Digitale Attacken

Cyberabwehr gegen Russland: Innenministerin Faeser will zwei Grundgesetzänderungen

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).

Berlin. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat angesichts neuester Berichte über gegen Deutschland gerichtete russische Cyberaktivitäten zwei Grundgesetzänderungen in Aussicht gestellt. „Wir planen eine Grundgesetzänderung, damit das Bundeskriminalamt Gefahren durch schwere Cyberangriffe abwehren kann“, sagte sie dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Das BKA hat eine herausragende Expertise und arbeitet weltweit hervorragend vernetzt zusammen, etwa bei Ermittlungen gegen Darknetplattformen.“

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Faeser fügte hinzu: „Eine weitere Grundgesetzänderung werde ich vorschlagen, um das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zur Zentralstelle im Bund-Länder-Verhältnis auszubauen – ähnlich wie es heute das Bundeskriminalamt bereits ist. Entscheidend ist, dass Bund und Länder koordiniert handeln und ihre Fähigkeiten laufend weiterentwickeln.“

Keine spürbare Offensive

Die SPD-Politikerin betonte: „Putins Angriffskrieg bedeutet auch für die Innenpolitik eine Zeitenwende. Die Gefährdungslage im Bereich der Cybersicherheit ist hoch. Durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ergibt sich ein erhebliches Eskalationspotenzial.“ Eine spürbare Cyberoffensive Russlands gegen westliche Nationen sei aber bisher ausgeblieben. Zugleich seien Kräfte gebündelt und Schutzmaßnahmen hochgefahren worden.

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Russland hat laut Recherchen mehrerer Medien großangelegte Cyberangriffe mithilfe privater Softwarefirmen vorbereitet. Aus vertraulichen Dokumenten soll hervorgehen, dass die Moskauer IT-Firma NTC Vulkan Werkzeuge entwickelte, mit denen staatliche Hacker Cyberangriffe planen, Internetverkehr filtern sowie massenhaft Propaganda und Desinformation verbreiten könnten. Zu bereits erfolgten Angriffen durch die Moskauer Firma liegen deutschen Sicherheitsbehörden demnach jedoch keine Erkenntnisse vor.

Sorgen machten den Sicherheitsbehörden neben staatlichen Cyberakteuren zuletzt auch hacktivistische Gruppierungen wie Killnet. Diese bekannte sich über einen eigenen Telegram-Kanal zu Angriffen gegen Webseiten von Bundesbehörden und Flughäfen in Deutschland – als Reaktion auf die Zusage der Bundesregierung, Leopard-Panzer an die Ukraine zu liefern.

Exemplarisch für die Gefahr von Kollateralschäden mit Auswirkungen auf bedeutende Infrastrukturen stehe ferner der am 24. Februar erfolgte Angriff auf das amerikanische Unternehmen Viasat, heißt es – mit Konsequenzen für die Modems von zirka 5800 Windkraftanlagen des deutschen Herstellers Enercon. Deren Fernwartung sei zunächst nicht mehr möglich gewesen.

Stärkung der Bundesbehörden

Die Kompetenz zur Gefahrenabwehr liegt grundsätzlich bei den Ländern. Um angemessen auf länderübergreifende, schwere Bedrohungen reagieren zu können, ist aus Sicht des Innenministeriums eine Stärkung der Bundesbehörden nötig.

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Überdies könne es in völkerrechtlich zulässigen Einzelfällen notwendig werden, gegen zum Angriff genutzte IT-Systeme im Ausland vorzugehen. Die Erlaubnis dazu soll nach RND-Informationen bei schweren, länderübergreifenden Cyberangriffen Teil der Grundgesetzänderung das BKA betreffend sein.

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