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Ralf Nietzschmann

Mein Posting zum Thema: Gedanken zu Weimar

Liebe Freunde*innen, verehrte Leser*innen und Bekannte,

wenn wir im alten Freundeskreis über die gegenwärtige Lage diskutieren, handelt es

sich um Menschen, die nach offizieller Lesart zu der sogenannten Risikogruppe

gehören. Richtig ist, dass wir alle unterschiedliche Vorerkrankungen hatten und

haben, die durch unterschiedliche Schwere gekennzeichnet sind.

Was uns über unsere langjährige Freundschaft verbindet, ist aber die Tatsache, dass

wir zu politischen und gesellschaftlichen Dingen respektvoll aber auch kontrovers

diskutieren. Was uns vereint ist jedoch, dass wir uns nicht vereinnahmen lassen und

unsere Lebenserfahrung und Erfahrungen aus unserem Berufsleben fern von

Meinungsmache in unsere Diskussionen einbringen. Wir versuchen gemeinsame

Lösungen für uns und unsere Umgebung, insoweit wir gefragt werden, zu der

gegenwärtigen Hysterie zu einer mit Covid-19 bezeichneten Krankheit, darzulegen.

Dabei stehen Wahrnehmung und Interpretation der täglichen Informationen und

Nachrichten, die jeder rund um den Corona-Komplex verarbeiten muss, im Fokus.

Schwerpunkte bleiben dabei im Wesentlichen.

Wie beurteile ich meine eigenen Narrative?

Sehe ich nur meine eigene Selbstbetätigungsblase und bin resistent anderen

Faktendarlegungen gegenüber?

Folge ich Glaubensbekenntnissen und vernachlässige ich meine eigene Meinung oder

meine eigenen Erkenntnisse?

Es ist bei diesen Fragen erst einmal egal, ob man den Berichterstattungen der

Mainstreammedien folgt, oder sich von jenen abgewendet und sich

alternativen, qualifizierten Quellen zugewendet hat.

Allerdings ist es jedoch von Belang sich wirklich faktenbasiert zu informieren und

nicht nur berieseln zu lassen.

Da vermutlich viele medizinische und juristische Laien sind, muss man sich wohl

oder übel gerade zu Covid-19 intensiv mit dieser Problematik beschäftigen und

einarbeiten. Für mich würde ich es als vermessen bezeichnen, sowohl medizinische

aber auch juristische Belange zu Covid-19 zu hundert Prozent zu verstehen.

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Es reicht aber vollkommen aus sein eigenes „Bauchgefühl“, besser eigene Meinung,

mit Expertenwissen abzugleichen und auch Widersprüche dieser Experten zu

erkennen und zu beurteilen.

Mein Standpunkt und meine Meinung dürfte ja bekannt sein, kurz gesagt bin ich der

Gruppe der Covidioten zugehörig.

Das heißt aber nicht, dass ich den Mainstream nicht mehr verfolge. Den braucht man,

um Fake News und Meinungsmache zu erkennen, wobei langsam die

Berichterstattung sich ändert und Feststellungen der Covidioten wohl oder übel

bestätigen werden müssen. Politischen Talk im ÖRF erspare ich mir, besonders die

Anne Will Sendung, die mit immer den gleichen Gästen zur Hofberichterstatterin der

Merkel Politik heruntergekommen ist. Das Gästebuch ist so ähnlich. Besondere

Stammuser dort müssen selbstverständlich wie immer ihre Russenhetze ablassen,

diesmal geht es um den Sender RT Deutsch. Beweise für ihre Hetze bieten sie

natürlich nicht. Ich schaue mir Servus TV Hangar 7 an. Dort gibt es echten

politischen Talk mit Pro und Contra.

Beispiel https://www.servustv.com/talk-corona-politik-volk/

Dort hört und sieht man Herbert Prantl von der Süddeutschen Zeitung, so wie man

ihn im GEZ Fernsehen nicht sieht. Warum wo?

Nun zum Urteil des Amtsgericht Weimar

Stellt man die Aussagen von Frau Merkel in der Bundespressekonferenz in den

Vordergrund und glaubt und vertraut ihr, braucht man nicht mehr weiterzulesen.

