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Umsetzung zentraler Vorhaben und Spielräume für Zukunftsinvestitionen trotz schwieriger Kassenlage – Kabinett beschließt Entwurf für den Haushalt 2024 und die Mittelfristige Planung 2023 bis 2027

Auf ihrer Klausurtagung (am gestrigen und heutigen Tag) hat die Niedersächsische Landesregierung den Entwurf für den Haushalt 2024 und die Mittelfristige Planung 2023 bis 2027 (Mipla) beschlossen. Der Entwurf für das Haushaltsjahr 2024 sieht ein Volumen von rund 42,3 Milliarden Euro vor. Das ist knapp ein Prozent mehr als für das Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung stehen.

Die Haushaltslage des Landes ist aktuell von Unsicherheiten, sowie von stark steigenden Personal-, Zins- und Sachausgaben geprägt. Die Inflation trifft auch die öffentlichen Haushalte – hohe Entlastungszahlungen infolge der Pandemie und der Energiekrise schlagen zu Buche und die Wirtschaft stagniert in weiten Teilen.

Diese Rahmenbedingungen sind bereits mit der Steuerschätzung vom Mai 2023 deutlich geworden. Hinzu kommt, dass die Erfüllung von Rechtsverpflichtungen und die Finanzierung zahlreicher in der Vergangenheit beschlossener Maßnahmen insbesondere zur Abfederung der inflations- und krisenbedingten Belastungen den überwiegenden Teil der zur Verfügung stehenden Mittel aufzehren. Die Landesregierung setzt deshalb Prioritäten und schlägt mit dem vorgelegten Haushaltsentwurf die Umsetzung erster wichtiger Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag vor.

Zu den wesentlichen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, die mit dem Haushalt 2024 ermöglicht werden sollen, zählen insbesondere

  • die vollständige Anhebung der Einstiegsgehälter für Lehrkräfte in Grund-, Haupt- und Realschulen auf A13 zum 1. August 2024,
  • hohe zusätzliche Investitionen in die Sanierung und den Neubau von Krankenhäusern und Regionalen Gesundheitszentren,
  • ein Startkapital für die Landeswohnungsgesellschaft,
  • deutliche Investitionen in den Klimaschutz, auch in die ökologische Sanierung von Landesliegenschaften (inklusive landeseigener Hochschulgebäude) sowie höhere Investitionen in die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen.

Ministerpräsident Stephan Weil: „Ich freue mich besonders, dass wir die Einstiegsgehälter für Lehrkräfte in Grund-, Haupt- und Realschulen in einem Zuge auf A13 anheben. Genauso wichtig ist es, das Milliardenprogramm für die Krankenhäuser aufzusetzen und die Landeswohnungsgesellschaft mit einem soliden Startkapital auf den Weg zu bringen. Das sind große Fortschritte in den für die Bürgerinnen und Bürger wichtigen Bereichen: Bildung, Gesundheitsversorgung und Wohnen. Wir legen dem Landtag einen soliden, verfassungsgemäßen Haushalt ohne neue Schulden vor. Trotz knapper Ansätze müssen wir keinen Abbau von Leistungen für Bürgerinnen und Bürger vorschlagen. Im Gegenteil: wir setzen Prioritäten in besonders wichtigen Bereichen. Das ist gute Finanzpolitik in anspruchsvollen Zeiten.“

Kultusministerin Julia Willie Hamburg: „Mit diesem Haushaltsplanentwurf bringt die Landesregierung entscheidende Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag in der Bildung und für den Klimaschutz voran. Wir hinterlegen die ambitionierten Ziele, die mit dem Klimagesetz verbunden sind, mit den dafür erforderlichen finanziellen Mitteln und investieren in die energetische Sanierung der Landesliegenschaften, aber auch die Energiewende und die Transformation der Landwirtschaft. Mit der Anhebung der Einstiegsbesoldung für Lehrkräfte an Grund-, Haupt und Realschulen tragen wir den gestiegenen Anforderungen durch mehr Heterogenität, Migration und Inklusion Rechnung. Das führt zu mehr Attraktivität und somit perspektivisch zu einer besseren Unterrichtsversorgung. Ich freue mich, dass es trotz der schwierigen Haushaltslage gelingen kann, den mit der Anhebung auf A13 verbundenen finanziellen Kraftakt in einem Rutsch zu realisieren. Niedersachsen wird damit zum ersten westdeutschen Flächenland, das A13 vollständig für alle GHR-Lehrkräfte schon 2024 umsetzt.“

