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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

Sonntagsspiele auf der Facebookseite des Kreises

Die Teilnahme an den Sonntagsspielen (Gewinnspiele) auf der Facebookseite des Kreises Nordfriesland (https://facebook.com/nordfrieslandDE) und dessen Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen.

1 | Veranstalter und Teilnehmer(innen)

(1) Die Gewinnspiele der Serie »Sonntagsspiele« werden an ausgewählten Sonntagen im April und Mai 2019 vom Kreis Nordfriesland, Marktstr. 6, 25813 Husum (Veranstalter) durchgeführt.

(2) Personen nehmen am jeweiligen Gewinnspiel teil, indem sie bei Facebook direkt unter dem jeweiligen Gewinnspielaufruf des Kreises Nordfriesland einen Kommentar verfassen. Es reicht nicht aus, seinen Kommentar unter einem Beitrag zu hinterlassen, der zwar den Gewinnspielaufruf als geteilten Beitrag enthält, aber nicht vom Kreis Nordfriesland veröffentlicht wurde.  Der Kommentar muss eine auswertbare Antwort auf die jeweilige Gewinnspielfrage enthalten. Für die Wahrung der Teilnahmefrist ist der elektronische Zeitstempel maßgeblich, den Facebook am Kommentar als Veröffentlichungszeitpunkt ausgibt.

2 | Ausschluss vom Gewinnspiel

(1) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Kreis Nordfriesland das Recht vor, Personen vom jeweiligen Gewinnspiel oder der gesamten Gewinnspielserie »Sonntagsspiele« auszuschließen.

(2) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

(3) Mitarbeiter(innen) des Kreises Nordfriesland und ihre Angehörigen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

3 | Durchführung und Abwicklung

(1) Die Teilnahme ist ausschließlich direkt unter dem Gewinnspielaufruf des Kreises Nordfriesland möglich. Es reicht nicht aus, seinen Kommentar unter einem Beitrag zu hinterlassen, der zwar den Gewinnspielaufruf als geteilten Beitrag enthielt, aber nicht vom Kreis Nordfriesland veröffentlicht wurde. Anderweitig eingesandte Antworten werden ebenfalls nicht akzeptiert.

(2) Jede Person darf pro Gewinnspielaufruf nur einmal teilnehmen. Sollte der Kommentar mit der Antwort nachträglich verändert worden sein, wird die ursprüngliche Fassung ausgewertet.

(3) Die eingereichten Antworten werden nach Ablauf der im jeweiligen Gewinnspielaufruf genannten Teilnahmefrist gesichtet. Die Preise erhalten die Personen, die diese Teilnahmebedingungen eingehalten haben und mit ihrer Antwort der richtigen Antwort am nächsten sind. Dabei erhält der/die Verfasser(in) der in diesem Sinne besten Antwort den 1. Preis. Gegebenenfalls zusätzlich ausgelobte Preise (2. Preis, 3. Preis etc.) werden je nach Nähe zur richtigen Antwort über eine Rangfolge vergeben. Würde dieses Verfahren mehr Gewinner(innen) hervorbringen als Preise ausgelobt wurden, entscheidet das Los. Das Los kommt ebenfalls zum Einsatz, soweit als Antwort auf den Gewinnspielaufruf lediglich eine bestimmte Aktion erforderlich war (beispielsweise die Veröffentlichung eines Selfies) und es keine richtige Antwort gibt.

(4) Die Gewinner(innen) werden vom Kreis Nordfriesland spätestens sieben Tage nach Ablauf der Teilnahmefrist auf der Facebookseite des Kreises veröffentlicht und zusätzlich über den Facebook-Messenger kontaktiert. Der Kreis Nordfriesland teilt den Gewinner(inne)n in der Nachricht im Messenger mit, wie der Preis an diese übermittelt wird. Reagieren die Gewinner(innen) nicht innerhalb eines Monats auf die Kontaktaufnahme durch den Kreis, verfällt der Gewinn oder wird an andere Teilnehmende vergeben.

4 | Urheber- und Persönlichkeitsrechte

Der/die Teilnehmer(in) versichert, dass er oder sie über alle Rechte an der eingereichten Antwort verfügt. Dies gilt insbesondere, soweit ein Bild als Antwort eingereicht wurde. Er/Sie versichert, dass er/sie die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Bild eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird. Der/die Teilnehmer(in) wird Vorstehendes auf Wunsch schriftlich versichern. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der/die Teilnehmer(in) den Veranstalter von allen Ansprüchen frei.

5 | Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Der Kreis Nordfriesland behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Kreis Nordfriesland insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten einer teilnehmenden Person verursacht wird, kann der Kreis Nordfriesland von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

6 | Haftung

Der Kreis Nordfriesland übernimmt keine Haftung für den Verlust oder eventuelle Beschädigungen an den eingereichten Antworten.

7 | Nutzungsrechte eingereichter Bilder

(1) Alle Teilnehmenden räumen dem Kreis Nordfriesland die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte einschließlich des Rechtes zur Bearbeitung an im Rahmen des Gewinnspiels hochgeladenen Bildern, die Berichterstattung über das Gewinnspiel (Print, Online, Rundfunk, Fernsehen), die Öffentlichkeitsarbeit für das Gewinnspiel, Ausstellungsplakate und Ausstellungen ein. Bei Personen unter 18 Jahren gilt das Einverständnis des Erziehungsberechtigten.

