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Verfahren eingestellt

Deutsche dürfen ungestraft „Köterrasse“ genannt werden

Veröffentlicht am 28.02.2017Lesedauer: 2 Minuten

Der Ton im Netz ist nicht nur rauer geworden. Auch die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen „Volksverhetzung“ und „Gewaltdarstellungen“ haben zugenommen. Robert Golz, Fachanwalt für Medien- und Onlinerecht, äußert sich dazu im N24-Studio.

Die Deutschen kann man nicht beleidigen – zumindest nicht als Kollektiv, heißt es nun von der Staatsanwaltschaft Hamburg. Sie stellte nun das entsprechende Verfahren ein. Die AfD fordert Konsequenzen.

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Deutsche können in ihrer Gesamtheit, als Kollektiv also, nicht beleidigt werden. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat ein entsprechendes Verfahren gegen den türkischen Elternrat eingestellt, wie nun bekannt wurde.

Das ehemalige Vorstandsmitglied des Türkischen Elternbunds Hamburg, Malik Karabulut, hatte die Deutschen pauschal in einem Facebook-Beitrag nach der Resolution des Deutschen Bundestags im vergangenen Sommer zum Völkermord an den Armeniern auf türkisch als „Hundeclan“ beschimpft – andere Übersetzungen sprechen von „Köterrasse“.

Karabulut führte weiter aus: „Von ihren Händen fließt immer noch jüdisches Blut. Es hat bislang weltweit kaum ein zweites Volk gegeben, welches Menschen derart verachtet, massakriert und erniedrigt hat. Ihr nennt uns Bösewichte und wir schweigen.“ Und weiter: „Erhofft sich Türkei noch immer etwas Gutes von diesem Hundeclan? Erwarte nichts Türkei, übe Macht aus! Sie haben nur Schweinereien im Sinn. Möge Gott ihren Lebensraum zerstören.“ Später entschuldigte sich Karabulut für seine Wortwahl.

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Aussage bleibt straffrei und ist weiter erlaubt

Die Hamburger Staatsanwaltschaft sieht jedoch weder in einzelnen noch in sämtlichen Aussagen nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt, teilte eine Sprecherin am Dienstag mit. Die Begründung: „Es muss sich um eine Gruppe handeln, die sich durch irgendein festes äußeres oder inneres Unterscheidungsmerkmal als äußerlich erkennbare Einheit heraushebt.“ Für die Bezeichnung „Deutsche“ treffe das nicht zu, da diese sich nicht „als unterscheidbarer Teil der Gesamtheit der Bevölkerung abgrenzen lässt“. Und weiter: „Bei allen Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft handelt es sich um die Bevölkerungsmehrheit und daher nicht um einen Teil der Bevölkerung“. Weil es sich also nicht „um einen verhältnismäßig kleinen, hinsichtlich der Individualität seiner Mitglieder fassbaren Kreis von Menschen handelt“, könne das Kollektiv der Deutschen nicht beleidigt werden, heißt es in den Ausführungen der Staatsanwaltschaft, die der „Welt“ vorliegen. Somit bleibt die Aussage straffrei und ist weiter erlaubt.

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Laut der Internetseite des Türkischen Elternbundes, der 1987 gegründet wurde, ist Karabulut in keinem Gremium mehr tätig. Laut Eigendarstellung auf der Website werden „enge Beziehung zu der Schulbehörde und zu den meisten Organisationen in Hamburg, die die schulpolitischen Geschicke in Hamburg gestalten“ gepflegt.

Die Hamburger AfD-Fraktion in der Bürgerschaft kritisiert das Urteil als „skandalös, aber leider absehbar“. Aus ihrer Sicht müsse der „Volksverhetzungsparagraph 130 StGB konkretisiert werden müsse, damit auch Diffamierungen gegen Deutsche als strafbar eingestuft werden“. Einen entsprechender Antrag wurde von allen anderen Parteien jedoch abgelehnt.