen ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Dabei müssen soziale Infrastruktur und monetäre Leistungen ineinandergreifen. Die Erklärung haben u.a. das Deutsche Kinderhilfswerk, der Arbeiter Samariter Bund, die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Bundesjugendring, die Diakonie Deutschland, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, der Kinderschutzbund, die Nationale Armutskonferenz, Save the Children, SOS-Kinderdorf, der Sozialverband Deutschland, der Sozialverband VdK und die Volkssolidarität unterzeichnet. „Viele Familien trifft jetzt die Inflation und die Energiekrise mit unfassbarer Wucht. Dadurch geraten Familien mit geringem Einkommen an oder sogar über die Grenzen ihrer finanziellen Möglichkeiten, viele sind finanziell schlicht am Ende. Jeder dritte Hartz-IV-Empfänger ist ein Kind, obwohl der Anteil von Kindern an der Gesamtbevölkerung in Deutschland nur bei rund 16 Prozent liegt. Damit sind Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in besonderem Maße von Armut betroffen. Wir brauchen deshalb endlich eine Kindergrundsicherung, die ihren Namen verdient. Bis zu ihrer Einführung muss es deutliche Aufschläge auf die bisherigen Transfersysteme geben. Die Förderung armer Familien und ihrer Kinder sowie unbürokratische Zugänge zu armutsvermeidenden Leistungen gehören auf der Prioritätenliste ganz nach oben“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. (…) Die gemeinsame Erklärung basiert auf dem Wissen, dass für eine erfolgreiche Armutsbekämpfung monetäre Leistungen und Investitionen in die Infrastruktur nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen. Für ein Aufwachsen in Wohlergehen benötigen Kinder und Jugendliche beides: eine auskömmliche finanzielle Absicherung und eine gut ausgebaute soziale Infrastruktur, durch die alle Kinder und Jugendlichen dazu befähigt werden, ihre Potenziale und Talente zu entwickeln…“ Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerks vom 15. November 2022 externer Link zur Erklärung des Ratschlag Kinderarmut externer Link mit allen Unterzeichnenden
  • Kinderarmut: Butterwegge erwartet Veränderungen. Warum der Ungleichheitsforscher vermutet, dass die Politik jetzt eher etwas gegen Kinderarmut tut
    „… Ausgerechnet die Bertelsmann-Stiftung prangert seit einiger Zeit nachdrücklich die Armut von Kindern an: »Es ist nicht ihre Schuld, wenn sie in finanzieller Armut aufwachsen. Sie können nichts dafür!«, heißt es in einer Publikation von 2020, die viele negative Folgen für die jungen Menschen aufzählt, etwa geringe Bildungschancen und psychische Belastung. »Das sind Krokodilstränen«, kommentiert Christoph Butterwegge diese Klage. Schließlich habe die Bertelsmann-Stiftung selbst entscheidende Vorarbeit für die Agenda 2010 und die Hartz-Reformen geleistet, durch die viele Familien in die Armut gedrängt worden seien. Ihre jetzige Position hält Butterwegge gleichwohl für politisch relevant: »Es ist wahrscheinlicher, dass die Bundesregierung etwas gegen Kinderarmut tut, wenn eine so einflussreiche Organisation wie die Bertelsmann-Stiftung Druck macht«, sagt der Ungleichheitsforscher »nd.DieWoche«.
    Bildungsdefizite als Problem für den Wirtschaftsstandort: Für arme Kinder ist es schwerer, einen hohen Bildungsabschluss zu erlangen, was sich etwa daran zeigt, dass Kinder aus Arbeiterfamilien viel seltener Abitur machen als Gleichaltrige aus Akademikerhaushalten. »Diese sozial bedingten Bildungsdefizite sind inzwischen ein Problem für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Genau deshalb drängt die Bertelsmann-Stiftung darauf, die Kinderarmut zu verringern«, vermutet der Kölner Politikwissenschaftler. »Wenn ökonomische Interessen hinter dem Kampf gegen die Kinderarmut stehen, dann passiert eher etwas.« (…)
    Sicher sei hingegen, dass arme Kinder noch ärmer werden, wenn die Koalition aus SPD, Grünen und FDP nicht sofort handle. Denn am 1. Januar steigen die Hartz-IV-Sätze für Sechs- bis 13-Jährige gerade einmal um zwei Euro oder 0,65 Prozent. Dadurch würden die hohen Preissteigerungsraten nicht ausgeglichen. Dass der geplante Sofortzuschlag für Kinder schon Anfang des Jahres ausgezahlt wird, sei fast unmöglich, sagt der Kölner Professor. Um die Situation von armen Erwachsenen zu verbessern, plant die Dreierkoalition einen höheren Mindestlohn von zwölf Euro, was Christoph Butterwegge für einen ersten wichtigen Schritt hält. Nicht geplant ist hingegen eine deutliche Steigerung der Hartz-IV-Sätze für Erwerbslose und Aufstocker. Selbst wenn man ausschließlich etwas für Kinder tun wolle, sei dies falsch. »Wenn Eltern finanzielle Not leiden, leiden auch ihre Kinder. Wenn die Mutter den Strom nicht zahlen kann, sitzt auch die Tochter trotz Kindergrundsicherung im Dunkeln.«...“ Artikel von Eva Roth vom 17.12.2021 im ND online externer Link

Siehe zum Hintergrund auch:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=196287
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