Transidentität: Selbstbestimmungsgesetz rückt näher

FDP und Grüne hatten die Regierung vor sich hergetrieben, nun ergreift das unionsgeführte Innenministerium mit einem neuen Gesetzesentwurf die Initiative.

Erwachsenen, die sich dem jeweils anderen Geschlecht zugehörig fühlen, sollen künftig demütigende Fragen erspart bleiben. Jugendliche benötigen nach Vorstellung der Union allerdings weiter Gutachten zur Änderung des Geschlechtseintrags.
Erwachsenen, die sich dem jeweils anderen Geschlecht zugehörig fühlen, sollen künftig demütigende Fragen erspart bleiben. Jugendliche benötigen nach Vorstellung der Union allerdings weiter Gutachten zur Änderung des Geschlechtseintrags.Imago/Fanatic Studio/Gary Waters

Berlin-40 Jahre nach Inkrafttreten steht das in Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz (TSG) vor der Abschaffung. Inzwischen ist sich parteiübergreifend eine deutliche Mehrheit im Bundestag einig, „dass das TSG reformierungsbedürftig ist“, so CDU-Abgeordneter Marc Henrichmann. Selbstbestimmungsgesetz mag es die Union nicht nennen, „Gesetz zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrag“ heißt der jüngste Entwurf aus dem unionsgeführten Bundesinnenministerium. Detailliert ausformuliert ist es bereits, aber noch nicht mit dem sozialdemokratisch verwalteten Justizministerium abgestimmt.

FDP und Grüne hatten die Regierungsparteien im vergangenen Juni mit eigenen, weitreichenden Vorschlägen für ein Selbstbestimmungsgesetz vor sich her getrieben. Jugendliche, die sich mit dem jeweils anderen Geschlecht identifizieren, sollten bereits mit 14 Jahren selbst entscheiden können, dass sie Vornamen und Geschlechtseintrag ändern wollen. Diese Entscheidung könnte allerdings binnen Jahresfrist wieder rückgängig gemacht werden, so die Forderungen der Oppositionsparteien.

Die Union sieht diese Initiativen bereits jetzt als gescheitert an, nicht so die SPD. Deren queerpolitischer Sprecher, der Abgeordnete Karl-Heinz Brunner, hält es für stimmig, die Altershürde für die Selbstbestimmung analog zum Religionsrecht bei 14 Jahren anzusetzen. „Wenn ich die Würde des Menschen in den Mittelpunkt sehe, kann ich ja nicht sagen, der mit 17,5 Jahren hat eine andere Würde als der mit 18 Jahren.“ Gesprächsbereit gegenüber der Union zeigt sich der schwäbische Sozialdemokrat allerdings bei der Frage, „innerhalb welcher Zeiträume personenstandsrechtlich das Geschlecht geändert werden“ kann. Der Geschlechtseintrag dürfe nicht „aus Jux und Tollerei“ abgeändert werden, die Ernsthaftigkeit des Verfahrens müsse gewährleistet sein.

Fragen zur sexuellen Präferenz und zum Masturbationsverhalten

Jens Brandenburg, Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag für LSBTI, hält diesen Einwand allerdings für fadenscheinig: „Es gibt ja schon Länder, in denen die Selbstauskunft für den Geschlechtseintrag gilt. Und es hat sich gezeigt: Die Zahl der Menschen, die ihre Entscheidung später wieder ändern, ist verschwindend gering. Der Anteil liegt wie bei uns unter einem Prozent.“ Das derzeit in Deutschland geltende Verfahren nennt Brandenburg „demütigend, teuer und unnötig“. Noch müssen Menschen, die ihr Geschlecht anpassen wollen, ein langwieriges Verfahren durchlaufen, einschließlich verschiedener Gutachten, für die intimste Fragen gestellt werden, etwa zur sexuellen Präferenz und zum Masturbationsverhalten.

Dieses will auch die Union Erwachsenen künftig ersparen – sie sollen lediglich ein Beratungsgespräch nachweisen. Minderjährige, die ihr Geschlecht anpassen wollen, müssten dagegen weiterhin bei mindestens zwei Gutachtern vorsprechen.

Ihre Vorbehalte gegenüber einer weitgehenden Selbstbestimmung Minderjähriger sieht die Union nach einer Anhörung des Jugendpsychiaters Alexander Korte im Rechtsausschuss bestätigt. Tausende pubertierende Jugendliche hätten irgendwann Identitätszweifel, und man müsse sicherstellen, ob da nicht „vielleicht eine überlagerte Homosexualität dahinterstecken könnte“, so CDU-Abgeordneter Henrichmann. Jugendpsychiater Korte hatte Transidentität allerdings auch schon medienwirksam als „Zeitgeistphänomen“ heruntergespielt.

Dem widerspricht Sven Lehmann, queerpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag. Transsexualität sei keine vorübergehende Laune, auch Jugendliche seien in der Lage, ihre Geschlechtsidentität klar zu bestimmen: „Wer Transsexualität als Modeerscheinung abtut oder unterstellt, jemand würde die Entscheidung, einen Geschlechtseintrag korrigieren zu lassen, leichtfertig treffen, der verkennt den enormen Leidensdruck vieler transsexueller Menschen.“

Den stellt auch der CDU-Abgeordnete Henrichmann nicht in Abrede. Er will nur sicherstellen, dass die Person nicht doch letztlich homosexuell sei, aber durch ihr Umfeld am Outing gehindert werde. Die Union folgert daraus: An der Gutachterpraxis wird sich für Minderjährige nichts ändern, allerdings sollen Eltern Jugendlichen die Transition letztlich nicht verwehren können. Zwar müssen diese grundsätzlich ihre Zustimmung geben. Im Streitfall jedoch „ersetzt das Familiengericht die Zustimmung, wenn die Änderung des Geschlechtseintrags oder der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht“, heißt es im Entwurf.