Dürfen wir vorstellen: Rechtsanwalt Prof. Dr. Heiko Fuchs, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei Kapellmann und Partner Rechtsanwaelte mbB und langjähriges Mitglied der #argebaurecht. 💯 𝗟𝗶𝗲𝗯𝗲𝗿 𝗛𝗲𝗿𝗿 𝗣𝗿𝗼𝗳. 𝗙𝘂𝗰𝗵𝘀, 𝘄𝗮𝘀 𝗳𝗮𝘀𝘇𝗶𝗻𝗶𝗲𝗿𝘁 𝗦𝗶𝗲 𝗮𝗺 #Baurecht? Vordergründig geht es oft um viel Geld, komplexe technische Sachverhalte und – meist – solides Schuldrecht. Tatsächlich begeistert mich aber, durch meine Beratungsleistungen einen kleinen Teil zu dem Entstehen eines Bauwerks beitragen zu können, welches ich meinen zukünftigen Enkelkindern zeigen kann (falls die sich dafür interessieren). Und wenn man die Beteiligten dabei noch zu mehr Kooperation und Kollaboration zum Nutzen des Projekts bewegen kann, stellt sich #bauvergnuegen auch bei mir ein. 🚀 𝗜𝗵𝗿𝗲 𝗞𝗮𝗿𝗿𝗶𝗲𝗿𝗲-𝗧𝗶𝗽𝗽𝘀 𝗳𝘂̈𝗿 𝗱𝗲𝗻 𝗡𝗮𝗰𝗵𝘄𝘂𝗰𝗵𝘀? Neben dem rechtlichen Handwerkszeug sollten junge Baurechtlerinnen und Baurechtler technische Neugier und ein Grundverständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge mitbringen. Auch ist wichtig, möglichst alle Baubeteiligten einmal beraten zu haben, um im Mandat die Perspektive der oder des Anderen einnehmen zu können. Viele Lösungen ergeben sich aber aus Erfahrungen, die man selber gesammelt oder sich bei einer Mentorin oder einem Mentor abgeschaut hat. Die übrigens beim Berufseinstieg meist auch noch dachten, die HOAI sei ein vietnamesischer Fluss. 💕 𝗪𝗮𝗿𝘂𝗺 𝘀𝗶𝗻𝗱 𝗦𝗶𝗲 𝗠𝗶𝘁𝗴𝗹𝗶𝗲𝗱 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗔𝗥𝗚𝗘 𝗕𝗮𝘂𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁? Als Baurechtlerin oder Baurechtler ist man – unabhängig vom Dienstalter – nur so gut wie das Umfeld, mit dem man sich austauschen kann. Die ARGE Baurecht ist eine hervorragende Plattform dafür. Und unter uns: Die Baurechtsgemeinde besteht größtenteils aus wunderbaren Menschen, die einem über die Jahre ans Herz wachsen und die man alle bei der ARGE wiedersehen kann! #argebaurechtmitglieder
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#argebaurechtmitglieder, Folge 18: Rechtsanwältin Andrea Hertel-Mahling von KOHNEN PARTNER Rechtsanwälte in Düsseldorf. 💯 𝗟𝗶𝗲𝗯𝗲 𝗙𝗿𝗮𝘂 𝗛𝗲𝗿𝘁𝗲𝗹-𝗠𝗮𝗵𝗹𝗶𝗻𝗴, 𝘄𝗮𝘀 𝗳𝗮𝘀𝘇𝗶𝗻𝗶𝗲𝗿𝘁 𝗦𝗶𝗲 𝗮𝗺 #Baurecht? Meine Interessen für das Bauen entwickelten sich bereits vor denen für das Recht. Als meine Eltern einen 300 Jahre alten Bauernhof kauften, entdeckte ich 𝗺𝗲𝗶𝗻 𝗜𝗻𝘁𝗲𝗿𝗲𝘀𝘀𝗲 𝗳𝘂̈𝗿 𝗱𝗮𝘀 #Bauen. Von da an sah ich mir Gebäude anders an. Bis heute fesseln mich die 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗻 𝗚𝗲𝗯𝗮̈𝘂𝗱𝗲𝗻 𝗺𝗮𝗻𝗶𝗳𝗲𝘀𝘁𝗶𝗲𝗿𝘁𝗲𝗻 