Deutsche Rentenversicherung

Grundrente: Zuschlag zur Rente

Stand 01.03.2024 Auflage 3 Kostenlos

Am 1. Januar 2021 ist das Gesetz zur Grundrente in Kraft getreten. Das heißt, wenn Sie einen Anspruch darauf haben, wird ein sogenannter Grundrentenzuschlag gezahlt.

Der Zuschlag ist keine Pauschale, sondern wird für jede Rente individuell geprüft und berechnet. Dabei spielt es keine Rolle, welche Rente Sie erhalten. Ebenso kommt es nicht darauf an, ob Sie bereits jetzt oder erst in Zukunft Rente bekommen.

In unserer Broschüre erfahren Sie, ob auch Sie einen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag haben könnten, wie der Zuschlag errechnet wird und welches Einkommen angerechnet wird.

Dazu ein Hinweis: Die Rentenversicherung überprüft jährlich im Herbst das Einkommen. Das Finanzamt meldet daraufhin die Daten des vorletzten Jahres, so zum Beispiel im Herbst 2022 das Einkommen von 2020. Dieses Einkommen von 2020 wird dann auf den Grundrentenzuschlag ab 1. Januar 2023 angerechnet. Ein aktuelleres Einkommen kann nicht berücksichtigt werden. Näheres finden Sie in unseren Fragen und Antworten zum Grundrentenzuschlag unter der Frage „Wie oft wird das Einkommen überprüft?“.

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