Merkel hat in der vergangenen Woche klar dazu Stellung bezogen, dass Sie die

Wissenschaftler nach Themenbereichen einlädt, ihr andere Aussagen zu COVID-19

bekannt sind und anschließend die politische Entscheidung trifft.

Alle Maßnahmen sind ihre politischen Entscheidungen, ob die Wissenschaft eine

Rolle spielt oder nicht, interessiert sie nicht. Ihre von Volksgesundheit vertretene

Meinung, mit hoher Wahrscheinlichkeit im Auftrag der Leute im Hintergrund, die

sie als willfähige Marionette benutzen, ist nicht nur für mich mehr als ersichtlich.

Schaut euch das Video von B. Reitschuster an und denkt darüber nach.

https://www.youtube.com/watch?v=-ELKD_xpe4U&feature=youtu.be.

Erwähnen möchte ich in diesem Zusammenhang, dass die ARD die Live- Übertragung mit Merkel abgebrochen hatte, nachdem B. Reitschuster seine Frage

gestellt hatte.

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Warum wohl? Soll der Michel nicht darüber nachdenken?

Ein aktuell veröffentlichtes Urteil des Amtsgerichtes Weimar ,noch nicht

rechtskräftig, vom 11. Januar 2021 bestätigt in beeindruckender Argumentationstiefe

die Vermutung, dass die Maßnahmen, mit unserem Grundgesetz nicht in Einklang zu

bringen sind. Kernsatz des Urteils: „Es gab keine epidemische Lage von nationaler

Tragweite, wenngleich dies der Bundestag mit Wirkung ab dem 28.03.2020

festgestellt hat.

Der Fall entwickelt sich wie eigentlich nicht anders zu erwarten weiter. Die

Staatsanwaltschaft Erfurt hat am vergangenen Freitag beim Amtsgericht den Antrag

auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde eingereicht.

Nun zitiere ich, was mir als juristischer Laie verständlich ist.

Sehr viel spannender wird es, wenn nun ein Obergericht die Sache bearbeitet und

entscheidet. Und exakt das ist der „Clou“ an einer bußgeldrechtlichen

Rechtsbeschwerde. Die geht nicht erst noch zu einem Landgericht, sondern sie geht

gleich in die OLG-Ebene.

Das war natürlich auch dem Amtsrichter bekannt, der sein Urteil formuliert hat.

Deswegen hat er keine kurze und knappe Entscheidung abgesetzt, sondern eine ganze

Armada an Argumenten geliefert, das jedes für sich (!) die Sanktionierung des

„Abstandsverstoßes“ ordnungsrechtlich unmöglich macht.

Die Richter des OLG sind dadurch nun in die Lage manövriert, jeden einzelnen

dieser Gesichtspunkte detailliert widerlegen zu müssen, um noch zu einer

Verurteilung des „Täters“ zu kommen. Das geht auch nicht simpel durch

Zurückverweisung an das AG, wo dann ,wie in solchen Fällen nicht unüblich, ein

anderer Richter erneut entscheiden muss. Denn das OLG ist eine reine

Rechtsprüfungsinstanz. Es werden keine Tatsachen mehr überprüft. Ein OLG erhebt

in der Rechtsbeschwerde keinen Beweis. Das ist hier auch nicht erforderlich, denn

die „Tat“ steht ja fest. Es geht „nur“ um die reine Rechtsfrage. Die kann und muss

das OLG selbstständig entscheiden.

Der Amtsrichter hat auch weit über seinen Einzelfall hinaus ,in einem sog. „obiter

dictum,“eine Entscheidung eines Gerichtes geäußerte Rechtsansicht ,spätere

Gesetzeslage als rechtswidrig beschrieben. Wollte das OLG nun vorsorglich auch für

die Zukunft klarstellen, dass „Abstandsverbrecher“ mit Ahndungen zu rechnen haben,

müsste es die zusätzlichen Argumente des Amtsgerichtes präventiv gleich mit aus

dem Weg räumen und ein entsprechendes eigenes obiter dictum mitliefern.