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   RG, 20.10.1931 - I 426/31   

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https://dejure.org/1931,25
RG, 20.10.1931 - I 426/31 (https://dejure.org/1931,25)
RG, Entscheidung vom 20.10.1931 - I 426/31 (https://dejure.org/1931,25)
RG, Entscheidung vom 20. Oktober 1931 - I 426/31 (https://dejure.org/1931,25)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. a) Zum Begriff der "Beschimpfung in Beziehung auf das Amt" im Sinn des § 5 Nr. 3 RepSchutzG. Bedeutung des Wahrheitsbeweises hierfür. b) Inwieweit sind die im § 193 StGB. enthaltenen Rechtsgedanken gegenüber dem Tatbestand des § 5 Nr. 3 RepSchutzG. verwertbar? c) Zum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 65, 422
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Diese Grenzen sind nach dem für alle Fälle des Interessenwiderstreits geltenden Grundsatz der Güter- und Pflichten*-abwägung zu ziehen (RGSt 62, 83 (93); 63, 202 (204); 64, 10 (13); 65, 422 (427); 66, 1).
  • BGH, 14.05.1986 - 2 StR 854/84

    Voraussetzungen eines erfolgreichen Antrags auf Ablehnung eines Richters wegen

    Aus diesem Grunde hätte auch untersucht werden müssen, ob nicht zumindest nach der Vorstellung der Zeugen Ba. und K. eine etwaige Überschreitung der ihnen eingeräumten Befugnisse Teil eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorganges war, der im Ergebnis dem Vorteil der Z dienen würde (vgl. hierzu RGSt 65, 422, 430 ff; RG HRR 29, 59; BGH NJW 1975, 1234).
  • LG Braunschweig, 15.03.1952 - 1 K Ms 13/51

    Remer-Prozess

    § 186 StGB, setzt demnach weiter voraus, daß die behauptete ehrenkränkende Tatsache nicht erweislich wahr ist, und zwar mit der Folge, daß die Erweislichkeit der behaupteten Tatsache als Strafausschließungsgrund anerkannt wird (RGSt. 65, 422, Mühlmann-Bommel S. 429; a. M. Leipziger Kommentar S. 141; hier wird die Erweislichkeit als Klarstellung der fehlenden Tatbestandsmäßigkeit bezeichnet).

    Im gleichen Sinne hat auch das Reichsgericht in der grundlegenden Entscheidung, RGSt. 65, 422, ausgeführt, daß die Beweggründe und Endzwedce, die außerhalb des zu einem strafrechtlichen Tatbestand gehörigen Vorsatzes lägen, für die Frage, ob der Tatbestand verwirklicht sei, im allgemeinen als unerheblich bezeichnet werden müßten.

  • BGH, 24.01.1961 - 1 StR 610/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Für den äußeren Tatbestand des § 263 StGB kann eine Vermögensvermehrung nur beachtlich sein, wenn sie zugleich mit der Benachteiligung eintritt und eine solche ausschließt (RGSt 65, 422, 430; BGH 1 StR 682/59 vom 12. Februar 1960, S. 14; vgl. auch BGHSt 3, 99, 103) [BGH 10.07.1952 - 5 StR 358/52].
  • BGH, 09.12.1958 - 1 StR 540/58

    Rechtsmittel

    Die aufgestellte Behauptung ist unwahr; der Glaube des Angeklagten an ihre Wahrheit oder an ihre Erweislichkeit ist ohne Bedeutung (BGH 1 StR 277/57 vom 28. Februar 1958 S. 24 unter Hinweis auf RGSt 65, 422, 425; 69, 80, 81; BGH 4 StR 352/53 vom 27. August 1953).
  • BGH, 28.06.1957 - 1 StR 365/56

    Rechtsmittel

    Sie weist mit Recht darauf hin, daß der Glaube an die Wahrheit der behaupteten Tatsache für die Schuldfrage bedeutungslos ist (RGSt 62, 83, 95 f; 65, 422, 425).
  • BGH, 03.09.1953 - 1 StR 641/52

    Rechtsmittel

    Gedacht ist dabei an Fälle, in denen ein wirtschaftlich höher stehender Vorteil für den Treugeber nicht anders erreichbar ist als auf dem Wege über einen an wirtschaftlicher Bedeutung zurückstehenden Nachteil (RGSt 65, 422, 430 f; RG in JW 1934, 2923; 1936, 882).
  • BGH, 11.02.1955 - 1 StR 409/54

    Rechtsmittel

    Soweit in der Rechtsprechung etwas anderes angenommen wird und mehrere wirtschaftlich zusammengehörige, ohne Willkür nicht trennbare Handlungen - z.B. bei einer Vermögensverwaltung - einheitlich gewürdigt worden sind, handelt es sich um besonders liegende Fälle, in denen ein wirtschaftlich höher stehender Vorteil nicht anders erreichbar war als auf dem Wege über wirtschaftlich weniger bedeutende Nachteile (vgl RGSt 65, 422, 430; HRR 1929 Nr. 59; JW 1936, 882 Nr. 27).
  • BGH, 01.09.1955 - 4 StR 60/55

    Rechtsmittel

    Es handelt sich dabei um Fälle, in denen ein Vorteil nur auf dem Umweg über einen Nachteil zu erreichen ist und deshalb zu prüfen ist, ob nicht dieselbe aus mehreren Einzelhandlungen sich zusammensetzende, aber wirtschaftlich als Einheit zu betrachtende Handlung, die eine Beeinträchtigung enthält, gleichzeitig einen Vorteil mit sich bringt, durch den die Beeinträchtigung aufgewogen oder überwogen wird (RGSt 65, 422 [430]; 75, 227 = DR 1941, 1881 Nr. 3; RG JW 34, 2923 Nr. 29 u. 36, 882 Nr. 27; 1 StB 64/52 vom 3. September 1953).
  • BGH, 19.01.1954 - 1 StR 579/53

    Rechtsmittel

    Bei gewagten Geschäften kann zwar unter besonderen Umständen die Erwartung künftiger Vorteile einen Nachteil schon bei seiner Entstehung ausgleichen und wirtschaftlich aufheben; dann ist ein Vermögensschaden im Ergebnis zu verneinen (vgl RGSt 65, 422, 430; RG JW 1934, 2923 29 ; 1936, 882 27 ).
  • BGH, 09.07.1953 - 3 StR 988/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 463/51

    Rechtsmittel

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