Er soll seine Ex gestalkt und getötet haben: Angeklagter ist im Hungerstreik
München – Mit riesiger Kapuze über dem Kopf wird Roland B. (46) in den Gerichtssaal geführt. Sein Kopf ist kahl geschoren, das Gesicht eingefallen.
Dann gibt er eine wirre Erklärung ab: „Ich verweigere die Teilnahme an diesem Verfahren. Ich bin im Hungerstreik.“
Bizarrer Auftakt im Prozess um den Stalking-Mord von Giesing! Architekt Roland B. soll seine Ex-Freundin Tsin-Ieh L. (†45) jahrelang verfolgt und am 16. August 2016 mit 18 Messerstichen getötet haben.
Zwei Tage nach der Bluttat hätte er wegen Stalkings vor Gericht erscheinen müssen. Er schweigt zu den Vorwürfen.
Staatsanwalt Laurent Lafleur: „Er wollte die Geschädigte töten, weil diese ihn nach dem Ende der Beziehung zurückgewiesen hatte und keinen Kontakt mehr mit ihm wünschte.“
Die Anklage lautet auf heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen. Der Vorsitzende Richter Michael Höhne: „Möchten Sie sich zu Ihrer Person oder zur Sache äußern?“ Roland B.: „Nein.“ Er fühle sich nicht richtig verteidigt, sei in den Hungerstreik getreten und zu schwach für den Prozess.
Doch ein Gerichtsarzt stellt fest: Roland B. ist vorerst verhandlungsfähig. Richter Höhne stellte klar, dass man andernfalls auch ohne ihn verhandeln könne – denn an den Folgen eines Hungerstreiks sei Roland B. selbst schuld.
Vor ihrem Tod lebte Tsin-Ieh L. sechs Jahre lang in Angst vor ihrem Ex. Mehrfach hatte sie ihn angezeigt, alle Anweisungen der Polizei befolgt. Trotzdem ist sie jetzt tot.
Laut Anklage lauerte Roland B. ihr nachmittags am Hauseingang auf, stach “unter Einsatz massiver Gewalt“ mit einem Buchbindermesser auf sie ein, traf ihr Herz und die Halsschlagader. Tsin-Ieh L. verblutete.
Als Staatsanwalt Laurent Lafleur diese grausamen Details vorträgt, schließt Roland B. die Augen. Am Donnerstag soll der Prozess fortgesetzt werden – mit oder ohne ihn.
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