Finanzminister Gerald Heere: „Die Ausgangslage für diese Haushaltsaufstellung war nicht einfach. Umso bemerkenswerter ist es, in welch konstruktivem und lösungsorientiertem Geist wir im Kabinett die Verhandlungen geführt haben. Mit dieser Form der Zusammenarbeit können wir in dieser Legislaturperiode noch viel für Niedersachsen erreichen. Von besonderer Bedeutung ist für mich neben dem Klimaschutz die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen. Der Gang zur Behörde soll für die Bürgerinnen und Bürger entbehrlich werden und durch sichere, digitale Prozesse ersetzt werden. Hier müssen wir schneller werden. Wir müssen auch unsere verwaltungsinternen Abläufe konsequenter digitalisieren. Das gebietet schon allein der Fachkräftemangel, der sich in den kommenden Jahren noch verschärfen wird.“

Die Schwerpunkte des für 2024 vorgeschlagenen Haushaltes und der Mipla:

Bildung

Niedersachsen braucht dringend mehr Lehrkräfte und auch diejenigen, die bereits jetzt in den Schulen tätig sind, sollen für ihre wertvolle, oft aber auch herausfordernde Arbeit angemessen entlohnt werden. Deshalb wird dem Parlament vorgeschlagen, die Einstiegsbesoldung für Lehrkräfte in Grund-, Haupt- und Realschulen vollständig zum 1. August 2024 auf A13 anzuheben. Diese Perspektive könnte schon in diesem Jahr zu einer Attraktivitätssteigerung des Lehrberufs beitragen – das wäre ein wichtiges Element auf dem Weg zu einer besseren Unterrichtsversorgung für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen. Im gleichen Zuge soll auch die Besoldung für Praxislehrkräfte in den BBS von A9 auf A10 steigen. Die geplante Anhebung auf A13 bei den Einstiegsgehältern hat zudem Auswirkungen auf Schulleitungen und ähnliche Funktionsstellen, die ebenfalls nach dem Abstandsgebot erhöht werden. Funktionsstellen im GHR-Bereich werden entsprechend angehoben und bei den Fachpraxislehrkräften werden 300 zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten nach A11 geschaffen.

Die anfallenden Kosten für die Anhebung der Gehälter der Lehrkräfte inklusive aller Folgeanhebungen werden im Entwurf für den Haushalt 2024 mit gut 69 Millionen Euro veranschlagt, in den Folgejahren aufsteigend bis zu 176 Millionen Euro.

Ab 2026 haben alle Erstklässlerinnen und Erstklässler in Niedersachsen Anspruch auf acht Stunden Unterricht und Betreuung in der Schule. Der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule wird entsprechend der bundesgesetzlichen Regelungen schrittweise eingeführt. Die Landesregierung plant in den Jahren 2024 bis 2027 insgesamt bis zu 55 Millionen Euro zur hälftigen Übernahme des Kofinanzierungsanteils bei den Investitionskosten der Kommunen ein. Das ist ein Baustein zu einer Verständigung und Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Umsetzung des Rechtsanspruchs.

