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Neues Bürgergeld Die Ampel will Hartz IV abschaffen – oder doch nicht?

Sozialstaatliche Revolution oder nur ein schöngefärbter Name? Die Sondierer von SPD, Grünen und FDP wollen die bisherige Grundsicherung ersetzen. Was das bedeuten könnte und was stattdessen kommen dürfte.
Ampelverhandler Baerbock, Scholz, Lindner: Vage Wörter im Sondierungspapier

Ampelverhandler Baerbock, Scholz, Lindner: Vage Wörter im Sondierungspapier

Foto: jens schlueter / Getty Images

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Erst Euphorie, dann Ratlosigkeit. In den Minuten, nachdem SPD, Grüne und FDP an diesem Freitag ihr Sondierungspapier veröffentlichten, fand sich auf Twitter häufig das Stichwort von der »Abschaffung von Hartz IV« – meist mit großer Zustimmung. Nur wenig später allerdings stellten sich viele Nutzerinnen und Nutzer die Frage, was denn eigentlich dieses neue »Bürgergeld« sein solle, das als Ersatz für die bisherige Grundsicherung genannt wird.

Das ist tatsächlich eine gute Frage. Denn allzu viel haben die Sondierer zu diesem Thema nicht aufgeschrieben, und das wenige klingt erst einmal reichlich abstrakt:

Das steht im Sondierungspapier zur Grundsicherung

Dennoch enthalten schon diese wenigen Sätze einige Anhaltspunkte, die deutlich machen, was die möglichen Ampelkoalitionäre vorhaben. Oder besser gesagt: was sie nicht vorhaben.

Kein Grundeinkommen

Das neue »Bürgergeld«, das dem Papier zufolge »anstelle der bisherigen Grundsicherung« eingeführt werden soll, wird kein Grundeinkommen sein, schon gar kein bedingungsloses Grundeinkommen. Letzteres würde ja an alle Bürgerinnen und Bürger ausgezahlt, ungeachtet ihrer Einkommen oder Vermögen.

Aber auch ein sogenanntes bedarfsgeprüftes Grundeinkommen im herkömmlichen Sinne schwebt der möglichen Ampel kaum vor: Allgemein verstünde man darunter einen einheitlichen Eurobetrag für alle Berechtigten, von dem sie ihren Lebensunterhalt inklusive Wohnkosten bestreiten können. Im Gegenzug könnten bei einem Grundeinkommen dann – bis auf Ausnahmen bei Härtefällen – alle anderen teils sehr bürokratischen Sozialleistungen wegfallen.

Offenbar sollen aber weiterhin die Wohnkosten getrennt von den – abgestuft einheitlichen – Regelsätzen berücksichtigt werden. Sonst ergäbe die Ankündigung im Papier keinen Sinn, beurteilen zu wollen, ob die »großzügigen Regelungen« während der Coronakrise zur »Überprüfung der Wohnungsgröße« dauerhaft bestehen bleiben sollen. Wer künftig das »Bürgergeld« bekommt, wird also weiterhin seine Wohnkosten nachweisen müssen und diese ersetzt bekommen – und womöglich auch weiterhin gezwungen sein, sich eine günstigere Bleibe suchen zu müssen.

Jedenfalls fiele die Sozialleistung de facto bei zwei Singles immer noch unterschiedlich hoch aus, falls sie unterschiedlich viel Miete bezahlen. Und selbstverständlich bliebe es auch bei einer Bedürftigkeitsprüfung, also der Kontrolle, wie viel jemand verdient und wie hoch das Vermögen ist – also bei der Notwendigkeit, seine finanzielle Lage weitgehend gegenüber dem Staat offenzulegen.

Höhere Regelsätze – nicht sicher

Zu einem der beiden größten Kritikpunkte am derzeitigen Hartz-IV-System schweigt sich das Papier weitgehend aus: den recht niedrigen, bewusst auch klein gerechneten Regelsätzen. Die Ampel-Verhandler bekennen sich lediglich dazu, dass das Bürgergeld »zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen«, die »Würde des oder der Einzelnen achten«, vor Armut schützen und Lebensrisiken absichern soll.

Exakt das sind aber die Kriterien, die das bestehende Grundsicherungssystem – Hartz IV – den einschlägigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zufolge bereits erfüllen muss. Eine Zusage, die bislang sehr restriktiv ausgestaltete Berechnungsmethode zu reformieren oder das Niveau der Grundsicherung pauschal zu erhöhen, findet sich im Papier nicht.

Kein Ende der Sanktionen

Auch der zweite der beiden großen Kritikpunkte an Hartz IV wird wohl bei einem neuen Bürgergeld nicht abgeschafft: die Sanktionen. »An Mitwirkungspflichten halten wir fest«, schreiben die drei Parteien und wollen lediglich prüfen, wie diese Pflichten entbürokratisiert werden können.

