02.11.2022

Themen der TLM-Versammlung vom 1. November 2022

Versammlung

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Themen der TLM-Versammlung vom 1. November 2022

Lizenzverlängerung für iSTUFF, das Einrichtungsfernsehen an der Technischen Universität Ilmenau
Die Versammlung hat der Verlängerung der Zulassung des Forschungsgemeinschaft elektronische Medien e. V. zur Veranstaltung von Einrichtungsfernsehen auf dem Campus der Technischen Universität Ilmenau (TU Ilmenau) um weitere vier Jahre bis zum 31. Dezember 2026 und der Zuweisung der bisher genutzten Übertragungskapazitäten zugestimmt.

Das vom Ilmenauer Studierendenfernsehfunk (iSTUFF) produzierte Programm wird seit 2011 über DVB-T auf dem Kanal 26 (514 MHz) mit maximal 100 Watt vom Forschungssender der Universität verbreitet. Außerdem wird es in die örtlichen Kabelnetze und das Campusnetz eingespeist.

Hauptbestandteil des Programms sind Archivbeiträge mit den Schwerpunkten Kultur, Sport und Campusleben. Unterbrochen werden die Sendeschleifen zwei Mal täglich durch das Nachrichtenformat „sPiTV“, in dem über das Campusleben der TU Ilmenau und darüber hinaus berichtet wird sowie durch gelegentliche Livesendungen, zum Beispiel Talk-, Spiel- oder Unterhaltungsshows. So begleitet der Veranstalter regelmäßig die jährlich stattfindende Internationale Studierendenwoche in Ilmenau (ISWI). Kernzielgruppe sind Studierende in Ilmenau.

Haushaltsanpassungen 2022 und Haushaltsplan 2023 verabschiedet
Die Versammlung hat die Anpassungen des Haushaltsplans 2022 und den Haushaltsplan 2023 verabschiedet. Der Etat der TLM beläuft sich 2022 und 2023 auf jeweils circa 5,9 Millionen Euro. Auch im kommenden Jahr wird wieder knapp die Hälfte der Ausgaben für Medienbildung, Bürgermedien und Förderung der technischen Infrastruktur aufgewendet. Die übrigen Ausgaben entfallen insbesondere auf die Zulassungs- und Aufsichtsfunktion sowie den Gemeinschaftshaushalt der Landesmedienanstalten.

Hörfunkentscheidungen

• LandesWelle Thüringen – Änderungen von Beteiligungsverhältnissen bestätigt
Die Versammlung bestätigte die medienrechtliche Unbedenklichkeit der Änderung der Beteiligungsverhältnisse an der „Vermögensgesellschaft Josef Schaub GbR“ und damit auch an der LandesWelle Thüringen GmbH & Co. KG. Die Gesellschafteranteile der LandesWelle Thüringen GmbH & Co. KG auf der ersten und zweiten Beteiligungsebene bleiben von diesen Änderungen unberührt.

• Schlager Radio erhält neue UKW-Frequenzen in Thüringen
Die Versammlung weist der radio B2 GmbH zur Veranstaltung und Verbreitung ihres Programms „Schlager Radio“ unter Änderung des Zulassungs- und Zuweisungsbescheids vom 15. Dezember 2021 UKW-Frequenzen in Eisenach (92,9 MHz, 500 W), Erfurt (94,9 MHz, 800 W), Gera (107,3 MHz, 100 W), Gotha (101,1 MHz, 800 W), Jena (90,6 MHz, 800 W), Saalfeld (88,9 MHz, 250 W) und Weimar (105,0 MHz, 800 W) zu.

Die Zuweisung gilt für den Zeitraum der Zulassung vom 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2031 unter den Voraussetzungen, dass vor Ausstrahlungsbeginn die Übertragungskapazitäten in Eisenach, Erfurt, Gotha und Saalfeld der TLM zugeordnet werden und die telekommunikationsrechtliche Frequenzkoordinierung in Jena und Saalfeld positiv abgeschlossen wird.

Gleichzeitig wird die Zuweisung der UKW-Frequenzen in Eisenach (101,1 MHz, 200 W) und in Weimar (90,5 MHz, 100 W) zum 30. November 2022 widerrufen.

• Satzungsänderung bei Radio ENNO (Nordhausen) bestätigt
Die Versammlung bestätigte die medienrechtliche Unbedenklichkeit der angezeigten Satzungsänderung. Im § 2 der „Satzung vom Offener Kanal Nordhausen e. V.“ wird im neuen Absatz 3 als erster Satz „Der Verein setzt sich für eine Verknüpfung der kulturellen Bildung mit den Ansätzen und Methoden der Medienpädagogik ein.“ eingefügt.

Anpassung des Kostenverzeichnisses der Kostensatzung beschlossen
Beschlossen wurde die Änderung der Satzung zur Erhebung von Kosten im Bereich der Aufsicht über bundesweit ausgerichtete Medien (Kostensatzung).

Als neuer Gebührentatbestand wurde die „Entgegennahme des Betriebs einer nicht-privilegierten Medienplattform oder Benutzeroberfläche nach § 79 Abs. 2 MStV“ ergänzt. Die entsprechende Änderung der Kostensatzung ist durch alle Landesmedienanstalten nach den landesrechtlichen Regularien zu erlassen, da die Kostensatzung eine übereinstimmende Satzung der Landesmedienanstalten ist.

Forschungsergebnisse „Video Trends 2022“ der Medienanstalten beraten
Informiert und diskutiert wurde über die kürzlich bei den Medientagen München im Oktober präsentierten Video Trends 2022 der Medienanstalten. Diese langjährige Forschungsreihe aller Landesmedienanstalten (früher: „Digitalisierungsbericht Video“) zeigt die Bewegtbildwelt der Zukunft und die Notwendigkeit der Benutzeroberflächenregulierung auf.

Danach nutzt mehr als die Hälfte der Personen ab 14 Jahren in Deutschland regelmäßig Online-Videos am TV-Gerät, besonders gerne am Smart-TV. Bei einem Drittel dieser Nutzerinnen und Nutzer ist die Benutzeroberfläche der erste Bildschirm nach dem Einschalten. Sie bietet ihnen Orientierung in der digitalen Angebotsvielfalt. Nähere Informationen und der Forschungsbericht finden sich hier.