Betreff
8. Änderung Bebauungsplan Nr. 7.1 "Bereich Nelkenstraße" - Offenlage
Vorlage
0288/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt beschließt den Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7.1 für den Teilbereich südlich der Nelkenstraße, im Bereich der angrenzenden Tulpenstraße (entsprechend dem anliegenden Übersichtsplan), für die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (Offenlage) gemäß § 3 Abs. 2 i V. m § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch und stimmt der der beigefügten Begründung zu.

 


Sachdarstellung, Begründung, Folgekosten:

 

Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt hat in seiner Sitzung am 26.10.2021 folgenden Beschluss gefasst:

 

“Der Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt beschließt die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur

Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7.1 für den Teilbereich südlich der

Nelkenstraße, im Bereich der angrenzenden Tulpenstraße (s. Anlage), gemäß § 2 Absatz 1 BauGB.“

 

Auf die entsprechende Vorlage 0151/2021 wird verwiesen.

 

In der Ausschusssitzung wurden von der Politik Hinweise und Anregungen mitgegeben, welche im weiteren Planungsprozess betrachtet wurden. Neben der PKW-Stellplatzproblematik wurde auch das Thema Höhenentwicklung der Gebäude und Dachbegrünung angesprochen.

 

Bei dem vorliegenden Entwurf sind zwei Stellplätze in der öffentlichen Stichstraße und zwei Stellplätze pro Wohnhaus durch eine textliche Festsetzung realisierbar. Die Höhenentwicklung ist durch eine konkrete Gebäudehöhe und der Anzahl der Geschossigkeit festgesetzt worden. Der Hinweis mit der Dachbegrünung konnte ebenfalls durch eine entsprechende Festsetzung aufgenommen werden.

 

Der vorliegende Entwurf ist im Vorfeld zu der heutigen Sitzung an die Fraktionen weitergeleitet worden. Hierzu wurde von den Fraktionen folgendes mitgeteilt:

 

1.            Solardächer

„Wir bitten zu prüfen, ob eine Festsetzung zur Nutzung von Sonnenenergie bei Dächern, die nicht unter die Festsetzungen gemäß Nr. 4.2 fallen sowie für Nebenanlagen (Carports, Garagen, etc.), aufgenommen werden kann.“

 

Die Festsetzung von Solardächern ist ein aktuelles Thema und wird zukünftig immer mehr an Bedeutung gewinnen. Es besteht die Möglichkeit, diese Festsetzung rechtssicher mit in den Bebauungsplan aufzunehmen. Allerdings ist hier zu beachten, dass in dem vorliegenden Entwurf bereits Gründächer festgesetzt wurden. Eine Festsetzung von einem Gründach in Verbindung mit einem Solardach ist grundsätzlich möglich, allerdings ist hier zu beachten, dass der Bauherr z.T. mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen hat.

 

2.            Verschattungen

„Wir bitten zu prüfen, ob eine gegenseitige Verschattung der Gebäude durch die Festsetzungen verhindert wird. Sofern dies nicht der Fall ist, bitten wir eine entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan zu prüfen.“

 

Eine Reduzierung von Verschattungen ist im Entwurf durch eine sinnvolle Anordnung der Baufenster und Wohngärten erfolgt. Zudem wird im Abstandflächenrecht der Landesbauordnung und der konkreten Planung durch den Architekten Rücksicht darauf genommen.

 

 

3.            Bauweise

„Wir bitten zu prüfen, ein möglichst günstiges Verhältnis zwischen Gebäudefläche und beheizbarem Gebäudevolumen festzuschreiben. Auch bitten wir zu prüfen, ob eine Festsetzung bezüglich des Verzichts auf Dachgauben (stattdessen Vollgeschosse und flachere Dächer), Erker, Nischen und Winkel in der wärmedämmenden Gebäudehülle möglich ist. Zudem bitten wir zu prüfen, ob weitere Festsetzungen in Bezug auf die Reduktion des Energieverbrauches möglich sind.“

 

Eine Festsetzung des Verhältnisses zwischen der wärmeübertragenden Umfassungsfläche und dem beheizbaren Gebäudevolumen ist nicht möglich. Diese Festlegung erfolgt im Rahmen der Nachweisbetrachtung nach dem GEG und EEG. Aufgrund der stetigen Veränderungen in den Effizienzbetrachtungen der Gebäude, ist eine Festsetzung dauerhaft nicht rechtssicher umsetzbar. Die gestalterischen Festsetzungen sind auf Ebene der Bauleitplanung leider nicht haltbar. 

 

4.            Pflanzgebot

„Neben den bestehenden Pflanzgeboten bitten wir zu prüfen, ob ein Pflanzgebot für Bäume oder andere Pflanzen auf dem Grundstück in den Bebauungsplan festgesetzt werden kann.“

 

Pflanzgebote können rechtssicher festgesetzt werden. Zu beachten sind hier die Abstandsvorschriften aus dem Nachbarschaftsgesetz und die mögliche Problematik, dass die Pflanzgebote zu einer Verschattung der PV-Module führen und den solaren Wärmegewinn im Gebäude verringern können. 

 

 

5.            Versiegelte Fläche

„Wir bitten zu prüfen, ob Festsetzungen zur Reduzierung von versiegelten Flächen möglich sind.“

 

Ist in den textlichen Festsetzungen und der Grundflächenzahl (GRZ) bereits berücksichtigt.

 

 

6.            Energieeffizienzhäuser

„Wir bitten zu prüfen, ob eine Festsetzung zur Erreichung einer bestimmten Energieeffizienzklasse der Wohngebäude (z. B. Stufe 40 oder 40 Plus bzw. Energie-Effizienz-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse) aufgenommen werden kann.“

 

Die Entwicklung von Energieeffizienzstandards (KfW 55, Passivhaus, Nullenergiehaus etc.) ist sehr dynamisch. Vor dem Hintergrund, dass der Bebauungsplan für die nächsten Jahre gilt, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine rechtssichere Festsetzung erfolgen.

 

7.            Verbot fossiler Energieträger

Heizungssysteme, die fossile Energieträger nutzen, sollen nicht erlaubt werden. Hierzu zählen auch klassische Gasbrennwertheizungen.

 

Das Verbot von Heizsystemen ist bundes- oder landespolitisch zu entscheiden. Eine Regelung auf Ebene der Bauleitplanung ist zu kleinteilig und nicht zielführend.

 

Von den genannten Anregungen können das Solardach (Ziffer 1) und das Pflanzgebot (Ziffer 4) rechtssicher festgesetzt werden. Zu bedenken ist hierbei, dass weitere Festsetzungen den Bauherren in seiner Freiheit einschränken und zu Mehrkosten führen können. Es ist daher mehrheitlich zu entscheiden, ob diese Festsetzungen zusätzlich mit in den Bebauungsplan aufgenommen werden sollen.

 

Hierzu folgender Beschlussvorschlag als Ergänzung:

 

Die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7.1 für den Teilbereich südlich der Nelkenstraße wird um die Festsetzung eines Solardachs und eines Pflanzgebotes erweitert. Anschließend erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (Offenlage) gemäß § 3 Abs. 2 i V. m § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch.

 


Anlagen:

 

Begründung

Entwurf