Bayerisches Infektionsschutzgesetz auf dem Weg

Mehr Befugnisse in der Coronakrise – zu diesem Ziel haben die Mitglieder des Gesundheitsausschusses fraktionsübergreifend Maßnahmen beschlossen, die am 25. März im Plenum verabschiedet werden sollen.

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Der Landtag beweist in der Coronakrise, dass er schnell und vor allem in Einigkeit handeln kann, wenn es darauf ankommt. So hat der Gesundheitsausschuss den Weg für das geplante Infektionsschutzgesetz der Staatsregierung freigemacht. „Mit dem Infektionsschutzgesetz sorgen wir dafür, dass das Bayern im Kampf gegen das Coronavirus gut gerüstet ist – denn wenn nötig müssen wir in der Lage sein, alles an medizinischem Material und Personal schnellstmöglich zur Verfügung zu haben. Wir waren hierzu auch im Vorfeld intensiv im Gespräch mit den Hilfsorganisationen und haben ihre Argumente einbezogen. Ich freue mich sehr, dass alle im Landtag vertretenen Fraktionen hier an einem Strang ziehen. Dieser Zusammenhalt ist gut, um die aktuelle Katastrophe möglichst schnell zu beenden“, sagte Bernhard Seidenath, der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses.

Ergänzt wurde der Gesetzentwurf der Staatsregierung durch einige Änderungen, auf die sich die Fraktionen bereits im Vorfeld verständigt hatten: So wird etwa das Vorliegen eines Gesundheitsnotstandes nunmehr von der Staatsregierung festgestellt, der Landtag kann diesen Notstand jederzeit für beendet erklären und das Gesetz ist zunächst bis zum Jahresende befristet.

Der Gesetzentwurf mit den Änderungen wurde vom Gesundheitsausschuss einstimmig angenommen. am 24. März wird der Gesetzesentwurf im Innenausschuss mit- und im Verfassungsausschuss endberaten, am 25. März wird das Plenum das Gesetz dann beschließen.

 

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