Paritätischer: „Ausbleibende Bürgergeld-Erhöhung wäre ein sozialpolitischer Rückschritt“

Laut dem Paritätischen Wohlfahrtsverband ist der aktuelle Regelsatz von 563 Euro Bürgergeld pro Monat zu wenig. Mit einer ausbleibenden Erhöhung würde die Ungleichheit in Deutschland noch größer werden.
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Berlin. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat die Pläne der Bundesregierung scharf kritisiert, das Bürgergeld im kommenden Jahr nicht zu erhöhen. „Das Bürgergeld ist immer noch viel zu niedrig, die Preise steigen weiter und eine ausbleibende Erhöhung wäre ein sozialpolitischer Rückschritt“, sagte Hauptgeschäftsführer Joachim Rock dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Nur weil die Inflationsrate sinkt, sinken nicht auch die Belastungen“, so Rock. „Die Preise steigen weiter, daran muss das Bürgergeld angepasst werden. Das Bürgergeld muss erhöht werden“, erklärte er.
Die Methoden der Bundesregierung zur Berechnung des Satzes kritisierte er ebenfalls. Laut Rock sind die Sätze „viel zu knapp“ bemessen. Mit dem aktuellen Regelsatz von 563 Euro sei „regelmäßig keine gesunde Ernährung, keine angemessene Mobilität und soziale Teilhabe möglich“. Stattdessen wiederholte Rock die Forderung des Verbandes, dass ein Betrag von 813 Euro pro Monat angemessen sei. Kritik der FDP, dass die letzte Erhöhung viel zu hoch war und es einer Senkung bedürfe, wies er zurück: „Menschen, die Bürgergeld beziehen, haben keine Ersparnisse oder Sparbücher, mit denen sie Notlagen überbrücken können.“
Die Bundesregierung forderte er deshalb auf, noch mal auf die Berechnung einzugehen: „Die Regierung muss die Inflation ausgleichen, sonst verschärft sich die Ungleichheit im Land und gefährdet so den sozialen Zusammenhalt und sozialen Frieden.“
Union will Kosten bei Mieten sparen
Der Union geht die Nullrunde dagegen nicht weit genug. „Die strukturellen Probleme werden nicht angefasst. Das ganze System der Grundsicherung muss neu aufgesetzt werden“, forderte die CDU-Politikerin Gitta Connemann, die Chefin der Mittelstands- und Wirtschaftsunion ist.
„Die Kosten der Unterkunft machen rund 40 Prozent der Bürgergeld-Leistungen aus – circa 1,7 Milliarden Euro pro Monat. Dieser Kostentreiber sorgt zudem für Frustration bei Werktätigen“, warnte Connemann. „Sie sehen, dass Transferempfänger nicht auf Verbrauch achten oder sich selbst um eine bezahlbare Wohnung kümmern müssen.“ Im Bürgergeld werden die Kosten für die Unterkunft übernommen.