𝗙𝗮̈𝗵𝗶𝗴𝗸𝗲𝗶𝘁𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗙𝗲𝗿𝘁𝗶𝗴𝗸𝗲𝗶𝘁𝗲𝗻 𝘃𝗼𝗻 𝗠𝗲𝗻𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻. Als ich dann auch meine Leidenschaft für die Rechtswissenschaft entdeckte, gab mir das Baurecht die Gelegenheit, beides zu verbinden. In den vielen Jahren anwaltlicher Tätigkeit habe ich auch in anderen Rechtsgebieten tiefgreifende Erfahrungen gesammelt und bin somit keine reine #Baurechtlerin. Doch die “Faszination Baurecht” ließ mich nie los. Es sind die Themenvielfalt und die Möglichkeit, einen kleinen eigenen Beitrag zum Projekt selbst zu leisten sowie die 𝗛𝗲𝗿𝗮𝘂𝘀𝗳𝗼𝗿𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗶𝗻 𝘁𝗲𝗰𝗵𝗻𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗯𝗮𝘂𝗯𝗲𝘁𝗿𝗶𝗲𝗯𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗕𝗲𝗹𝗮𝗻𝗴𝗲𝗻, die jedes Mal aufs Neue begeistern. Baurecht bedeutet für mich eine anhaltende Bewunderung des Geschaffenen und die wachsende Begeisterung für die vielen klugen Projekte im Rahmen eines nachhaltigen Bauens angesichts unsere Zukunftsverantwortung. 🚀 𝗜𝗵𝗿𝗲 #Karrieretipps 𝗳𝘂̈𝗿 𝗱𝗲𝗻 𝗡𝗮𝗰𝗵𝘄𝘂𝗰𝗵𝘀? Eine der besten Grundlagen für die eigene, nicht nur berufliche, sondern auch persönliche Entwicklung ist es, ein Rechtsgebiet, eine Tätigkeit zu finden, die einen interessiert und das Gefühl gibt, sich entfalten zu können. Sollten doch einmal Zweifel aufkommen, stellt sie auf die Probe! Schaut Euch Stellenanzeigen an, findet heraus, was Ihr lieber machen oder lernen möchtet. Vielleicht ist es ein Anstoß, etwas Neues zu entdecken und sich so weiterzuentwickeln. Wenn nicht, dann ist es die beste Bestätigung für Euch und Eure Entscheidung – fürs Baurecht hoffentlich 😉. 𝗩𝗲𝗿𝘁𝗿𝗮𝘂𝘁 𝗮𝘂𝗳 𝗘𝘂𝗿𝗲 #Intuition! 💕 𝗪𝗮𝗿𝘂𝗺 𝘀𝗶𝗻𝗱 𝗦𝗶𝗲 𝗠𝗶𝘁𝗴𝗹𝗶𝗲𝗱 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 #argebaurecht? Mitglied zu werden, war zunächst eine rein pragmatische Entscheidung. Ich wollte Baurecht machen, wollte lernen, Kontakte knüpfen und mich mit Kollegen austauschen können. Die ARGE bietet all das und wie ich schnell entdeckte, auch noch Vieles mehr. Die ARGE #baurechtstagungen sind ein fester Bestandteil meines Kalenders geworden und ich möchte keine #Fortbildung und keine der Begegnungen missen. Ihre innovativen Angebote konnten mich oft begeistern. Mit der Schlichterausbildung habe ich neue, wertvolle Kenntnisse und Fähigkeiten erworben, die ich bei der Erfüllung meiner Aufgaben nahezu täglich einsetze. 𝗙𝘂̈𝗿 𝗺𝗶𝗰𝗵 𝗶𝘀𝘁 𝗱𝗶𝗲 𝗔𝗥𝗚𝗘 𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗘𝗿𝗳𝗼𝗹𝗴𝘀𝗴𝗲𝘀𝗰𝗵𝗶𝗰𝗵𝘁𝗲 mit ebenso erfolgsversprechender Zukunft.