Wo aber eine Pflicht zur Mitwirkung ist, muss es auch irgendein Instrumentarium geben, einen Verstoß gegen diese Pflicht zu ahnden – eben eine Sanktion. Ob diese Sanktionen weiterhin darin bestehen werden, bis zu 30 Prozent des zustehenden Geldbetrags einzubehalten – mehr erlaubt das Verfassungsgericht derzeit ohnehin nicht –, ist zwar offen. Doch auch die einst von Robert Habeck ins Spiel gebrachte Variante, nicht den Pflichtverletzern weniger Geld zu geben, sondern denen, die die Pflichten erfüllen, mehr Geld durch einen Bonus, kommt aufs Gleiche raus: Wer nicht mitwirkt, bekommt weniger Geld als die anderen.

Denkbar wären natürlich auch andere Sanktionen, etwa das Vorenthalten von Weiterbildungen oder Qualifizierungen, doch das widerspräche dem nächsten erklärten Ziel der Sondierer, das wiederum bereits von Hartz IV bekannt ist:

Das Ziel heißt weiter: Arbeit

Auch das neue Bürgergeld ist zuallererst darauf ausgerichtet, seine Empfängerinnen und Empfänger wieder aus dem System zu bringen – und zwar indem sie ihren Lebensunterhalt durch Erwerbsarbeit verdienen. Darauf deutet bereits ein Satz zum Sozialstaatsverständnis der Sondierer hin: »Wir stehen für einen verlässlichen und aktivierenden Sozialstaat.« »Aktivierend« ist hierbei ein Signalwort, das implizit die Vorstellung von Arbeitslosen transportiert, die selbst zu wenig tun, um aus ihrer Lage zu kommen.

Noch expliziter wird die Stoßrichtung durch das Ziel, das Bürgergeld solle »Hilfen zur Rückkehr in den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt stellen«. Das ist zumindest eine neue Tonalität, hier schwingt die erklärte Haltung der SPD aus ihrem Sozialstaatskonzept mit, den Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung auf Augenhöhe entgegenzutreten, ihnen etwa Qualifizierung oder Weiterbildung eher anzubieten, als diese zu verordnen.

Gerade in Verbindung mit den erwähnten Mitwirkungspflichten wird aber deutlich: Für Lebenskünstler, die das Leben am Existenzminimum in Kauf nehmen, um ohne Arbeitszwang ihr Ding machen zu können, ist auch das neue »Bürgergeld« nicht gedacht.

Bürgergeld ohne Jobcenter: unwahrscheinlich

Von einer neuen Behörde, die das Bürgergeld prüft und auszahlt, ist im Sondierungspapier nicht die Rede – eine solche »staatliche Stelle« hatte die FDP in ihrem Wahlprogramm vorgeschlagen, und wahrscheinlich dachten die Liberalen dabei an die Finanzämter als eine Möglichkeit.

Stattdessen deutet viel darauf hin, dass auch das »Bürgergeld« von den Jobcentern verwaltet wird. Schließlich bleibt es bei den erwähnten Hilfen zur Rückkehr in den Arbeitsmarkt und den damit verbundenen Mitwirkungspflichten als Kernelementen.

Und was ist dann neu?

Darüber schweigt sich das Papier weitgehend aus. Das neue Bürgergeld soll »digital und unkompliziert zugänglich sein«, die Mitwirkungspflichten sollen »entbürokratisiert« und die während der Coronapandemie deutlich entschärften Wohnkosten- und Vermögensgrenzen womöglich dauerhaft etabliert werden.

Eine konkretere Reformidee gibt es aber noch: »Die Zuverdienstmöglichkeiten wollen wir verbessern, mit dem Ziel, Anreize für Erwerbstätigkeit zu erhöhen.« Damit soll der aktuelle Missstand beseitigt werden, dass es sich für Sozialleistungsempfänger derzeit kaum lohnt, mehr zu arbeiten, weil ihnen am Ende vom zusätzlichen Verdienst kaum etwas bleibt – oder sie in seltenen Fällen sogar weniger Geld zur Verfügung haben. Eine solche Reform ist sehr sinnvoll – allerdings nicht trivial und kann für den Staat auch sehr teuer werden. (Eine ausführliche Analyse finden Sie hier.)

Es bleibt abzuwarten, wie die Ampelparteien die vagen Wörter des Sondierungspapiers in den Koalitionsverhandlungen konkretisieren werden. Denkbar ist, dass es bei einem Bürgergeld mehr pauschale Geldleistungen statt der bislang mitunter extrem kleinteiligen Berechnungen geben wird, mehr Vertrauen statt strikter Kontrolle, einfachere Onlineanträge statt dicker Formulare mit bedrohlichem Juristendeutsch. Vielleicht gibt es am Ende sogar etwas mehr Geld für die Beziehenden.

Aber abgeschafft wäre das bisherige System der Grundsicherung mit einem solchen Bürgergeld sicher nicht.

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