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Ärztekammer fordert Politik zum entschlossenen Handeln auf

Lieferprobleme für Medikamente endlich lösen

Pressemitteilung vom 22. April 2023

Magdeburg/Ärztekammer. Lieferengpässe von Arzneimitteln beschäftigten Ärzte und Patienten schon über Jahre. Aktuell hat sich die Lage weiter zugespitzt, so dass immer mehr und immer wichtigere Medikamente und Impfungen nicht oder zeitweise nicht verfügbar sind. In der der heutigen Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt in Wittenberg wurden das Problem und deren dringenden Lösungswege diskutiert. "Die aktuelle Situation zeigt leider, dass unsere Warnungen bislang kein Gehör gefunden haben und die Arzneimittelversorgung immer prekärer wird", so der Präsident der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Prof. Uwe Ebmeyer, zu den aktuell weiter verschärften Lieferengpässen. Abhilfe könnte das geplante Gesetz aus dem Bundesgesundheitsministerium schaffen, dass erstmals neue Ansätze findet und frühere Forderungen der Ärzteschaft aufgreift. "Wir begrüßen die aktuellen Bestrebungen jetzt aktiv gegen die Situation vorzugehen und den Mangel nicht nur zu verwalten. Ob das Vorhaben mutig und konsequent genug umgesetzt wird, wird die Ärzteschaft kritisch verfolgen", fasst der Kammerpräsident die Beratungen zusammen.

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt hat einstimmig folgende Entschließung beschlossen:

Arzneimittelversorgung sicherstellen

Seit Jahren bestehen Lieferengpässe bei wichtigen Arzneimitteln und Impfstoffen. Der bisherige Höhepunkt wurde während der Infektionswelle im Herbst/Winter 2022/23 erreicht. Als die Versorgung mit Husten- und Fiebersäfte immer schwieriger, nahezu unmöglich wurde, präsentierte das Bundesgesundheitsministerium, unter der Führung von Professor Lauterbach, einen ersten Lösungsversuch, der zwischenzeitlich nachgebessert wurde und im Bundeskabinett als Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Lieferengpässen mündete. Dieses sieht die Abschaffung der Fest- und Rabattverträge bei Kinderarzneimitteln und die einmalige Anhebung des Abgabepreises vor. Zumindest Antibiotika-Anbieter könnten dem Entwurf nach bei der Ausschreibung von Kassenverträgen zukünftig besser berücksichtigt werden, wenn deren Wirkstoffproduktion in Europa liegt. Positiv ist auch, dass der Aufbau von 3-Monats-Reserven zumindest für wichtige Medikamente geplant ist und ein Frühwarnsystems etabliert werden soll.

Erhebliche Versorgungsengpässe bestehen jedoch nicht nur bei Kinderarzneimitteln oder Antibiotika, sondern auch bei anderen lebenswichtigen bzw. erheblich therapierelevanten Medikamenten, wie, Antihypertensiva, Antidiabetika einschließlich Insulinen, Chemotherapeutika, Antiepileptika und Antiarrhythmika. Diese sind häufig extrem verzögert oder in nicht ausreichenden Mengen verfügbar.

Für die Ärzte- und Apothekerschaft ist die tägliche Kompensation dieser Mangel- und Missstände mit einem zusätzlichen hohen Aufwand verbunden, der de facto der Patientenversorgung wichtige Ressourcen entzieht, um die Therapien am Laufen zu halten. In Zeiten fehlender therapeutischer Arztarbeitszeit ein fataler Zustand.

Die Patienten haben durchaus berechtigt Ängste und verlieren das Vertrauen in unser Gesundheitssystem. Schlimmstenfalls können diese Mängel für sie schwerwiegendere Therapiemaßnahmen, den Verlust von Lebensqualität oder gar Lebenszeit zur Folge haben.

Die Ärzteschaft Sachsen-Anhalt unterstützt die Reformbemühungen der Bundesregierung und fordert die Bundespolitik auf, folgende Punkte zeitnah umzusetzen:

  1. Die Ursachen der Lieferengpässe von Arzneimitteln zu bekämpfen.

    Hierfür ist ein Kurswechsel im Gesundheitswesen erforderlich, der einen Fokuswechsel weg von ausschließlicher Effizienz hin zu belastbarer und effektiver Arzneimittelversorgung umsetzt. Instrumente zur Preisregulierung auf nationaler Ebene (Rabattverträge, Importquoten) müssen sinnvoll angepasst werden.

  2. Die Abhängigkeit von der pharmazeutischen Grundstoffproduktion außerhalb Europas ist abzubauen.

    Dazu ist die Wirkstoffherstellung in Europa nachhaltig zu etablieren. Damit können die Versorgung und Qualität der Substanzen, aber auch der Umwelt- und Arbeitsschutz, gesichert werden.

  3. Eine Versorgungssicherheit für Patienten bei lebenswichtigen Medikamenten ist durch geeignete Maßnahmen der Bevorratung herzustellen.

    Es muss ein Verzeichnis der notwendigen Wirkstoffe, Darreichungsformen und Mengen festgelegt und Strukturen zur Bewirtschaftung dieser Reserven geschaffen werden.
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