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STRAFJUSTIZ Der Tod ist kein Jurist

Im Prozess gegen die Ärztin Mechthild Bach in Hannover, der achtfacher Totschlag vorgeworfen wird, sind die Richter gefangen in Befangenheiten. Von Gisela Friedrichsen
aus DER SPIEGEL 23/2008
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Es ist nicht das erste Mal, dass die Justiz sich selbst beschädigt. Da gab es einen hohen Richter in Hessen, der nach einer Trunkenheitsfahrt mit 2,4 Promille versuchte, die Polizei zu bestechen und von einer Blutprobe abzuhalten. Es gab Richter, die Kosten von Dienstreisen anlässlich eines NS-Prozesses betrügerisch abrechneten und nicht bedachten, dass ihr mildes Urteil - drei Jahre Freiheitsstrafe wegen Beihilfe zum Mord an 15 000 Personen - damit in Zusammenhang gebracht werden würde. Da gab es die Posse um den »Lampenrichter«, der seinen Nachbarn mit einer grotesken Klage wegen dessen Eingangsbeleuchtung überzog.

In diesen Fällen war den Richtern das Gefühl abhandengekommen, dass Respekt vor ihrem Amt, den sie von den übrigen Rechtsunterworfenen gern einfordern, stets von neuem erworben sein will. Richter sind fehlbar. Deshalb sollten sie selbst den Schein eines taktischen Umgangs mit Recht und Gesetz vermeiden.

Als im Prozess gegen die Ärztin Dr. Mechthild Bach vor der 13. Großen Strafkammer des Landgerichts Hannover am neunten Verhandlungstag Verteidiger Matthias Waldraff einen Ablehnungsantrag wegen Besorgnis der Befangenheit gegen den Berichterstatter Frank Bürger vortrug, war es sehr still im Sitzungssaal.

Die geschiedene Frau Bürgers hatte nämlich, nachdem sie an einigen Prozesstagen im Saal gewesen war, eine eidesstattliche Versicherung abgegeben über ein Telefonat mit ihrem Ex-Mann, in dem er fast ein Jahr vor dem Prozess aus seiner Meinung über Frau Bach keinen Hehl gemacht haben soll.

Sinngemäß, so Frau R., habe er auf ihr Befremden, sie könne sich gar nicht vorstellen, dass eine Ärztin so etwas tue, gesagt: »Was glaubst du denn, das ist nur die Spitze des Eisbergs. Wir befassen uns nur mit acht Fällen, und in diesen acht Fällen bin ich hundertprozentig davon überzeugt, dass sie die Patienten totgespritzt hat. Du glaubst das gar nicht, da ist einer mit Kopfschmerzen gekommen und war schon am nächsten Tag tot.«

In einer dienstlichen Stellungnahme gab Bürger das Telefonat zu, bestritt jedoch, sich so geäußert zu haben, wie seine Ex-Frau es darstellt. »Das Scheidungsverfahren zwischen mir und Frau R.«, so Bürger, »war sehr streitig und besonders unerfreulich. Das Verhältnis ist seitdem zerstört. Ab Sommer 2006 befand Frau R. sich in psychiatrischer Behandlung. Diese hat nach meiner Kenntnis mindestens bis in das Frühjahr 2007 angedauert. Bei vergangenen Hauptverhandlungstagen ist mir aufgefallen, dass Frau R. im Sitzungssaal Kontakt zu Frau Sch. hatte. Bei Frau Sch. handelt es sich um die Initiatorin einer Demonstration, die zu Prozessbeginn vor dem Landgericht Hannover stattgefunden hat. Dort hatten mehrere Personen auf Plakaten Freiheit für Frau Dr. Bach gefordert.«

Die erste Ehe Bürgers wurde vor 21 Jahren geschieden. Es mag irritieren, dass die Frau ausgerechnet anlässlich des Falls Bach im Gerichtssaal auftaucht. Will sie ihrem Ex-Mann schaden? Es gibt solche Fälle. Es irritiert aber ebenso, dass ein Richter in öffentlicher Sitzung ohne Erläuterung die psychiatrische Behandlung seiner früheren Frau erwähnt. Sollte das heißen, sie sei nicht ganz zurechnungsfähig? Die Verteidigung lehnte Bürger noch einmal ab.

