Behinderter zu Tode gequält :
Lebenslange Haft im Kasseler „Sklavenmordprozess“

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Die im Kasseler Sklavenmordprozess angeklagte Frau (links) muss nach fast drei Jahren U-Haft wohl nicht mehr hinter Gittern

Im Kasseler Prozess um den qualvollen Tod eines Behinderten ist der Hauptangeklagte wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der 45-Jährige hatte aus Wut über einen Familienstreit mit einem Holzhocker auf den Lernbehinderten eingeschlagen, bis der Schemel zerbrach. Sein Anwalt kündigte Revision an.

Im Kasseler Prozess um den qualvollen Tod eines Behinderten ist der Hauptangeklagte wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Damit ging das Landgericht im sogenannten Sklavenmordprozess deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft, die elf Jahre gefordert hatte, hinaus. Der 45-Jährige habe den 29 Jahre alten Mann ermordet, urteilte das Gericht. Er und seine Frau sollen ihn über Monate wie ein Tier gehalten haben, um dessen Sozialhilfe zu kassieren. Nach schweren Misshandlungen war der 29-Jährige im Juli 2003 gestorben. Die Frau des Haupttäters bekam eine Freiheitsstrafe von vier Jahren, muss nach fast drei Jahren Untersuchungshaft aber vermutlich nicht erneut hinter Gitter.

Der 45-Jährige hatte vor sechs Jahren aus Wut über einen Familienstreit mit einem Holzhocker auf den Lernbehinderten eingeschlagen, bis der Schemel zerbrach. Unversorgt war der 29- Jährige einige Tage später gestorben. „Die Tat war nicht von langer Hand geplant, Vorsatz sehen wir nicht“, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. „Aber es war Mord, weil der Tod billigend in Kauf genommen wurde.“ Wer einem anderen Menschen mit den Fäusten auf die Augen haue, trete und einen Hocker auf den Kopf schlage, wisse, dass das lebensbedrohend ist. „Wenn er dann sagt „Sei's drum“, der nimmt den Tod billigend in Kauf und das ist Mord“, sagte der Richter.

Revision angekündigt

Der Mann habe den Tod des 29-Jährigen gewollt: „Er musste ihn irgendwie loswerden. Und das so, dass der nicht mehr etwas berichten konnte.“ Außerdem sei die Quelle Sozialhilfe ausgebeutet gewesen, weil die Behörde eine Prüfung verlangt habe. „Aber mit den Verletzungen und so abgemagert konnte man ihn nicht mehr vorzeigen. Also musste er weg.“ Die Frau habe während des tagelangen Todeskampfes keine Hilfe geholt. „Das ist Mord durch Unterlassen. Nur Ihre Abhängigkeit von Ihrem damaligen Mann und das umfassende Geständnis schützt Sie vor einer höheren Strafe.“

Helga Fischer, Mutter des getöteten Thies Fischer, zeigt am Landgericht Kassel ein Foto ihres Sohnes
Helga Fischer, Mutter des getöteten Thies Fischer, zeigt am Landgericht Kassel ein Foto ihres Sohnesddp

Der Anwalt des Hauptangeklagten kündigte an, in Revision zu gehen. Der Haupttäter war schon vor zwei Jahren zu acht Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden, seine inzwischen geschiedene Frau zu vier Jahren. Der Bundesgerichtshof hatte die Urteile wegen versuchten Mordes aber aufgehoben und eine Prüfung auf Mord verlangt. Dem ist eine andere Kammer des Landgerichts mit dem jetzigen Urteil nachgekommen.

Die Mutter des Opfers, die als Nebenklägerin lebenslang gefordert hatte, zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. „Etwas Genugtuung ist dabei. Vielleicht kann ich jetzt einen Schlussstrich unter das Verfahren setzen. Vergeben kann ich nicht.“

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