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Insiderhandel US-Milliardär Soros in Frankreich verurteilt

US-Spekulant George Soros wusste von Übernahmeplänen für die damals gerade privatisierte Bank Société Générale - und machte einen Millionengewinn mit Aktien des Unternehmens. Ein klarer Fall von Insiderhandel, entschied heute ein Gericht in Frankreich und verurteilte den Milliardär.

Paris - Frankreichs höchstes Strafgericht, der Kassationshof in Paris, bestätigte in einer heute verkündeten Entscheidung die Verurteilung des legendären US-Spekulanten George Soros, 75, wegen Insidergeschäften im Herbst 1988. Das Berufungsgericht in der französischen Hauptstadt muss sich des Falles nun erneut annehmen und eine neue Strafzahlung festlegen. Soros war 2002 und 2005 zu 2,2 Millionen Euro Geldstrafe verurteilt worden. Nach Überzeugung der Richter machte er Profite mit Aktiengeschäften, nachdem er in Übernahmepläne für die Société Générale (SG) eingeweiht worden war.

Die Insider-Affäre um die SG, in die mehrere Topmanager und Spitzenbeamte verwickelt waren, gehört zu den größten Polit-Finanz-Skandalen in Frankreich. Die damalige Linksregierung hatte versucht, anderthalb Jahre nach der durch die konservative Vorgänger-Regierung eingeleiteten Privatisierung des Geldhauses die Macht bei der SG zurückzuerlangen. Dabei sollten große Geldgeber wie Soros helfen.

Soros kaufte im September und Oktober 1988 ein rund 50 Millionen Dollar schweres Aktienpaket, zu dem auch SG-Anteilsscheine zählten. Später stieß er das Paket wieder ab und machte einen Gewinn von umgerechnet 2,2 Millionen Dollar; dies hatten die Richter zum Maßstab für die Höhe der Strafe genommen. Soros hatte die Vorwürfe stets bestritten und beteuert, nicht von vertraulichen Informationen profitiert zu haben, um sich zu bereichern.

Gegen das Berufungsurteil hatte der in Ungarn geborene Soros Revision eingelegt. Die Richter in erster und zweiter Instanz hatten zunächst 160.000 Aktien - darunter auch 65.000 außerbörslich in London gekaufte Papiere -, schließlich aber nur noch 95.000 Aktien als Bemessungsgrundlage für seine Geldstrafe genommen. Beide Instanzen kamen aber zum selbem Strafmaß. Deswegen hoben die Kassationsrichter die Geldstrafe auf und verwiesen den Fall zur Neufestlegung der Buße erneut in die zweite Instanz.

kaz/AFP