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Symbolbild: teueres Heizen

Steigende Heizkosten: Sorgen der Menschen in Hartz IV und Sozialhilfe endlich ernst nehmen!

Nachricht von Jessica Tatti,

Die Bundesregierung plant, für Wohngeldbeziehende, leistungsbeziehende Studierende, Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende im Sommer einen einmaligen Heizkostenzuschuss auszahlen. Dieser soll z. B. für Alleinstehende 135 Euro betragen.

Leistungsbeziehende in Hartz IV und der Sozialhilfe sind von dieser Hilfe, die die gestiegenen Energiekosten teilweise kompensieren soll, ausgeschlossen. Begründung dafür ist, dass dort ohnehin die „Kosten der Unterkunft“ einschließlich der tatsächlichen Heizkosten übernommen würden. DIE LINKE bezweifelt, dass dies in der Praxis überall geschieht. Denn laut SGB II (Hartz IV) und SGB XII (Sozialhilfe) unterliegen auch die Heizkosten einer Überprüfung der „Angemessenheit“ und können ggfs. in der Höhe gedeckelt werden. Nachzahlungen und höhere Abschläge müssten dann nicht vollständig vom Amt übernommen werden. Zentrales Problem ist, dass keine bundeseinheitlichen Regelungen zu den Grenzen der Angemessenheit und ihrer Berechnung existieren, und diese zudem lokal meist in Euro - und nicht in einer bestimmten Verbrauchsmenge - definiert werden.

Daher fragte Jessica Tatti, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, die Bundesregierung, bei wie vielen Bedarfsgemeinschaften im SGB II1 nicht die vollen Heizkosten übernommen wurden, und wie hoch die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Heizkosten und den übernommenen Heizkosten im Jahr 2021 pro Bedarfsgemeinschaft war.

Die Bundesregierung teilte mit,2 dass zwischen November 2020 und Oktober 2021 im Schnitt 95.000 Haushalte im SGB II nicht die vollen Heizkosten erstattet bekamen. Bei den betroffen Haushalten läge der nicht erstattete Teil der Heizkosten bei durchschnittlich 36 Euro je Monat. Neuere Zahlen lägen nicht vor.

Jessica Tatti: „Die Kosten für Sprit, Strom und Heizen mit Öl und Gas explodieren. Ein Ende der Preissteigerung ist nicht in Sicht. Viele Wirtschaftsforscher prognostizieren, dass aufgrund des Krieges in der Ukraine die Inflation noch weiter ansteigen wird. Auf die Verbraucher kommen wahrscheinlich Nachzahlungen und höhere Abschläge für das Heizen zu. Zwar wird die EEG-Umlage gestrichen, aber ob die Energiekonzerne diese 6,6 Milliarden Euro Einsparung an ihre Kunden weitergeben, ist völlig offen. Die Bundesregierung muss endlich wirksame Schritte zur Entlastung mittlerer und geringerer Einkommen beschließen. Den Menschen in Hartz IV und Sozialhilfe muss die Angst genommen werden, dass die Wohnung kalt bleibt und der Strom abgedreht wird. Das ist die Aufgabe der Ampel und darf nicht auf die Kommunen abgewälzt werden. Bereits vor der Preisexplosion bekamen fast 100.000 Hartz IV-Haushalte nicht die vollen Heizkosten erstattet. Davon könnten bald noch viel mehr Betroffen sein. Ich fordere daher die Bundesregierung auf, jetzt eine vollständige Übernahme von Heizkosten in Hartz IV und Sozialhilfe zuzusichern.“


1) Die Anzahl von Haushalten in der Sozialhilfe wurde nicht separat abgefragt, da die Sozialhilfe als kommunale Leistung nicht von der Bundesregierung in einer bundesweiten Statistik überwacht wird.

2) Siehe Bundestags-Drs 20/833, Fragen 70 und 71, Seiten 53-54.