Auch Bewohner und Bewohnerinnen von Pflegeheimen und anderen vollstationären Einrichtungen, die Sozialhilfe nur für die ungedeckten Pflegeheimkosten beziehen, haben Anspruch auf die im Mai 2021 fällige Einmalzahlung von 150 € aus Anlass der COVID-19-Pandemie. Das hat die 9. Kammer des Sozialgerichts Freiburg mit Urteil vom 22- März 2322_21ano.pdf entschieden. Über die Hintergründe haben wir mit Martin Weise, Freiburger Rechtsanwalt für Sozialrecht, der die Entscheidung erstritten hat und Tore Bergmann, Richter am Freiburger Sozialgericht, gesprochen.