In Deutschland sind etwa 6,16 Millionen Bürger über 18 Jahre überschuldet. Sie können ihre Rechnungen nicht mehr mit ihrem Einkommen begleichen.
In Deutschland sind etwa 6,16 Millionen Bürger über 18 Jahre überschuldet. Sie können ihre Rechnungen nicht mehr mit ihrem Einkommen begleichen.
Justin Paget, Getty Images

Ab dem 1. September sollen Bürger die Energiepreispauschale von 300 Euro über Lohnabrechnungen ausgezahlt bekommen.

Doch die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) warnt davor, dass die Pauschale bei über- und verschuldeten Haushalten womöglich gar nicht ankommt.

Der Grund: In der Gesetzgebung zum zweiten Entlastungspaket gilt die Pauschale nicht von vornherein als unpfändbar. Das heißt: Das Geld aus der Energiepreispauschale kann für bestehende Schulden eingezogen werden, bevor es ausgezahlt wird.

300 Euro Energiepreispauschale zahlt der Staat ab dem 1. September bundesweit Bürgern brutto über die Lohnabrechnung aus. Die Pauschale soll von den steigenden Energiepreisen entlasten. Doch die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) befürchtet, dass die Energiepreispauschale bei über- und verschuldeten Haushalten gar nicht erst ankommt. Also genau denjenigen, die oft besonders dringend auf das Geld angewiesen sind.

„Fast sieben Millionen überschuldete Menschen wurden beim Gesetzgebungsverfahren komplett vergessen“, sagt Ines Moers, Geschäftsführerin der BAG-SB über das zweite Entlastungspaket der Bundesregierung. Sobald es eine Lohn- oder Kontopfändung gäbe oder jemand in der Insolvenz wäre, wäre es mit viel Aufwand verbunden, die Pauschale überhaupt ausgezahlt zu bekommen.

Eine ausbleibende Auszahlung der Energiepreispauschale für Haushalte mit Schulden hätte laut BAG-SB jedoch existenzielle Folgen: „Ver- oder überschuldete Haushalte sind im schlimmsten Fall von einer Strom- oder Gassperre bedroht, weil sie ihre Energiekosten nicht zahlen können“, so Moers. Der Staat müsse dann im Zweifel erneut finanzielle Hilfe leisten, um Notlagen abzuwenden.

Überschuldete Haushalte haben keine gesetzliche Sicherheit, dass ihre Pauschale nicht gepfändet wird

Konkret geht es bei dem Vorwurf der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung darum, dass die Pauschale in der Gesetzgebung zum zweiten Entlastungspaket nicht von vornherein als unpfändbar gilt. Das heißt: Das Geld aus der Energiepreispauschale kann für bestehende Schulden eingezogen werden, bevor es ausgezahlt wird. Ähnliche Probleme hatte es schon bei den Corona-Hilfen gegeben.

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Inzwischen scheint der Fehler auch im Bundesfinanzministerium (BMF) aufgefallen zu sein. Auf der Website des Ministeriums wird nun zumindest klargestellt, dass die Pauschale nicht als Arbeitslohn pfändbar ist. „Die Energiepreispauschale ist von einer Lohnpfändung nicht umfasst, da es sich arbeits- und sozialversicherungsrechtlich nicht um ,Arbeitslohn‘ oder ,Arbeitsentgelt‘ handelt“, heißt es dort. Für die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung ist die Klarstellung vom Ministerium aber nicht genug: „Wenn das Konto von Schuldnern gepfändet wird, reicht das auf keinen Fall aus“, heißt es in der Mitteilung des Verbands.

Das Bundesfinanzministerium räumt auf Nachfrage von Business Insider ein: „Die Frage der Pfändbarkeit der Energiepreispauschale ist derzeit noch nicht geklärt“.

Damit Schuldner an ihre Energiepreispauschale kommen, könnte ein Gang zum Gericht nötig sein

Für die Schuldnerberatungen ist die fehlende gesetzliche Regelung der Pfändbarkeit jedoch ein Problem: „Normalerweise können wir Schuldnerberatungsstellen viele zweckgebundene Beträge wie zum Beispiel einmalige Sozialleistungen über eine sogenannte Pfändungsschutzkonto-Bescheinigung ganz unkompliziert freigeben“, erklärt Moers Business Insider. So könne man der Bank bestätigen, dass das Geld dem Schuldner oder der Schuldnerin zustünde. Doch in diesem Fall müssten sie die Menschen erst zum Gericht schicken.

Genau hierin könnte aber laut Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Moers ein Knackpunkt bestehen: „Den Schritt zum Gericht scheuen viele, andere wissen nicht, dass es diese Möglichkeit der Freigabe gibt und viele trauen sich auch nicht zur Schuldnerberatung“, sagt sie. Darum werde die Pauschale wohl eher beim pfändenden Gläubiger oder in der Insolvenzmasse landen, als für die kommende Energierechnung zur Verfügung zu stehen.

Der Verband Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung will trotzdem möglichst vielen künftig betroffenen Menschen den Weg erleichtern, ihre Pauschale ausgezahlt zu bekommen. Auf seiner Website stellt der Verband deshalb entsprechende Musterbriefe zur Verfügung, macht aber auch klar, dass es noch abzuwarten bleibe, ob Gerichte den Freigabeanträgen stattgeben.

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