Page 1 of 7
Ralf Nietzschmann
Mein Posting zum Thema: Gedanken zu Weimar
Liebe Freunde*innen, verehrte Leser*innen und Bekannte,
wenn wir im alten Freundeskreis über die gegenwärtige Lage diskutieren, handelt es
sich um Menschen, die nach offizieller Lesart zu der sogenannten Risikogruppe
gehören. Richtig ist, dass wir alle unterschiedliche Vorerkrankungen hatten und
haben, die durch unterschiedliche Schwere gekennzeichnet sind.
Was uns über unsere langjährige Freundschaft verbindet, ist aber die Tatsache, dass
wir zu politischen und gesellschaftlichen Dingen respektvoll aber auch kontrovers
diskutieren. Was uns vereint ist jedoch, dass wir uns nicht vereinnahmen lassen und
unsere Lebenserfahrung und Erfahrungen aus unserem Berufsleben fern von
Meinungsmache in unsere Diskussionen einbringen. Wir versuchen gemeinsame
Lösungen für uns und unsere Umgebung, insoweit wir gefragt werden, zu der
gegenwärtigen Hysterie zu einer mit Covid-19 bezeichneten Krankheit, darzulegen.
Dabei stehen Wahrnehmung und Interpretation der täglichen Informationen und
Nachrichten, die jeder rund um den Corona-Komplex verarbeiten muss, im Fokus.
Schwerpunkte bleiben dabei im Wesentlichen.
Wie beurteile ich meine eigenen Narrative?
Sehe ich nur meine eigene Selbstbetätigungsblase und bin resistent anderen
Faktendarlegungen gegenüber?
Folge ich Glaubensbekenntnissen und vernachlässige ich meine eigene Meinung oder
meine eigenen Erkenntnisse?
Es ist bei diesen Fragen erst einmal egal, ob man den Berichterstattungen der
Mainstreammedien folgt, oder sich von jenen abgewendet und sich
alternativen, qualifizierten Quellen zugewendet hat.
Allerdings ist es jedoch von Belang sich wirklich faktenbasiert zu informieren und
nicht nur berieseln zu lassen.
Da vermutlich viele medizinische und juristische Laien sind, muss man sich wohl
oder übel gerade zu Covid-19 intensiv mit dieser Problematik beschäftigen und
einarbeiten. Für mich würde ich es als vermessen bezeichnen, sowohl medizinische
aber auch juristische Belange zu Covid-19 zu hundert Prozent zu verstehen.
Page 2 of 7
Es reicht aber vollkommen aus sein eigenes „Bauchgefühl“, besser eigene Meinung,
mit Expertenwissen abzugleichen und auch Widersprüche dieser Experten zu
erkennen und zu beurteilen.
Mein Standpunkt und meine Meinung dürfte ja bekannt sein, kurz gesagt bin ich der
Gruppe der Covidioten zugehörig.
Das heißt aber nicht, dass ich den Mainstream nicht mehr verfolge. Den braucht man,
um Fake News und Meinungsmache zu erkennen, wobei langsam die
Berichterstattung sich ändert und Feststellungen der Covidioten wohl oder übel
bestätigen werden müssen. Politischen Talk im ÖRF erspare ich mir, besonders die
Anne Will Sendung, die mit immer den gleichen Gästen zur Hofberichterstatterin der
Merkel Politik heruntergekommen ist. Das Gästebuch ist so ähnlich. Besondere
Stammuser dort müssen selbstverständlich wie immer ihre Russenhetze ablassen,
diesmal geht es um den Sender RT Deutsch. Beweise für ihre Hetze bieten sie
natürlich nicht. Ich schaue mir Servus TV Hangar 7 an. Dort gibt es echten
politischen Talk mit Pro und Contra.
Beispiel https://www.servustv.com/talk-corona-politik-volk/
Dort hört und sieht man Herbert Prantl von der Süddeutschen Zeitung, so wie man
ihn im GEZ Fernsehen nicht sieht. Warum wo?
Nun zum Urteil des Amtsgericht Weimar
Stellt man die Aussagen von Frau Merkel in der Bundespressekonferenz in den
Vordergrund und glaubt und vertraut ihr, braucht man nicht mehr weiterzulesen.