Die Richter, die über die Ablehnungsgesuche entschieden, hielten an ihm fest. Ein Schulterschluss zur Verfahrensrettung? Die Kammer hat keinen Ersatzrichter, und der Prozess wäre geplatzt, wenn der Berichterstatter hätte ausscheiden müssen.

Die Kollegen argumentierten, es sei »lebensfremd« anzunehmen, dass ein erfahrener Richter sich so äußere; schließlich sei er es gewohnt, Zurückhaltung zu wahren. Dann dürfte aber ein Richter auch nicht betrunken Auto fahren, bei Reisekosten betrügen oder sich wie ein Streithansel aufführen.

Einer muss die Unwahrheit sagen, der Richter oder seine Ex-Frau. Die Verteidigung beantragte, Frau R. sowie ihre Ärzte als Zeugen anzuhören. Doch auch das wies das Gericht zurück.

Andere Verteidiger hätten nun die ganze Kammer wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Die Rechtsanwälte Albrecht-Paul Wegener und Waldraff aber verzichteten nach einem Gespräch mit der Angeklagten. Nicht noch eine Front.

Denn in dem Prozess geht es um viel. Eine Ärztin soll - ohne ein Motiv, die Anklage schweigt zu diesem Punkt - Patienten umgebracht haben? Das ist ein schwerwiegender Vorwurf. Bach ist eine erfahrene Internistin. Mehr als 20 Jahre lang behandelte sie in der Paracelsus-Klinik in Langenhagen als Belegärztin einer Krebsstation zahllose Patienten, darunter viele chronisch Kranke und solche, die als austherapiert galten, für die also andernorts nichts mehr getan werden konnte. Auf einer solchen Station liegt eine überdurchschnittlich häufige Verordnung von Beruhigungs- und Schmerzmitteln nahe, die Kontrolleuren der Krankenkassen im Zuge von Ermittlungen wegen Verdachts des Abrechnungsbetrugs gegen andere Ärzte aufgefallen war.

Wie viele Opiate werden eigentlich auf der Krebsstation der Medizinischen Hochschule Hannover verbraucht? Müssten hier nicht Vergleichszahlen genannt werden? Die Anklage schweigt auch dazu.

Die Verteidigung moniert, dass Frau Bach entlastende Gutachten, die ihr damaliger Anwalt, der Medizinrechtler Klaus Ulsenheimer, weit vor Prozessbeginn schon vorgelegt hatte, von Berichterstatter Bürger und seinen Kollegen bei Zulassung der Anklage ignoriert worden seien. Von Interesse sei offensichtlich nur, bis in die Hauptverhandlung hinein, was gegen die Angeklagte sprechen könnte.

Juristen sind keine Mediziner. In Strafprozessen gegen Ärzte sind sie mehr als in anderen Fällen auf die Meinung von Sachverständigen angewiesen, ja sie begeben sich geradezu in deren Hände. Denn wie sollte ein Jurist sonst über Diagnose, Therapie und Prognose entscheiden? Die Anklage stützt sich nahezu ausschließlich auf die Ausführungen des Bochumer Schmerzmediziners Professor Michael Zenz, der Frau Bach harsch kritisiert, und auf einen Rechtsmediziner, dessen Sache die Toten sind und nicht die Therapie von Lebenden. Auch dies wirft einen Schatten von Befangenheit auf den Prozess.

War der Patient Wolfgang S. »präfinal«, als er in die Paracelsus-Klinik kam? Zenz hielt diese Feststellung Bachs erst für »voreilig«, denn S. hätte wohl noch operiert werden können. Schmerzen oder Krämpfe hatte Bach nicht durchgängig dokumentiert. Es habe auch keine abgestufte Schmerztherapie gegeben, wie sie die Weltgesundheitsorganisation empfehle. »Wir sind alle präfinal«, provoziert Zenz. Bach habe »mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den vorzeitigen Tod des S. verursacht« - durch unangemessen viel Morphium und Valium.

