Familienvater tot: Totschläger (19) auf Bewährung frei!

Staatsanwaltschaft legt Revision gegen das Urteil ein, fordert eine Haftstrafe

Von: Von PETRA BRAUN

Köln – Er hat Familienvater Thomas K. (40) in Bergisch Gladbach totgeschlagen. Doch Kemal N. (19, Name geändert) muss nicht in den Jugendknast. Er wurde zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt – wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

„Sein Tod war und ist sinnlos“, so Richterin Ulrike Grave-Herkenrath deutlich zum Angeklagten. „Er wurde durch einen anderen Menschen aus dem Leben gerissen. Und dieser Mensch sind ganz alleine Sie.“

Neben den Schwestern des Opfers saßen auch die Ex-Frau und der 14-jährige Sohn im Saal. Die Witwe weinte fassungslos.

Mit einem Faustschlag hatte Kemal N. am 31. August 2017 das Opfer getroffen. Thomas K. schlug mit voller Wucht mit seinem Kopf auf den Asphalt, erlitt einen Schädelbruch und ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Er starb am nächsten Tag.

Eine Gruppe Jugendlicher war in der Innenstadt auf Thomas K. und zwei Kumpel getroffen, die sich nach einer Wohnungsrenovierung ein paar Bierchen gönnten. Das Opfer hatte zwei Promille im Blut. Wegen der Arbeitskleidung hielten die Jungen sie wohl für Obdachlose. Die Richterin: „Anlass ihr Mütchen zu kühlen.“

Ein Wortwechsel. Dann soll Thomas K. „Hurensohn“ zu Kemal N. gesagt haben und weggegangen sein. Der 19-Jährige ging hinterher. Die Richterin: „Er fühlte sich beleidigt, wollte sich vor den anderen stark machen. Den Obercoolen spielen.“ Aus einer Drehung versetzte er dem Opfer einen Faustschlag. Mit dramatischen Folgen.

Aber: Es sei ein klassischer Fall der Körperverletzung mit Todesfolge. Die Richterin: „In hunderten Fällen eines Schlags und Sturzes geschieht nicht viel.“ Doch in diesem Fall habe er die schwere Verletzung verursacht.

► Doch knapp habe sich die Kammer gegen den Jugendknast für den zur Tatzeit noch 18-Jährigen entschieden. Perspektivlos, noch lange nicht erwachsen und beeinflussbar sei er: „Wir glauben, dass er eine Persönlichkeit ist, bei der in einer Jugendstrafanstalt eine schlechtere Entwicklung zu befürchten ist als im Rahmen einer engmaschig betreuten Bewährung.“

Dazu gehören, dass Kemal N. sich sofort bei einem Bewährungshelfer melden muss, wöchentliche Sozialstunden, berufliche Weiterbildung und Anti-Aggressionstraining.

„Sie haben heute eine Chance bekommen“, so die Richterin. Wenn er die Auflagen nicht erfülle „sehen wir uns zeitnah wieder. Die Kammer wird nicht zögern, die Bewährung zu widerrufen.“ Auch hohe finanzielle Ansprüche kommen wohl noch auf den 19-Jährigen zu. „Wir werden Unterhaltsansprüche für die beiden Kinder (9/14) geltend machen“, so Opferanwältin Dr. Beate Grün.

Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Sie hatte zuvor zwei Jahre und acht Monate Jugendknast für den Mann gefordert.

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