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#argebaurechtmitglieder, Folge 17: Rechtsanwältin Carla Borkenhagen (geb. Witte), Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht bei Weimer & Partner Rechtsanwälte in Düsseldorf. 💯 𝗟𝗶𝗲𝗯𝗲 𝗙𝗿𝗮𝘂 𝗕𝗼𝗿𝗸𝗲𝗻𝗵𝗮𝗴𝗲𝗻, 𝘄𝗮𝘀 𝗳𝗮𝘀𝘇𝗶𝗻𝗶𝗲𝗿𝘁 𝗦𝗶𝗲 𝗮𝗺 #Baurecht? Mich täglich mit Bauen und Recht zu beschäftigen, verbindet meinen gewählten Beruf als #Rechtsanwältin mit meiner Leidenschaft fürs #Bauen. Hätte ich nicht Jura studiert, wäre es #Architektur oder Bauingenieurwesen geworden. Es macht mir besonders viel Spaß, wenn ich durch mein technisches Verständnis und meine Kenntnis der Bauwelt aus meiner Tätigkeit als Syndikusrechtsanwältin im Generalunternehmen wirklich passende und praxistaugliche rechtliche Lösungen zu Bauprojekten beisteuern kann. 🚀 𝗜𝗵𝗿𝗲 #Karrieretipps 𝗳𝘂̈𝗿 𝗱𝗲𝗻 𝗡𝗮𝗰𝗵𝘄𝘂𝗰𝗵𝘀? Je nachdem, wo der Nachwuchs gerade steht, würde ich unterschiedliche Impulse mit auf den Weg geben. Während sich die einen noch fragen: „𝗝𝘂𝗿𝗮 – 𝘂𝗻𝗱 𝘄𝗮𝘀 𝗺𝗮𝗰𝗵𝗲 𝗶𝗰𝗵 𝗱𝗮𝗺𝗶𝘁?“, beschäftigen sich junge Kolleginnen und Kollegen, deren Weichen in Richtung Bau- und #Architektenrecht bereits gestellt sind, mit unterschiedlichen Herausforderungen. 𝗝𝘂𝗿𝗮, 𝗶𝘀𝘁 𝗱𝗮𝘀 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗳𝘂𝗿𝗰𝗵𝘁𝗯𝗮𝗿 𝘁𝗿𝗼𝗰𝗸𝗲𝗻? – Wer mit seiner Studienfachwahl struggelt, sollte mal über ein Praktikum in einer privatbaurechtlichen Kanzlei oder einer Unternehmensrechtsabteilung nachdenken. Meiner Erfahrung nach haben Studierende das private Baurecht viel zu wenig „auf dem Schirm“. Wer sich bereits am Beginn einer #Baurechtskarriere befindet, der kann natürlich ganz viel von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen lernen. Bitte unterschätzt aber nicht, dass das keinen Kontakt zu Technikern und Baukaufleuten und keine persönlichen Eindrücke von der #Baustelle ersetzen kann. Die Bauwelt ist eine eigene Welt, die man nur „draußen“ richtig kennen lernen kann. 💕 𝗪𝗮𝗿𝘂𝗺 𝘀𝗶𝗻𝗱 𝗦𝗶𝗲 𝗠𝗶𝘁𝗴𝗹𝗶𝗲𝗱 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 #argebaurecht? Zur ARGE Baurecht bin ich ziemlich spät gekommen, was ich total schade finde. Während meiner Tätigkeit als Syndikusrechtsanwältin war das nie ein Thema. Nicht zuletzt deshalb weiß ich, wie sehr der 𝗳𝗮𝗰𝗵𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗔𝘂𝘀𝘁𝗮𝘂𝘀𝗰𝗵, 𝗯𝗲𝘀𝗼𝗻𝗱𝗲𝗿𝘀 𝗶𝗻 𝗙𝗼𝗿𝗺 𝘃𝗼𝗻 𝗽𝗲𝗿𝘀𝗼̈𝗻𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗚𝗲𝘀𝗽𝗿𝗮̈𝗰𝗵𝗲𝗻 auf den ARGE #Baurechtstagungen, bereichert und den eigenen Horizont erweitert.
