Deutsche Rentenversicherung

Rentenabschläge mit Sonderzahlungen ausgleichen

Seit 2012 wird das reguläre Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für Versicherte des Geburtsjahrgangs 1960 beispielsweise, die 2025 65 Jahre alt werden, liegt das reguläre Rentenalter bereits bei 66 Jahren und 4 Monaten. Wer vor Erreichen des regulären Rentenalters eine Altersrente für langjährige Versicherte oder eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen möchte, muss für jeden Monat des vorgezogenen Rentenbeginns einen Abschlag von 0,3 Prozent in Kauf nehmen. Diese Abschläge können ab einem Alter von 50 Jahren durch Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgeglichen werden.

(Stand: 02/2025)