Wohnen im Landkreis:Hartz-IV-Bezieher im Nachteil

Jobcenter Corona-Notfallschalter

Das Ebersberger Jobcenter hat in einem bundesweiten Ranking einen unerfreulichen Spitzenplatz erhalten.

(Foto: Peter Hinz-Rosin)

Im Landkreis Ebersberg müssen sie bei den Wohnungskosten oft kräftig drauflegen.

Von Barbara Mooser, Ebersberg

Bezahlbaren Wohnraum zu finden, das ist im Speckgürtel um München schwierig bis unmöglich. Noch schwieriger ist es, wenn man von Arbeitslosengeld II leben muss, denn dann gelten klar definierte Mietobergrenzen. Eine Anfrage der Linken im Bundestag hat nun gezeigt, dass viele Menschen mit dem zur Verfügung gestellten Budget nicht zurechtkommen und sie draufzahlen müssen - mit dem Geld, mit dem sie eigentlich ihren täglichen Lebensunterhalt bestreiten müssen.

Besonders hoch ist diese Wohnkostenlücke in Ebersberg, darauf hat Sozialrechtsexperte Harald Thomé in einer Auswertung der Zahlen aufmerksam gemacht. Sie beträgt durchschnittlich 234,84 Euro, das ist sogar mehr als in der Landeshauptstadt, wo 213,13 Euro draufgezahlt werden müssen. Dritter im Negativ-Ranking ist Dachau, hier liegt die Lücke bei 198,47 Euro. Angesichts solcher Zahlen müssten die "Alarmglocken schellen" und Abhilfe geschaffen werden, so die Forderung Thomés.

Im Jobcenter Ebersberg hat man sich bereits vorgenommen, die Zahl genau anzuschauen und die Einzelfälle zu prüfen. Denn, darauf weist Geschäftsführer Benedikt Hoigt hin, es seien eben bei weitem nicht alle Bedarfsgemeinschaften betroffen. Draufgezahlt haben zum Zeitpunkt der Erhebung im Jahr 2020 im Landkreis Ebersberg 113 Bedarfsgemeinschaften, also 10,7 Prozent. Bundesweit hingegen seien 16,9 Prozent der Bedarfsgemeinschaften betroffen gewesen.

Wie Hoigt erklärt, müsse das Jobcenter bei zu hohen Mieten einem klaren Prozedere folgen: In den ersten sechs Monaten, in denen die Betreffenden Leistungen des Jobcenters beziehen, passiert erst einmal nichts, die Miete wird in der vollen Höhe übernommen. Danach aber müssen die Kunden nachweisen, dass sie sich darum bemüht haben, eine günstigere Wohnung zu finden oder die Kosten etwa durch Untervermietung zu reduzieren - beispielsweise durch Belege oder Korrespondenz mit Maklern, wie Hoigt erläutert.

Geschehe dies nicht - wie in der Praxis sehr häufig der Fall - erfolge die Senkung der Miete. "Sofern keine entsprechenden Nachweise vorgelegt werden, sind die Jobcenter verpflichtet, die Unterkunftskosten zu senken", unterstreicht der Chef des Jobcenters. Das Verfahren sei gesetzlich vorgeschrieben und entspringe "keiner willkürlichen Rechtsauffassung des Jobcenters Ebersberg".

Ohnehin ist die Sechs-Monats-Regel wegen der Coronapandemie momentan ausgesetzt - jedenfalls bei Betroffenen, die neu in Hartz IV fallen. Das sogenannte Sozialschutzpaket, das bereits seit April 2020 und noch bis Ende 2021 gilt, macht es den Jobcentern möglich, bei Neuantragstellungen die Mieten in voller Höhe zu übernehmen. Somit, so Hoigt, müssen die von der Mietsenkung betroffenen 113 Bedarfsgemeinschaften bereits vor Beginn der Corona-Pandemie Leistungen bezogen und zu viel Miete gezahlt haben. Hoigt verweist zudem drauf, dass die Berechnung im Einzelfall oft kompliziert und nicht mit faktischen Kürzungen verbunden ist.

Wie schwierig die Wohnungssuche im Landkreis ist, wenn nur wenig Geld zur Verfügung steht, das erleben die Fachleute von der Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit allerdings ständig. Gerade Familien mit Kindern, die größere Wohnungen bräuchten, fänden auf dem Markt fast nie etwas, sagt Gerhard Größ, der dort Hilfesuchende berät und begleitet. Die Wartelisten für Sozialwohnungen seien lang, Alternative seien meist nur Wohnungen in prekärem Zustand. Dass Familien von der Wohnkostenlücke besonders stark betroffen sind, zeigen auch die von der Bundesregierung nun vorgelegten Zahlen. Von 366 Bedarfsgemeinschaften mit Kindern zahlten im Kreis Ebersberg 59 mehr für ihre Wohnungen als vom Jobcenter übernommen wurde - im Durchschnitt waren es 265,30 Euro pro Monat mehr.

Dies dürfte auch mit dem Budget zusammenhängen, das der Kreistag den Beziehern von Grundsicherung und Arbeitslosengeld II für ihre Wohnkosten zugesteht. Die Mietpreisobergrenzen wurden zuletzt im Sommer 2019 angepasst und sind nach Wohnungsgrößen und Wohnorten gestaffelt. Am meisten Geld können die Bewohner von Vaterstetten und Poing für ihre Wohnungen ausgeben, 670 Euro sind es beispielsweise für einen Ein-Personen-Haushalt, 1100 Euro für vier Personen.

In den meisten südlichen und östlichen Gemeinden hingegen liegt die Grenze für eine Person bei 580 Euro, für vier Personen bei 910 Euro. Aber die Mieten im Landkreis steigen extrem schnell und nähern sich gerade in den S-Bahn-Gemeinden immer mehr denen der Landeshauptstadt an. Eine regelmäßige Neukalkulation ist gesetzlich vorgeschrieben.

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