Rechts­an­waltsfach­an­ge­stellte/r oder Rechts­anwalts- und Notar­fachan­ge­stellte/r (ReFa/ReNo)

ReFa/ReNo – Ein Beruf mit Anspruch und Zukunft

Ohne Rechts­an­walts­fach­an­ge­stellte oder Rechts­anwalts- und Notarfach­an­ge­stellte funktioniert – fast – kein Anwaltsbüro. Der Deutsche Anwalt­verein unterstützt das Ausbil­dungs­en­ga­gement seiner Mitglieder, seit 1991 kompetent beraten von seinem ReNo-Ausschuss.

Fachkräf­te­mangel. Ist Ihre Kanzlei auch betroffen? – Ein Leitfaden für ein nachhaltig gutes Arbeits­ver­hältnis

Der DAV hat einen Leitfaden für Arbeitgeber:innen verfasst. Auf knapp 26 Seiten wurde für Arbeitgeber:innen in Kanzleien das wichtigste Know-how für ein zufrie­den­stel­lendes Arbeits­ver­hältnis für Rechts­anwalts- und Notarfach­an­ge­stellte zusammen­ge­tragen. Der Leitfaden richtet sich primär an kleine und mittel­stän­dische Kanzleien. Von der grundsätz­lichen Schwie­rigkeit, qualifi­ziertes Personal zu finden, das auch dem indivi­duellem Anspruch von Rechts­anwält:innen gerecht wird, über die richtige Umsetzung des Arbeits­ver­hält­nisses, welche dem hohen Marktwert einer Fachan­ge­stellten/eines Fachan­ge­stellten Rechnung trägt, und eine angemessene Vergütung sowie „Work-Life-Balance“ werden auch die Grundlagen bei der Beschäf­tigung von Kanzlei­personal, der Quereinstieg und die Umschulung behandelt, die in Zeiten des eklatanten Fachkräf­te­mangels wichtiger denn je für Kanzleien sind.

Als Mitglied im Deutschen Anwalt­verein e.V. haben Sie exklusiv Zugriff auf den Leitfaden. Er ist im internen Mitglie­der­bereich in der Rubrik Kanzlei­ma­nagement abrufbar.

Noch kein Mitglied im Deutschen Anwalt­verein und trotzdem Interesse an dem Leitfaden? Werden Sie jetzt Mitglied unter: https://anwalt­verein.de/de/mitglied-werden.

 

Fachkräf­te­mangel. Ist Ihre Kanzlei auch betroffen? – Ein Leitfaden für eine nachhaltig fruchtbare Ausbildung

Der Deutsche Anwalt­verein e.V. hat einen Leitfaden für Ausbilder:innen verfasst. Auf knapp 42 Seiten wird Ausbilder:innen in Kanzleien das wichtigste Know-how für eine fruchtbare Ausbildung der Rechts­anwalts- und Notarfach­an­ge­stellten an die Hand gegeben. Von der grundsätz­lichen Schwie­rigkeit, Auszubildende zu finden, über die richtige Durchführung der Ausbildung und eine angemessene Ausbil­dungs­ver­gütung werden auch die Rechts­grundlagen, der Quereinstieg und die Umschulung behandelt, die in Zeiten des eklatanten Fachkräf­te­mangels wichtiger denn je für Kanzleien sind.

Als Mitglied im Deutschen Anwalt­verein e.V. haben Sie exklusiv Zugriff auf den Leitfaden. Er ist im internen Mitglie­der­bereich in der Rubrik Kanzlei­ma­nagement abrufbar.

Kein Mitglied im Deutschen Anwalt­verein und trotzdem Interesse an dem Leitfaden? Werden Sie jetzt Mitglied unter: https://anwalt­verein.de/de/mitglied-werden.

Der DAV hat Muster-Arbeits­verträge für Mitarbeiter:innen in Anwalts­kanzleien verfasst. Wie jeder Muster­vertrag sind diese in jedem Einzelfall an die Besonderheit des Falles anzupassen.

Als Mitglied im Deutschen Anwalt­verein e.V. haben Sie exklusiv Zugriff auf die Muster-Arbeits­verträge.

Sie sind im internen Mitglie­der­bereich in der Rubrik Kanzlei­ma­nagement abrufbar.

Kein Mitglied im Deutschen Anwalt­verein und trotzdem Interesse an dem Leitfaden? Werden Sie jetzt Mitglied unter: https://anwalt­verein.de/de/mitglied-werden.

Daten, Zahlen, Fakten, Trends: Umfragen des DAV bei den regionalen Rechts­an­walts­kammern erlauben einen Blick auf die Ausbil­dungs­si­tuation in der Anwalt­schaft. Trotz schwieriger Rahmen­be­din­gungen stellen sich Anwältinnen und Anwälte ihrer Verant­wortung und bilden aus.

Weitere ReFa/ReNo-Statistiken ab 2005 finden Sie hier.

