Bonn, im August

Voraussichtlich im Oktober dieses Jahres wird sich Werner Pätsch, ehemaliger Angestellter des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Köln, vor dem Dritten Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe verantworten müssen. Die Anklage wirft Pätsch vor, im Jahre 1963 Unbefugten, darunter Journalisten, geheime Einzelheiten über Organisation und Arbeitsweise des Verfassungsschutzes und über bestimmte Einzelfälle mitgeteilt zu haben. Pätsch habe Amts- und Staatsgeheimnisse vorsätzlich preisgegeben und damit das Wohl der Bundesrepublik fahrlässig verletzt. Im März 1965 hatte der Generalbundesanwalt Anklage gegen Pätsch erhoben, Anfang August eröffnete der Dritte Strafsenat das Hauptverfahren.