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#Baurecht 𝗜𝗻𝘀𝗶𝗴𝗵𝘁𝘀: Alte und neue Probleme zu § 650f BGB (BGH, Urteil vom 18.01.2024 – VII ZR 34/23) - 𝗠𝗼𝗻𝘁𝗮𝗴, 𝟭𝟯. 𝗠𝗮𝗶 𝟮𝟬𝟮𝟰 𝘂𝗺 𝟭𝟱.𝟬𝟬 𝗨𝗵𝗿! Der zweite Termin unserer neuen für Mitglieder exklusiven Reihe widmet sich dem neuen 𝗨𝗿𝘁𝗲𝗶𝗹 𝗱𝗲𝘀 Bundesgerichtshofs 𝘇𝘂 § 𝟲𝟱𝟬𝗳 #BGB. 💰 Diese Norm ist in der #Baupraxis enorm wichtig; Fehler in der Anwendung können verhängnisvolle und teure Folgen haben. ⚖️ Nicht zufällig war § 650f BGB in den letzten Jahren wiederholt Gegenstand von Urteilen des BGH. 🏗️ Die neue Entscheidung des 𝗩𝗜𝗜. 𝗭𝗶𝘃𝗶𝗹𝘀𝗲𝗻𝗮𝘁𝘀 behandelt zahlreiche Fragen, die für die tägliche Baurechtspraxis sehr wichtig sind. Die Onlineveranstaltung liegt in den bewährten Händen von 𝗥𝗶𝗢𝗟𝗚 𝗗𝗿. 𝗧𝗼𝗯𝗶𝗮𝘀 𝗥𝗼𝗱𝗲𝗺𝗮𝗻𝗻, der das Urteil vorstellt und eine Verknüpfung zu aktuellen Diskussionen und Entscheidungen der Obergerichte herstellen wird. Der Vortrag liefert wertvolles und 𝗽𝗿𝗮𝘅𝗶𝘀𝗻𝗮𝗵𝗲𝘀 𝗙𝗮𝗰𝗵𝘄𝗶𝘀𝘀𝗲𝗻 𝗮𝘂𝘀 𝗲𝗿𝘀𝘁𝗲𝗿 𝗛𝗮𝗻𝗱 und die Möglichkeit für vertiefenden fachlichen Austausch. Ganz nebenbei sammeln Sie wertvolle 𝗙𝗼𝗿𝘁𝗯𝗶𝗹𝗱𝘂𝗻𝗴𝘀𝗽𝘂𝗻𝗸𝘁𝗲 gemäß § 15 #FAO. Dieser Service ist 𝗳𝘂̈𝗿 𝘂𝗻𝘀𝗲𝗿𝗲 𝗠𝗶𝘁𝗴𝗹𝗶𝗲𝗱𝗲𝗿 – und solche, die es bis zum Termin werden wollen 😉 – 𝗸𝗼𝘀𝘁𝗲𝗻𝗹𝗼𝘀. 👉 Jetzt anmelden: https://lnkd.in/ePX_t8yN
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Sie suchen eine 𝗻𝗲𝘂𝗲 𝗛𝗲𝗿𝗮𝘂𝘀𝗳𝗼𝗿𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗶𝗻 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗿 #baurecht𝗹𝗶𝗰𝗵 𝘀𝗽𝗲𝘇𝗶𝗮𝗹𝗶𝘀𝗶𝗲𝗿𝘁𝗲𝗻 𝗞𝗮𝗻𝘇𝗹𝗲𝗶? Sie möchten 𝗼𝗳𝗳𝗲𝗻𝗲 𝗣𝗼𝘀𝗶𝘁𝗶𝗼𝗻𝗲𝗻 𝗺𝗶𝘁 𝗾𝘂𝗮𝗹𝗶𝗳𝗶𝘇𝗶𝗲𝗿𝘁𝗲𝗻 𝗞𝗿𝗮̈𝗳𝘁𝗲𝗻 besetzen? Dann sollten Sie einen Blick in die Stellenbörse der ARGE Baurecht werfen! 🚀 Hier finden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Referendarinnen und Referendare spannende Job-Angebote von renommierten Baurechtskanzleien in ganz Deutschland. 🚀 Hier finden Sie Angebote zur Übernahme etablierter Kanzleien. 🚀 Hier veröffentlichen wir gern auch Stellengesuche für alle, die zu neuen Ufern aufbrechen wollen - selbstverständlich anonym mit einer Chiffre-Nummer. https://lnkd.in/eHdtmBGf Übrigens: Unsere Mitglieder können diesen Service kostenlos nutzen 😉 #recruiting #newwork #herausforderungen
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Wir freuen uns über den "Jump Start" unserer neuen Reihe 𝗕𝗮𝘂𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁 𝗜𝗻𝘀𝗶𝗴𝗵𝘁𝘀. Vielen Dank an alle, die mitgewirkt haben, allen voran dem großartigen Referenten 𝗥𝗶𝗢𝗟𝗚 𝗗𝗿. 𝗧𝗼𝗯𝗶𝗮𝘀 𝗥𝗼𝗱𝗲𝗺𝗮𝗻𝗻 sowie unseren GfA-Mitgliedern Dr. Petra Sterner, Prof. Frank Siegburg und 𝗗𝗿. 𝗖𝗹𝗮𝘂𝘀 𝗦𝗰𝗵𝗺𝗶𝘁𝘇 für die inhaltliche Vorbereitung. Aktuell bereiten wir eine Fortsetzung der Reihe im Mai vor. