Seit dem Schuljahr 2023/24 bietet die Berufsfachschule dual B und F mit dem Profil Gesundheit und Soziales Schülerinnen und Schülern, die keinen Ausbildungsplatz haben und einen Schulabschluss mitbringen, durch verstärkte Praxiserfahrungen die Möglichkeit,
- ihren Wunschberuf zu finden (Zweig B) oder
- sich für den Besuch der Fachoberschule Klasse 12 zu qualifizieren (Zweig F)
Wir bieten die Berufsfachschule dual zunächst mit den beiden Unterprofilen
- Humandienstleistungen sowie
- Ernährung und Service an.
Dieses Innovationsvorhaben ersetzt damit seit dem Schuljahr 2023/24 die folgenden Berufsfachschulen:
- Einjährige Berufsfachschule Gastronomie
- Einjährige Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege (Schwerpunkt Hauswirtschaft)
- Einjährige Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege (Schwerpunkt Persönliche Assistenz)
- Berufsfachschule Ernährung, Hauswirtschaft und Pflege (Klasse 2)
In die Einjährige Berufsfachschule dual können Schülerinnen und Schüler mit einem
- Sek I Hauptschulabschluss oder
- Sek I Realschulabschluss
aufgenommen werden.
Jugendliche mit einem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9 einer allgemein bildenden Schule) müssen zunächst den erfolgreichen Besuch der Berufseinstiegsschule Klasse 2 nachweisen.
Eine Besonderheit dieses Innovationsvorhabens sind die umfangreichen Coaching- bzw. Beratungsangebote, die eine zielgenaue Berufswahlentscheidung ermöglichen sollen. Eine stärkere Verzahnung von Theorie und Praxis (Dualisierung) fördern eine breite, auf eine berufliche Fachrichtung ausgerichtete berufliche Grundbildung. Die Vermittlungschancen in eine anschließende duale Berufsausbildung, z. B. über die Praktikumsbetriebe werden deutlich erhöht.
Der Schulbesuch ist kostenlos. Lernmittelfreiheit erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es entstehen weitere Kosten für Medienpauschale, Unterrichtsmaterial, Nahrungszubereitung u. a.
Beruflicher Abschluss
- keiner
Schulischer Abschluss
- (Erw.) Sek I Abschluss
- tabellarischer Lebenslauf
- letztes Zeugnis (beglaubigte Kopie)
- ggf. Nachweise über Praktika
- ggf. Nachweis über Härtefall