Gesundheit

Die Menschen in Niedersachsen sollen auch in Zukunft auf ein gutes und solides Gesundheitssystem zurückgreifen können. Eine funktionierende Krankenhauslandschaft auf hohem Niveau ist dafür ein entscheidender Faktor. Die niedersächsischen Krankenhäuser sollen deshalb ab 2024 noch stärker mit Investitionsmitteln unterstützt werden als bislang. Über eine Milliarde Euro werden deshalb bis 2048 in das bestehende Sondervermögen Krankenhausinvestitionen allein aus Landesmitteln fließen. Außerdem wird das jährliche Krankenhausinvestitionsprogramm in der Mipla dauerhaft auf 230 Millionen Euro festgeschrieben. Zusammen mit dem 40-prozentigen kommunalen Anteil bedeutet dies ab 2025 Investitionsmöglichkeiten für Krankenhäuser von 305 Millionen Euro jährlich oder hochgerechnet auf zehn Jahre von drei Milliarden Euro. Davon werden rund zwei Milliarden Euro bereits 2024 bewilligungsfähig gemacht. Damit könnten bei entsprechender Planungsreife schon im nächsten Jahr Bewilligungen ausgesprochen werden, die den größten Sanierungsstau abdecken. Im Sozialministerium liegen aktuell Anträge in Höhe von rund 1,8 Milliarden Euro vor, die bereits geprüft und befürwortet sind.

Für die Förderung von Regionalen Gesundheitszentren sollen im kommenden Jahr weitere 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Träger, die einen Krankenhausstandort aufgeben müssen, sollen beim Rückbau finanziell unterstützt werden. In 2024 sollen hierfür 11,5 Millionen Euro bereitgestellt werden.

Wohnen

Die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum ist ein Kernanliegen dieser Landesregierung. Es gibt am Markt kaum Wohnungen mit niedrigen Mieten für Menschen mit geringem Einkommen. Gleichzeitig fällt in den nächsten Jahren wegen auslaufender Fristen vielerorts die Mietpreisbindung weg. Da private Wohnungsunternehmen zu wenige Sozialwohnungen anbieten, braucht Niedersachsen ein öffentliches Wohnungsunternehmen. Noch in diesem Jahr soll eine Landeswohnungsgesellschaft gegründet werden, die Anfang 2024 ihre Arbeit aufnehmen kann. Für diese Landeswohnungsbaugesellschaft soll ein Startkapital von 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. So soll ein Markteinstieg ermöglicht werden. Die Landesregierung will mit der Landeswohnungsgesellschaft den sozialen Wohnungsbau in Niedersachsen stärken und zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum schaffen.

Klimaschutz

Eine ganz besondere Bedeutung hat in den nächsten Jahren der Klimaschutz. Die Landesregierung schlägt deshalb vor, zur Finanzierung des Niedersächsischen Weges, für die Rechtsverpflichtungen des Klimagesetzes und für die Transformation der Landwirtschaft ab 2025 jährlich 44 Millionen Euro vorzusehen. Realisiert werden sollen damit unter anderem Projekte und Maßnahmen zum Klimaschutz, zur Energieeffizienz und zum natürlichen Klimaschutz, insbesondere auch zum Moorschutz. Im Wirtschaftsförderfonds, Ökologischer Bereich für Klimaschutzinvestitionen stünden damit in der nächsten Dekade weitere 440 Millionen Euro bereit.

Für mehr Klimaschutz durch energetische Sanierungund bessere Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung und der Hochschulen soll zudem das Sondervermögen Infrastruktur für Sanierungsinvestitionen in den 10 Jahren ab 2025 um 210 Millionen Euro aufgestockt werden. Dort stehen bereits rund 270 Millionen Euro für diesen Zweck bereit.

Möglich werden die zusätzlichen Investitionen in Krankenhäuser, Klimaschutz und Gebäudesanierung durch die letzte Fortschreibung des COVID-19-Sondervermögens. Der darin nicht mehr benötigte Finanzbedarf in Höhe von 2,145 Milliarden Euro wird ebenso wie weitere 0,5 Milliarden Euro Mehrergebnis aus dem Jahresabschluss 2022 zur vorzeitigen, teilweisen Tilgung von Krediten verwendet. Insgesamt stehen damit in den Jahren ab 2025 rund 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung, die schrittweise über die nächsten Jahre in andere Sondervermögen für dringend notwendige Investitionen übertragen werden.