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Erfolgreicher Start von „Baurecht Insights“ Die kostenlose Online-Vortragsreihe für Mitglieder der ARGE Bau- und Immobilienrecht von und mit RiOLG Dr. Tobias Rodemann ist heute mit dem Thema „Unwirksame Vertragsstrafenklausel im Einheitspreisvertrag (BGH, Urteil vom 15.02.2024 – VII ZR 42/22)“ erfolgreich gestartet. Trotz Osterferien haben sich über 300 Mitglieder der ARGE online versammelt. Dr. Tobias Rodemann, der vor seiner Richtertätigkeit an einem Bausenat des OLG Düsseldorf auch als Anwalt tätig war und sich seit Jahren mit Fragen des AGB-Rechts befasst, vermittelte und diskutierte mit den Teilnehmenden wertvolles und praxisnahes Fachwissen aus erster Hand. Das AGB-rechtlich außerordentlich differenzierte Urteil des BGH wirft zahlreiche Folgefragen für die Vertragsgestaltung über den konkret vom BGH beurteilten Sachverhalt hinaus auf. So hat sie Auswirkungen auf ähnliche Vertragsklauseln, insbesondere hinsichtlich der Bemessung der Vertragsstrafe anhand der Auftragssumme, sowie der Frage der „netto – brutto“ Bemessungsgröße. Spannend sind zudem die Feststellungen des BGH, wonach die Aufhebung und Zurückverweisung des landgerichtlichen Urteils durch das Berufungsgericht nicht gerechtfertigt war. Alles, was bei uns im Rheinland zweimal stattfindet, hat „Tradition“. Somit freuen uns schon jetzt auf die zeitnahe traditionelle Fortsetzung von „Baurecht Insights“
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Heute vor vier Wochen - am 8. und 9. März traf sich "#Baurechts-Deutschland" zur 63. #Baurechtstagung. Alle paar Jahre findet eine Tagung der ARGE Baurecht im europäischen Ausland statt, dieses Mal in der „Hauptstadt Europas“ – dem wunderschönen #Straßburg in Frankreich. Nicht nur das elsässische Flair der Stadt, sondern auch die Vorträge schlugen die Teilnehmenden in ihren Bann. Zu den vielen positiven individuellen und persönlichen Rückmeldungen zur 63. Baurechtstagung passen auch die Ergebnisse der Evaluation. So bewerteten 𝟴𝟲 𝗣𝗿𝗼𝘇𝗲𝗻𝘁 𝗱𝗲𝗿 𝗧𝗲𝗶𝗹𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻𝗱𝗲𝗻 𝗱𝗮𝘀 𝗘𝘃𝗲𝗻𝘁 𝗺𝗶𝘁 𝗮𝗰𝗵𝘁, 𝗻𝗲𝘂𝗻 𝗼𝗱𝗲𝗿 𝘇𝗲𝗵𝗻 𝘃𝗼𝗻 𝘇𝗲𝗵𝗻 𝗺𝗼̈𝗴𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗣𝘂𝗻𝗸𝘁𝗲𝗻. Für die 𝗤𝘂𝗮𝗹𝗶𝘁𝗮̈𝘁 𝗱𝗲𝗿 𝗜𝗻𝗵𝗮𝗹𝘁𝗲 vergaben 80 Prozent mindestens acht, vornehmlich neun oder zehn von zehn Punkten, für die 𝗣𝗿𝗮𝘅𝗶𝘀𝗿𝗲𝗹𝗲𝘃𝗮𝗻𝘇 waren es 83 Prozent und für die 𝗔𝗸𝘁𝘂𝗮𝗹𝗶𝘁𝗮̈𝘁 der Inhalte 91 Prozent. Während wir uns weiterhin über diese Ergebnisse freuen, empfehlen wir Ihnen den Nachbericht von Rechtsanwältin Marie-Christin L.. Im Zuge dessen verraten wir auch die Location der nächsten Baurechtstagung im Ausland... 😉 https://lnkd.in/ei-HGuvu
