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„Konto gekündigt, weil ich AfD-Mitglied bin“ – Das sagt die Postbank

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AfD-Vize Tino Chrupalla ist laut eigener Aussage kein Postbank-Kunde mehr – unfreiwillig AfD-Vize Tino Chrupalla ist laut eigener Aussage kein Postbank-Kunde mehr – unfreiwillig
AfD-Chef Tino Chrupalla ist laut eigener Aussage kein Postbank-Kunde mehr – unfreiwillig
Quelle: picture alliance/dpa
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Der AfD-Co-Vorsitzende Tino Chrupalla wollte bei der ARD-Talkshow „Hart aber fair“ über Vorurteile gegenüber der AfD diskutieren – und sagte, die Postbank habe ihm aufgrund seiner Parteizugehörigkeit sein Konto gekündigt. Doch dürfte sie das überhaupt?

Tausende Kunden haben derzeit Ärger mit der Postbank. Tino Chrupalla ist einer von ihnen. Allerdings leidet der Co-Vorsitzende der AfD nicht darunter, dass er nach einer IT-Umstellung aus technischen Gründen vorübergehend nicht an sein Geld kommt. Nein, bei ihm steckt angeblich mehr dahinter. Nämlich Absicht.

„Am Freitag wurde mir von der Postbank mein Konto gekündigt, weil ich AfD-Mitglied bin“, klagte Chrupalla als Gast der ARD-Talkshow „Hart aber Fair“. Für ihn sei das ein weiterer Beleg dafür, „wie wir ausgegrenzt, diskreditiert werden.“ Und dass man seine Meinung nicht mehr frei äußern dürfe.

Stimmt das so? Auf Anfrage verweist ein Sprecher der Deutsche-Bank-Marke darauf, dass sich diese wegen des Bankgeheimnisses nicht zu einzelnen Kundenverbindungen äußere. Deshalb kann sie auch zu den tatsächlichen Gründen einer möglichen Kündigung nichts sagen.

Unmöglich aber sei der Rausschmiss missliebiger Kunden nicht, lässt der Sprecher durchblicken. „Grundsätzlich haben beide Geschäftspartner die Möglichkeit, eine Kontoverbindung ohne Angabe von Gründen zu kündigen“, sagt er. Die Bank dürfte Chrupalla also rauswerfen. Wenn sie es wollte.

Tatsächlich hat der Bundesgerichtshof (BGH) vor gut zehn Jahren eine wegweisende Entscheidung getroffen. In der erklärte er ein Verbot, ein Girokonto ohne sachliche Begründung zu kündigen, zu einem „unzulässigen Eingriff in die Privatautonomie“ der Banken.

Diese dürften frei aussuchen, mit wem sie Geschäfte trieben, das gelte auch für ein im täglichen Leben schwer verzichtbares Produkt wie das Girokonto. Banken müssten den Rauswurf eines Kunden auch nicht mühevoll verbrämen, sondern dürften ihn sogar mit dessen „weltanschaulicher Ausrichtung“ begründen. Das sei keine Diskriminierung.

In dem Fall hatte die Commerzbank das Girokonto eines Buchvertriebs mit dem harmlosen Namen „Lesen und Schenken“ gekündigt. Das Unternehmen hat den Rausschmiss offenbar überstanden – und an seiner politischen Ausrichtung festgehalten. Im aktuellen Angebot jedenfalls findet sich eine auffällige Häufung von Titeln wie „George Soros’ Krieg“ oder „Veteranen der Wehrmacht berichten.“

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Um die Jahrtausendwende hatte vor allem die NPD die Gerichte beschäftigt. 2003 hatte der BGH entschieden, dass die Leipziger Sparkasse das Konto der Partei nicht kündigen darf. Begründung: Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts dürften, anders als private Banken, nicht grundlos kündigen. Und Parteien stünden unter dem ganz besonderen Schutz des Grundgesetzes.

Darauf hat sich auch die Marxistisch-Leninistische Partei (MLPD) berufen. Gleich mehrfach hatte die Deutsche Bank versucht, die linke Truppe als Kunden loszuwerden. 2019 knickte sie ein und zog eine Klage zurück. Die Marxisten durften bleiben.

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