Die Entscheidung der Landesregierung, die Spielräume durch vorzeitige Tilgungen über 24 Jahre für diese Vorhaben zu verwenden, machen ab 2024 die Beplanung der vorgesehenen Mittel gegebenenfalls durch Ausbringung von weiteren Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von einer Milliarde Euro für den Klimaschutz sowie knapp 0,5 Milliarden Euro für Sanierungsinvestitionen in Landesgebäude möglich.

Digitalisierung

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Bürgerinnen und Bürgern sukzessive immer mehr Verwaltungsdienstleistungen digital anzubieten und die Arbeit der Verwaltung zeitgemäß zu gestalten. Geplant sind insbesondere eine rasche Umsetzung der Anforderungen aus dem Online-Zugangsgesetz, auch durch eine Anschubfinanzierung für die Kommunen von insgesamt knapp 12 Millionen Euro in 2024 und 2025 und die Umsetzung der Registermodernisierung in Niedersachsen Die Steuerverwaltung plant für seine Fachverfahren einen Wechsel des Betriebssystems, um durch die damit einhergehende Vereinheitlichung die länderübergreifende Zusammenarbeit bei der Programmierung und bei der Betreuung von Anwendungen zu erleichtern. Umfangreiche Maßnahmen sind auch mit dem Programm eJuNi zur Einführung der elektronischen Akte in der gesamten Justiz vorgesehen. Zudem sollen die Voraussetzungen für die Einführung des elektronischen Datenbankgrundbuchs geschaffen werden.

Der vom Kabinett beschlossene Haushaltsplanentwurf und die Finanzplanung sehen deshalb auch erhebliche Investitionen in die Digitalisierung der Verwaltung vor. Allein 2024 sollen zusätzlich 121 Millionen Euro und 244 Stellen beziehungsweise Vollzeiteinheiten für IT-Verfahren bereitgestellt werden. In der Mittelfristigen Planung insgesamt ist für die Digitalisierung der Verwaltung eine weitere Erhöhung der Ansätze um 486 Millionen Euro geplant.

Weitere Schwerpunkte:

Neben den genannten Punkten sollen dem Parlament mit dem Haushalt 2024 unter anderem die (Weiter-)Finanzierung der folgenden Vorhaben vorgeschlagen werden:

  • Kapazitätsausweitung der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen und finanzielle Unterstützung der Kommunen für die Aufnahme von Geflüchteten
  • Verstetigung der Migrationsberatung
  • Steigerung der sozialen Wohnraumförderung um 795 Millionen Euro bis 2027 (Bundes- und Landesmittel)
  • Stärkung des Maßregelvollzugs durch die Finanzierung von 152 neuen Plätzen
  • Rund acht Millionen Euro für den Herdenschutz und die Zahlung von Billigkeitsleistungen nach der Richtlinie Wolf im Jahr 2024 (= Erhöhung des Haushaltsansatz in Bezug auf von den Wölfen in Niedersachsen angerichtete Schäden um rund 5,5 Millionen Euro)
  • Neue Partnerschaft mit der Ukraine
  • Übernahme der Personalkostensteigerungen an den Hochschulen
  • Die weitere Umrüstung des Fuhrparks der Landesregierung auf emissionsfreie E-Mobilität
  • Aufstockung des Landestraßenbauplafonds und der DILAU-Mittel um insgesamt 25 Millionen Euro zur Sanierung von Brücken sowie Verbesserung der personellen Ausstattung der Landestraßenbauverwaltung.
  • Verstärkung der Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet bei der Staatsanwaltschaft Göttingen etc.
  • Dynamisierung des Zukunftsvertrages Studium und Lehre stärken
  • Unterstützung des Kulturbereichs (unter anderem kommunale Theater) mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von fünf Millionen Euro
  • Stärkung des Medienstandortes Niedersachsen
  • Großschiffsliegeplatz Emden
  • Stärkung des Staatlichen Fischereiamtes Bremerhaven
  • Projekt Telenotfallmedizin im präklinischen Rettungsdienst in Niedersachsen
  • Zusätzliche Ko-Finanzierung von EU- und Bundesmitteln

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.07.2023

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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