Ein Job für kluge Köpfe
Die ReFa/ReNo-Kampagne des DAV

Der DAV wirbt mit seiner Kampagne „Ein Job für kluge Köpfe“ aktiv für den Ausbil­dungsberuf ReFa/ReNo. Ziel ist, Schüle­rinnen und Schüler, Schulab­sol­venten und junge Querein­steiger auf den ReFa/ReNo Beruf alters­gerecht, modern und positiv aufmerksam zu machen. Der DAV hat sich zum Ziel gesetzt, Rechts­an­walts­kanzleien bei der Besetzung neuer Ausbil­dungs­plätze erfolgreich zu unterstützen. Örtliche Anwalt­vereine und deren Mitglieder können kostenlos einen zur Kampagne passenden DAV-Messestand mit Counter und Roll-up sowie diverse Werbemittel aus dem Sortiment bestellen. Ihr Engagement ist gefragt.

Kostenlose Messestände für Veranstal­tungen, Tage der offenen Tür etc., die sich nicht auf den Beruf ReFa/ReNo beziehen, können örtliche Anwalt­vereine auf www.mein-anwalt­verein.de bestellen.

Werben Sie erfolgreich für den Ausbil­dungsberuf

➼ Teilen Sie das Kurzin­terview/Video mit der angehenden Rechts­an­walts­fach­an­ge­stellten Isabell Holm in Ihrem Netzwerk und überall dort, wo es junge Ausbil­dungs­in­ter­es­sierte gibt. Dies ist ein Baustein der BFB-Kampagne (Bundes­verband der Freien Berufe e.V.) „Ausbildung aus erster Hand“ und wirbt für die Ausbildung in einer Rechts­an­walts­kanzlei. Weitere Informa­tionen zur BFB-Kampagne finden Sie hier.

➼ Zahlreiche Anwalts­vereine nehmen regelmäßig die Möglichkeit wahr, Werbema­te­rialien des DAV zu bestellen und mit dem DAV-Messestand auf Berufs­börsen und Ausbil­dungs­messen für den Ausbil­dungsberuf Rechts­an­walts­fach­an­ge­stellte/r (ReFa) oder Rechts­anwalts- und Notarfach­an­ge­stellte/r (ReNo) zu werben. Verschiedene Berichte finden Sie unten. Profitieren auch Sie von einer Bestellung und werben für interes­sierte neue Auszubildende:

Weitere Berichte bis 2019 finden Sie hier.

Ausbil­dungsrecht

Die duale Berufs­aus­bildung wird geleitet insbesondere vom Berufs­bil­dungs­gesetz (BBiG) und der ReNoPat-Verordnung. Diese und weitere Normen finden Sie unten.

Teilzeit­aus­bildung

Die Novellierung des Gesetzes zur Moderni­sierung und Stärkung der beruflichen Bildung macht es möglich. Seit dem 1. Januar 2020 steht der Weg einer Teilzeit­aus­bildung gemäß § 7 a BBiG grundsätzlich allen Auszubil­denden offen. Eine entspre­chende Verein­barung kann bereits zu Beginn, aber auch während der Ausbildung getroffen werden. Einen besonderen Grund bedarf es nicht. Voraus­setzung ist, dass sich beide Vertrags­parteien einig sind.

Alle Beteiligten sind aufgefordert, an der erfolg­reichen Umsetzung mitzuwirken. Der Ausbil­dungsplan ist individuell auszurichten. Die Ausbil­dungs­ver­gütung muss mindestens dem entspre­chenden Anteil der gesetzlich nach § 17 Absatz 2 bis 4 BBIG zu gewährenden Mindest­ver­gütung entsprechen. Zur Erreichung einer abgestimmten Vermittlung der Ausbil­dungs­inhalte ist eine besonders enge Zusammen­arbeit der verschiedenen Lernorte nach § 2 Absatz 2 BBIG erforderlich. Weitere Einzel­heiten finden Sie in der Empfehlung Nr. 174 zur Teilzeit­be­rufs­aus­bildung (am 13. Juli 2021 im Bundes­an­zeiger veröffentlicht).

Ausbil­dungsdauer

Der Hauptaus­schuss des Bundes­in­stituts für Berufs­bildung (BIBB) konkre­tisiert mit seiner Empfehlung zur Verkürzung und Verlän­gerung der Ausbil­dungsdauer, zur Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbil­dungsdauer sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschluss­prüfung die Auslegung der gesetz­lichen Vorschriften gemäß § 7 Absatz 2 BBiG, § 8 Absatz 1 BBiG und § 45 Absatz 1 BBiG.

Weitere Einzel­heiten finden Sie in der Empfehlung Nr. 129 (am 05. August 2021 im Bundes­an­zeiger veröffentlicht).

Mehr Informa­tionen zum Beruf gibt es auf job-fuer-kluge-koepfe.de.