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Darf die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung mit staatlichen Mitteln gefördert werden?

© Tim Reckmann/pixelio.de

· Meldung

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat heute das Rechtsgutachten „Staatliche Gelder für rassistische und rechtsextreme Bildungsarbeit?“ veröffentlicht. Es befasst sich mit der Frage staatlicher Förderung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung. Hierzu erklärt das Institut:

„Eine staatliche Förderung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung ist nicht mit den in Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz und den im Internationalen Übereinkommen gegen rassistische Diskriminierung (ICERD) verbrieften Garantien vereinbar. Sie würde den auf den Grund- und Menschenrechten basierenden staatlichen Bildungsauftrag konterkarieren.

Zur Aufgabe politischer Bildung gehört es, über die unterschiedlichen Erscheinungsformen von Rassismus und Rechtsextremismus aufzuklären. Die Adressat*innen sind also zu befähigen, rassistische und rechtsextreme Positionen als Angriff auf die gleiche Würde aller Menschen zu erkennen.

Eine staatliche Förderung der Stiftung ist schon deswegen ausgeschlossen, weil die Stiftung nicht nur eng verwoben mit Akteur*innen der so genannten Neuen Rechten ist, die als rechtsextrem einzuordnen ist, sondern auch selbst rechtsextremes Gedankengut verbreitet. Sie ist damit als Trägerin für politische Bildung ungeeignet.

Außerdem bringt die Desiderius-Erasmus-Stiftung durch ihre Selbstverortung als parteinahe Stiftung der AfD zum Ausdruck, die politische Grundausrichtung der AfD zu teilen. Die Stiftung sagt von sich, dass sie ‚ideell der Alternative für Deutschland (AfD) nahesteht‘. Wie das Institut bereits in früheren Veröffentlichungen analysiert hat, durchzieht eine national-völkische Ausrichtung die Grundsatzpapiere der Partei, Führungspersonen und Mandatsträger*innen vertreten rassistische und rechtsextreme Positionen und propagieren Gewalt zur Erreichung ihrer Ziele. Die Desiderius-Erasmus-Stiftung zeichnet sich mithin nach ihrem eigenen Selbstverständnis durch ihre Verbundenheit zu einer rassistischen und rechtsextremen Partei aus. Darin besteht der selbst gewählte Markenkern der Stiftung.

Eine Stiftung, die rassistisches und rechtsextremes Gedankengut verbreitet beziehungsweise entsprechendes Gedankengut relativiert, darf grundsätzlich nicht staatlich gefördert werden.“

Während Stiftungen, die einer Partei nahestehen, die zum wiederholten Mal in den Bundestag eingezogen sind, grundsätzlich erwarten können, staatliche Mittel des Bundes zu erhalten, zeigt das Rechtsgutachten auf, warum die Desiderius-Erasmus-Stiftung von staatlicher Förderung auszuschließen ist.

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