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ARGE Baurecht: Die VOB/B aus dem Jahr 1926 wird – mit einigen Novellierungen im Laufe der Zeit – bis heute regelmäßig angewendet. Das Regelwerk scheint unverwüstlich, oder? Rechtsanwalt Frederic Jürgens: Trotz ihres Alters ist die VOB/B (noch) nicht tot zu kriegen. Sie ist ein praxiserprobtes und bewährtes Regelwerk, das für mehr Klarheit im #Bauvertragsrecht sorgt. Die VOB/B sind allgemeine Geschäftsbedingungen und haben sich dabei auch am Leitbild des Gesetzes zu orientieren, das sich mit dem neuen #Werkvertragsrecht zum 01.01.2018 komplett geändert hat. Das war für uns Baurechtler die größte Reform seit Bestehen des #BGB. Das Problem ist, die VOB/B wurde zwar im Laufe der Jahre immer wieder novelliert, aber eben nicht an das neue Bauvertragsrecht angepasst. Geblieben ist ein praxisnahes, aber eben auch sehr fragiles Regelwerk. Das liegt zum Teil am neuen Leitbild des Gesetzes, das die Klauseln der VOB/B jetzt noch kritischer, noch rechtsunsicherer gemacht hat. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tut das Übrige. Dort gab es gleich eine ganze Reihe von Entscheidungen, etwa zur Kalkulation von Nachtragsvergütungen, die nur wenige so in der Form erwartet haben und die ich als ‚Gamechanger‘ bezeichnen würde. Bei anderen Themen, wie etwa zu den #Mängelrechten vor der Abnahme entschied der #BGH wie erwartet. Es war abzusehen, dass der § 4 Abs. 7 VOB/B für unwirksam erachtet wird. Insgesamt zeichnet sich ein klarer Trend ab und ich erwarte, dass der BGH die VOB/B noch weiter auseinandernehmen wird, weil er die Auffassung vertritt, dass weitere VOB/B Klauseln als Allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam sind. Das hat unterschiedliche Auswirkungen. Da ist der öffentliche #Auftraggeber, der auf VOB/B-Verträge setzt und die VOB/B als Ganzes zu vereinbaren und sich dadurch der Inhaltskontrolle zu entziehen versucht. Das misslingt nicht selten und führt zur Unwirksamkeit vieler Klauseln. Wir in der Praxis weichen indes immer von der VOB/B ab und sind dabei hybride Verträge zu schaffen, bei dem wir uns das Beste und Sicherste aus der VOB/B holen, aber dann auch Rücksicht nehmen auf die neuen werkvertraglichen Regelungen aus dem Bauvertragsrecht des BGB. -- 𝗪𝗶𝗲 𝗶𝘀𝘁 𝗜𝗵𝗿𝗲 𝗠𝗲𝗶𝗻𝘂𝗻𝗴 𝘇𝘂𝗿 𝗩𝗢𝗕/𝗕? 𝗕𝗹𝗲𝗶𝗯𝘁 𝗱𝗮𝘀 𝗥𝗲𝗴𝗲𝗹𝘄𝗲𝗿𝗸 𝘄𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿𝗵𝗶𝗻 𝗽𝗿𝗮𝘅𝗶𝘀𝘁𝗮𝘂𝗴𝗹𝗶𝗰𝗵? 𝗪𝗲𝗹𝗰𝗵𝗲 𝗔𝗹𝘁𝗲𝗿𝗻𝗮𝘁𝗶𝘃𝗲𝗻 𝘀𝗲𝗵𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲? -- Das gesamte Interview lesen Sie übrigens auf unserer Webseite.