(2) Es besteht keine Prüfungspflicht des Kreises Nordfriesland für eingereichte Bilder.

8 | Inhalte

(1) Die im Rahmen des Gewinnspiels eingereichten Antworten dürfen nicht als obszön, beleidigend, diffamierend, ethisch anstößig, gewaltverherrlichend, pornografisch, belästigend, für Minderjährige ungeeignet, rassistisch, volksverhetzend, ausländerfeindlich, rechtsradikal, gegen die Moral verstoßend und/oder als aus sonstigen Gründen verwerflich anzusehen sein. Das Einreichen entsprechender Antworten kann den Ausschluss vom Gewinnspiel gemäß Ziffer 2 dieser Teilnahmebedingungen nach sich ziehen.

(2) Der Kreis Nordfriesland behält sich vor, hochgeladene Antworten vor oder nach der Veröffentlichung ohne Angabe von Gründen zu löschen.

9 | Datenschutz

(1) Um am Gewinnspiel teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, sich innerhalb der Facebook-Infrastruktur zu bewegen und mit den dort geltenden Datenschutzbestimmungen einverstanden zu erklären.

(2) Die Antworten der Gewinner(innen) werden im Rahmen der Auflösung der jeweiligen Sonntagsfragen veröffentlicht. Zudem werden die Facebook-Namen der Gewinner(innen) im entsprechenden Facebook-Beitrag genannt. Alle Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch den Kreis Nordfriesland und Ihren Rechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.nordfriesland.de/Datenschutz).

(3) Zudem möchten wir Ihnen folgende Hinweise zur Datenverarbeitung bei Facebook geben:

Was Facebook erfährt

Welche Daten Facebook im Detail speichert und wie das Unternehmen diese Daten nutzt, ist nicht genau bekannt. Sicher ist, dass Facebook nicht nur Daten speichert, die direkt von Nutzerinnen und Nutzern eingegeben werden, sondern auch Aktionen der Facebook-Nutzerinnen und -Nutzer – vermutlich lückenlos – aufzeichnet.

Facebook erfährt außerdem

  • die wichtigsten Daten des Computersystems, von dem aus ein Nutzer sich ins Netzwerk einloggt – bis hin zu IP-Adresse, Prozessortyp und Browserversion samt Plug-Ins und
  • jeden Besuch auf Webseiten, auf denen ein »Gefällt mir«-Knopf installiert ist. Dabei wird auch die IP-Adresse übertragen. Sofern der Besucher der fremden Seite Facebook-Nutzer ist und sich vom selben Computer aus bereits bei Facebook eingeloggt hat, kann Facebook auch dessen Identität ermitteln.

Das ermöglicht Facebook Vorlieben, Neigungen und Kontakte seiner Nutzer sehr genau und über die Facebooknutzung hinaus zu untersuchen.

Im Detail

Facebook setzt sowohl über den Like-Button als auch bei Fanpages Cookies ein.

  • datr-Cookie: Der datr-Cookie, der bei jedem Aufruf der Webseite www.facebook.com  gesetzt wird (Anm.: durch den Klick auf den Like-Button öffnet sich diese in einem separaten Fenster; bei Fanpages findet ein Aufruf der Facebook-Webseite statt), hat eine Gültigkeit von zwei Jahren, kann aber durch entsprechende Browsereinstellung blockiert und gelöscht werden. Er dient Facebook nach eigenen Angaben zur Identifizierung des Webbrowsers, der die Verbindung mit der Facebook-Seite aufbaut, und spielt eine Schlüsselrolle beim Schutz des Sozialen Netzwerks vor »böswilligen Aktivitäten«.
  • c_user-Cookie: Der c_user-Cookie wird von Facebook gesetzt, wenn sich das Facebook-Mitglied einloggt, und enthält die Anmeldekennnummer (User-ID) des Facebook-Mitglieds. Facebook kann dadurch das Mitglied identifizieren, den Aufruf der Webseite mit Like-Button oder der Fanpage einer konkreten Person zuordnen und auf diese Weise den Inhalt des Like-Buttons bzw. der Fanpage personalisieren. Die Gültigkeit des c_user-Cookies hängt davon ab, ob das Facebook-Mitglied in seinen Kontoeinstellungen die Option »Angemeldet bleiben« gewählt hat oder nicht. Hat es diese      gewählt, verliert der Cookie seine Gültigkeit erst, wenn das Facebook-Mitglied den Facebook-Webserver 30 Tage nicht mehr aufruft. Ansonsten wird der c_user-Cookie mit dem Schließen des Browsers gelöscht.

Quelle: Gutachten des Arbeitskreises der Innenministerkonferenz zum Datenschutz in Sozialen Netzwerken vom 4. April 2012 (https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/facebook/20120404-AG-SozNetzw-AK-I-IMK.pdf)

Weitere Informationen

Informationen externer Stellen rund um das Thema »Facebook und Datenschutz«:

  • Themenseite »Facebook« des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig Holstein (ULD): https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/
  • Infoseite über nutzungsbasierte Online-Werbung und Online-Datenschutz (siehe oben)

Vom Unternehmen Facebook bereitgestellte Informationen und Einstellungsmöglichkeiten:

10 | Rechtsmittel

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.