Freiwilligkeit und Anonymität
Ihre Teilnahme an dieser Befragung ist freiwillig. Falls Sie sich zu einer Nichtteilnahme entschließen, werden sich daraus keine negativen Konsequenzen für Sie ergeben. Sie können Ihre Teilnahme an der Begleitstudie jederzeit und ohne Angabe von Gründen abbrechen. Für die Teilnahme an der Untersuchung erhalten Sie keine Vergütung.
Die im Rahmen dieser Befragung erhobenen Daten werden ausschließlich anonym erhoben. Das heißt, die Daten können Ihrer Person nicht zugeordnet werden. Die Personen, die Ihnen die Einladungs-E-Mail zur Teilnahme gesendet haben, haben keinen Zugriff auf die erhobenen Daten. Des Weiteren werden alle Daten und eventuelle Kommunikationen in Bezug auf die Befragung vertraulich behandelt. So unterliegen die Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben, diesbezüglich der Schweigepflicht.
Falls Sie Interesse an den Ergebnissen der Studie oder an der Teilnahme an zukünftigen Studien haben, können Sie uns am Ende des Fragebogens Ihre E-Mail-Adresse mitteilen. Die E-Mail-Adresse wird dann separat erfasst und eine Rückverfolgung ist weiterhin nicht möglich.
Nutzung von Daten
Erhebung: Die Datenerhebung findet onlinebasiert über die nach DSVGO zertifizierte Plattform Soscisurvey (https://www.soscisurvey.de/) statt. Die Datenschutzrichtlinien (nach DGSVO) werden somit durch Maßnahmen, wie beispielsweise die Speicherung der Daten auf einem deutschen Server eingehalten.
Aufbewahrung: Die Daten werden nach der Erhebung in Soscisurvey gelöscht und folgend auf einem universitätsinternen Server zugriffsgeschützt gespeichert. Die Daten werden mindestens 10 Jahre gespeichert --nach Abschluss des Projekts werden sie auf dem FDAT Server der Universität Tübingen gespeichert, https://fdat.uni-tuebingen.de/.
Weitergabe und Veröffentlichung der Ergebnisse: Die Daten werden für den angegebenen Forschungszweck analysiert und die resultierenden Ergebnisse werden eventuell in Fachzeitschriften veröffentlicht. Die Daten könnten auch eventuell an weiteren Forscher:innen für Replikationsstudien oder sekundäre Analysen weitergegeben werden.
Ethische und rechtliche Aspekte
Die Studie wird mit Genehmigung des Kultusministeriums Baden-Württemberg durchgeführt, welche jedoch nicht mit einer wissenschaftlichen Qualitätskontrolle verbunden ist. Die Prüfung erfolgte diesbezüglich anhand der Vorgaben der Verwaltungsvorschrift „Werbung, Wettbewerbe und Erhebungen in Schulen“ vom 21. September 2002 (K. u. U. S. 309), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 28. Oktober 2005 (K. u. U. S. 167) geändert worden ist. Ein positives Votum der Ethikkommission der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Tübingen für die Studie liegt ebenfalls vor.