Merkel hat in der vergangenen Woche klar dazu Stellung bezogen, dass Sie die
Wissenschaftler nach Themenbereichen einlädt, ihr andere Aussagen zu COVID-19
bekannt sind und anschließend die politische Entscheidung trifft.
Alle Maßnahmen sind ihre politischen Entscheidungen, ob die Wissenschaft eine
Rolle spielt oder nicht, interessiert sie nicht. Ihre von Volksgesundheit vertretene
Meinung, mit hoher Wahrscheinlichkeit im Auftrag der Leute im Hintergrund, die
sie als willfähige Marionette benutzen, ist nicht nur für mich mehr als ersichtlich.
Schaut euch das Video von B. Reitschuster an und denkt darüber nach.
https://www.youtube.com/watch?v=-ELKD_xpe4U&feature=youtu.be.
Erwähnen möchte ich in diesem Zusammenhang, dass die ARD die Live- Übertragung mit Merkel abgebrochen hatte, nachdem B. Reitschuster seine Frage
gestellt hatte.
Page 3 of 7
Warum wohl? Soll der Michel nicht darüber nachdenken?
Ein aktuell veröffentlichtes Urteil des Amtsgerichtes Weimar ,noch nicht
rechtskräftig, vom 11. Januar 2021 bestätigt in beeindruckender Argumentationstiefe
die Vermutung, dass die Maßnahmen, mit unserem Grundgesetz nicht in Einklang zu
bringen sind. Kernsatz des Urteils: „Es gab keine epidemische Lage von nationaler
Tragweite, wenngleich dies der Bundestag mit Wirkung ab dem 28.03.2020
festgestellt hat.
Der Fall entwickelt sich wie eigentlich nicht anders zu erwarten weiter. Die
Staatsanwaltschaft Erfurt hat am vergangenen Freitag beim Amtsgericht den Antrag
auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde eingereicht.
Nun zitiere ich, was mir als juristischer Laie verständlich ist.
Sehr viel spannender wird es, wenn nun ein Obergericht die Sache bearbeitet und
entscheidet. Und exakt das ist der „Clou“ an einer bußgeldrechtlichen
Rechtsbeschwerde. Die geht nicht erst noch zu einem Landgericht, sondern sie geht
gleich in die OLG-Ebene.
Das war natürlich auch dem Amtsrichter bekannt, der sein Urteil formuliert hat.
Deswegen hat er keine kurze und knappe Entscheidung abgesetzt, sondern eine ganze
Armada an Argumenten geliefert, das jedes für sich (!) die Sanktionierung des
„Abstandsverstoßes“ ordnungsrechtlich unmöglich macht.
Die Richter des OLG sind dadurch nun in die Lage manövriert, jeden einzelnen
dieser Gesichtspunkte detailliert widerlegen zu müssen, um noch zu einer
Verurteilung des „Täters“ zu kommen. Das geht auch nicht simpel durch
Zurückverweisung an das AG, wo dann ,wie in solchen Fällen nicht unüblich, ein
anderer Richter erneut entscheiden muss. Denn das OLG ist eine reine
Rechtsprüfungsinstanz. Es werden keine Tatsachen mehr überprüft. Ein OLG erhebt
in der Rechtsbeschwerde keinen Beweis. Das ist hier auch nicht erforderlich, denn
die „Tat“ steht ja fest. Es geht „nur“ um die reine Rechtsfrage. Die kann und muss
das OLG selbstständig entscheiden.
Der Amtsrichter hat auch weit über seinen Einzelfall hinaus ,in einem sog. „obiter
dictum,“eine Entscheidung eines Gerichtes geäußerte Rechtsansicht ,spätere
Gesetzeslage als rechtswidrig beschrieben. Wollte das OLG nun vorsorglich auch für
die Zukunft klarstellen, dass „Abstandsverbrecher“ mit Ahndungen zu rechnen haben,
müsste es die zusätzlichen Argumente des Amtsgerichtes präventiv gleich mit aus
dem Weg räumen und ein entsprechendes eigenes obiter dictum mitliefern.