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Jetzt neu: #Baurecht 𝗜𝗻𝘀𝗶𝗴𝗵𝘁𝘀! Premiere am 3. April 2024 um 15.00 Uhr! Wir starten einen spannenden neuen Service für unsere Mitglieder, um Ihnen vertiefende Einblicke in wichtige neue Urteile – insbesondere des Bundesgerichtshofs – zu ermöglichen. In Zusammenarbeit mit Herrn 𝗥𝗶𝗰𝗵𝘁𝗲𝗿 𝗮𝗺 𝗢𝗯𝗲𝗿𝗹𝗮𝗻𝗱𝗲𝘀𝗴𝗲𝗿𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗗𝘂̈𝘀𝘀𝗲𝗹𝗱𝗼𝗿𝗳, 𝗗𝗿. 𝗧𝗼𝗯𝗶𝗮𝘀 𝗥𝗼𝗱𝗲𝗺𝗮𝗻𝗻, präsentieren wir Ihnen zukünftig eine exklusive Reihe regelmäßiger Online-Vorträge – 𝗲𝘅𝗸𝗹𝘂𝘀𝗶𝘃 𝘂𝗻𝗱 𝗳𝘂̈𝗿 𝗠𝗶𝘁𝗴𝗹𝗶𝗲𝗱𝗲𝗿 𝗸𝗼𝘀𝘁𝗲𝗻𝗹𝗼𝘀. In diesen Vorträgen erhalten Sie wertvolles und praxisnahes Fachwissen aus erster Hand, das Sie anschließend mit Herrn Dr. Rodemann und allen Teilnehmerinnen und Teilnehmer diskutieren können. Ganz nebenbei sammeln Sie wertvolle 𝗙𝗼𝗿𝘁𝗯𝗶𝗹𝗱𝘂𝗻𝗴𝘀𝗽𝘂𝗻𝗸𝘁𝗲 gemäß § 15 #FAO. Zur Premiere am 𝗠𝗶𝘁𝘁𝘄𝗼𝗰𝗵, 𝟬𝟯.𝟬𝟰.𝟮𝟬𝟮𝟰, 𝟭𝟱.𝟬𝟬 𝗨𝗵𝗿 laden wir Sie herzlich ein - sofern Sie Mitglied unserer Arbeitsgemeinschaft sind 😎 Im ersten Termin dieser Reihe geht es um eine 𝘂𝗻𝘄𝗶𝗿𝗸𝘀𝗮𝗺𝗲 𝗩𝗲𝗿𝘁𝗿𝗮𝗴𝘀𝘀𝘁𝗿𝗮𝗳𝗲𝗻𝗸𝗹𝗮𝘂𝘀𝗲𝗹 𝗶𝗺 𝗘𝗶𝗻𝗵𝗲𝗶𝘁𝘀𝗽𝗿𝗲𝗶𝘀𝘃𝗲𝗿𝘁𝗿𝗮𝗴 (BGH, Urteil vom 15.02.2024 – VII ZR 42/22) Hier können Sie sich direkt anmelden: https://lnkd.in/eKh3M79d
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Heute vor einer Woche fand die 63. #Baurechtstagung in #Straßburg statt. Gerne schauen wir zurück auf ein spannendes Fachprogramm. Den Anfang machte Nikolaj Schmolcke mit der Grundlagenveranstaltung zum Thema „Bilanzen verstehen“. Der Vortrag lieferte interessante Einblicke anhand eines veröffentlichten Konzernabschlusses. Rechtsanwältin Dr. Myriam Alimi und Rechtsanwalt 𝗠𝗮𝗶̂𝘁𝗿𝗲 𝗣𝗮𝘀𝗰𝗮𝗹 𝗥𝗶𝘃𝗲𝗿𝗮 stellten die Besonderheiten des französischen Baurechts vor – bei einer Tagung in #Straßburg naheliegend. So lernten die Teilnehmenden unter anderem, dass Bauunternehmen in Frankreich zehn Jahre lang nach der Abnahme des Bauwerks haftbar gemacht werden können. 𝗩𝗼𝗿𝘀𝗶𝘁𝘇𝗲𝗻𝗱𝗲𝗿 𝗥𝗶𝗰𝗵𝘁𝗲𝗿 𝗮𝗺 𝗞𝗚 𝗕𝗲𝗿𝗹𝗶𝗻 𝗕𝗷𝗼̈𝗿𝗻 𝗥𝗲𝘁𝘇𝗹𝗮𝗳𝗳 ging auf die „Definition und Reichweite des Annahmeverzugs gemäß § 642 BGB“ ein, während 𝗩𝗼𝗿𝘀𝗶𝘁𝘇𝗲𝗻𝗱𝗲𝗿 𝗥𝗶𝗰𝗵𝘁𝗲𝗿 𝗮𝗺 𝗢𝗚 𝗖𝗲𝗹𝗹𝗲 𝗗𝗿. 