Als der von der Verteidigung hinzugezogene Internist Hans-Peter Weskott vor Gericht anhand von Ultraschallaufnahmen erklärt, dass die Lebenserwartung des Patienten bei vier faustgroßen Tumoren in der Leber (plus Speiseröhrenkrebs und Metastasen in Lunge und im Gehirn) »sehr, sehr limitiert« gewesen sei, macht Zenz einen Rückzieher. Er sei Anästhesist. Ultraschall ist nicht seine Spezialität. Weskott: »Alle Befunde waren klar. Eine Therapie gab es nicht mehr.«

Zenz will die Grauzone zwischen Leben und Tod gesetzlich geregelt wissen. Mehrere Ärzte sollen seiner Auffassung nach in einem Konsil das weitere Vorgehen beraten. Doch ist der Eintritt der »finalen Phase« per Regelwerk definierbar? Der Verlauf der Hauptverhandlung bisher lässt vermuten, dass Zenz zunächst nach Aktenlage begutachtete. Aktenklarheit - Aktenwahrheit, sagt der Jurist stolz. Doch der Tod ist kein Jurist.

Die Fälle liegen bis zu sechs Jahre zurück. Weder Ärzte noch Schwestern erinnern sich heute noch an Details. Und die diffusen, laienhaften Erinnerungen der Angehörigen sagen mehr über sie selbst aus als über den Kranken. Einen Strafprozess bringen ihre Aussagen kaum voran.

Die alte Frau kam nach einem Sturz im Pflegeheim in die Klinik. Ihr Mann beschwert sich heute, dass er aus der Zeitung von einem Beckenbruch habe erfahren müssen. Sie blutete durch alle Verbände, und ihr Allgemeinzustand war schlecht: schwere Herzinsuffizienz, Herzrhythmusstörungen, Niereninsuffizienz, Anämie, Luftnot. Schon vor Aufnahme in die Klinik waren ihr immer mehr und stärkere Medikamente, auch gegen ihre Schmerzen, verschrieben worden. Ein Herzschrittmacher war entfernt und nicht wieder eingesetzt worden. Weil sie schon so krank war?

Der Vorsitzende fragt den Sachverständigen Zenz und den von der Verteidigung benannten Professor Rafael Dudziak, ehemals Direktor der Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie der Universität Frankfurt am Main, ob sie weitere Krankenakten zu diesem Thema benötigten. Zenz: »Ich halte die Beiziehung nicht für notwendig, weil sie für die Aufklärung des Todes nicht zwingend erforderlich sind. Ich habe alle Informationen.« Dudziak ist konträrer Ansicht: »Ich möchte schon wissen, warum der Patientin der Schrittmacher entfernt wurde und sie keinen mehr bekommen hat.« Der Vorsitzende: »Warum wollen Sie das wissen?« Dudziak: »Es interessiert mich.« Der Vorsitzende: »Medizinisch?«

Die Kammer berät. Man sieht keinen Anlass zur Beiziehung weiterer Krankenakten. Frühere Klinikaufenthalte? Um die geht es nicht. Hausarzt? Der hat doch nicht eingewiesen. Erst nach der Diskussion um Richter Bürgers mutmaßliche Befangenheit und dem Verzicht der Verteidigung auf eine Ablehnung der ganzen Kammer werden die Unterlagen dann doch beigezogen. Es ist ein mühevoller, zäher Kampf gegen das Gefangensein in der eigenen Befangenheit.

Bach wird auch vorgeworfen, nur mangelhaft dokumentiert zu haben - ein Thema, das angesichts geringer Ressourcen jedem Kliniker bekannt ist. Ihre Verteidiger tragen vor, sie habe lieber nach dem richtigen Ton gesucht, wenn es auf den Tod zuging. Das war ihr wichtiger. Hat sie sich dabei vertan?

Die letzten Dinge sind einer Dokumentation nicht immer zugänglich. Da ist die Angst vor dem Ende oder die Sehnsucht danach. Manch einer macht das allein mit sich und dem Arzt seines Vertrauens aus. Darüber sollen Juristen unbefangen urteilen?

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