𝗠𝗮𝗿𝗸𝘂𝘀 𝗪𝗲𝘀𝘀𝗲𝗹 den „Anspruch aus § 642 BGB der Höhe nach“ erörterte. Die Vortragsreihe am Freitag schloss Rechtsanwalt 𝗗𝗿. 𝗦𝘁𝗲𝗳𝗮𝗻 𝗔𝗹𝘁𝗵𝗮𝘂𝘀 mit der „Vergütung/tatsächlich erforderliche Kosten (§ 650c Abs. 1 BGB)“. Der Samstag begann gleichsam traditionell und erfrischend mit der BGH-Rechtsprechungsübersicht, in der 𝗩𝗼𝗿𝘀𝗶𝘁𝘇𝗲𝗻𝗱𝗲𝗿 𝗥𝗶𝗰𝗵𝘁𝗲𝗿 𝗮𝗺 𝗕𝗚𝗛 𝗥𝘂̈𝗱𝗶𝗴𝗲𝗿 𝗣𝗮𝗺𝗽 jüngste Entscheidungen des Bundesgerichtshofs mit Bezug zum Bau- und #Architektenrecht vorstellte. Es folgte Rechtsanwältin Katja Alexander mit einer Referenz an den großen Franz Josef Degenhardt: „Spiel nicht mit den Schmuddelkindern“ – Zur (Un-)Wirksamkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln. 𝗥𝗶𝗰𝗵𝘁𝗲𝗿𝗶𝗻 𝗢𝗟𝗚 𝗠𝘂̈𝗻𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗖𝗵𝗿𝗶𝘀𝘁𝗶𝗻𝗲 𝗛𝗮𝘂𝗺𝗲𝗿 schloss das Fachprogramm mit einem Vortrag zu „Ausgewählten Problemen der Berufung in Bausachen unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung“. Zu den vielen positiven individuellen und persönlichen Rückmeldungen zur 63. Baurechtstagung passen auch die Ergebnisse der Evaluation. So bewerteten 𝟴𝟲 𝗣𝗿𝗼𝘇𝗲𝗻𝘁 𝗱𝗲𝗿 𝗧𝗲𝗶𝗹𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻𝗱𝗲𝗻 𝗱𝗮𝘀 𝗘𝘃𝗲𝗻𝘁 𝗺𝗶𝘁 𝟴, 𝟵 𝗼𝗱𝗲𝗿 𝟭𝟬 𝘃𝗼𝗻 𝟭𝟬 𝗣𝘂𝗻𝗸𝘁𝗲𝗻. Für die Qualität der Inhalte vergaben 80 Prozent mindestens 8, vornehmlich 9 oder 10 von 10 Punkten, die Praxisrelevanz erreichte 83 Prozent und die Aktualität der Inhalte 91 Prozent. Wir sagen herzlich "𝗗𝗮𝗻𝗸𝗲𝘀𝗰𝗵𝗼̈𝗻!" 𝗮𝗻 𝗱𝗶𝗲 𝗴𝗿𝗼ß𝗮𝗿𝘁𝗶𝗴𝗲𝗻 𝗥𝗲𝗳𝗲𝗿𝗶𝗲𝗿𝗲𝗻𝗱𝗲𝗻, die mit ihren spannenden und inspirierenden Vorträgen die Tagung geprägt haben. Dieser "Input", aber auch die vielen schöne Begegnungen wirken weiter nach. 𝗪𝗮𝘀 𝘄𝗮𝗿 𝗜𝗵𝗿 𝘀𝗰𝗵𝗼̈𝗻𝘀𝘁𝗲𝘀 𝗧𝗮𝗴𝘂𝗻𝗴𝘀𝗲𝗿𝗹𝗲𝗯𝗻𝗶𝘀? Wir freuen uns auf Ihren Kommentar.
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For some it seems impossible - until it’s done. Rechtsanwalt | Partner | Baurechtswegweiser | Prozessstratege | Fachbuchautor | Referent
10moSchön, dass du zu den wunderbaren Menschen dazu gehörst, Prof. Dr. Heiko Fuchs!