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Aktuelles aus dem Berufskrankheitenrecht

Hier finden Sie aktuelle Informationen aus dem Berufskrankheitenrecht.

  1. Artikel

    Unfallversicherung

    Am 1. April 2025 tritt die 6. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung in Kraft. Mit der Verordnung werden drei neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen: Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter durch eine langjährige und intensive Belastung, Gonarthrose bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern und Chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch langjährige Einwirkung von Quarzstaub

  2. Artikel

    Unfallversicherung

    Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Beschluss über das Ruhen der Beratungen zur Thematik Berufskrankheit Nr. 1302 "Erkrankungen durch Polychlorierte Biphenyle (PCB) – Typ 2 Diabetes Mellitus" gefasst.

  3. Artikel

    Unfallversicherung

    Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nach wissenschaftlicher Prüfung der publizierten nationalen und internationalen Literatur beschlossen, keine Beratungen über die Empfehlung einer neuen Berufskrankheit aufzunehmen und einen Abschlussvermerk erstellt.

  4. Artikel

    Unfallversicherung

    Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat begriffliche Klarstellungen zum Krankheitsbild der Berufskrankheit Nr. 2101 "Schwere oder wiederholt rückfällige Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des Sehnengleitgewebes sowie der Sehnen- oder Muskelansätze" in einer wissenschaftlichen Stellungnahme vorgenommen.

  5. Artikel

    Unfallversicherung

    Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat empfohlen, die Erkrankung "Parkinson-Syndrom durch Pestizide" in die Berufskrankheitenliste aufzunehmen.

  6. Artikel

    Unfallversicherung

    Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Beschreibung des Krankheitsbildes in seiner Begründung zu der Berufskrankheit Nummer 2116 "Hüftgelenkarthrose durch Lastenhandhabung" um Ausführungen zu belastungsabhängigen Schmerzen ergänzt.

  7. Artikel

    Unfallversicherung

    Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat geprüft, ob bei Vorliegen einer Hartmetallfibrose ein höheres Lungenkrebsrisiko besteht.

  8. Artikel

    • Sozialversicherung
    • Corona

    Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat sich mit der Anerkennung von COVID-19 Erkrankungen als Berufskrankheit befasst. Derzeit ist eine Anerkennung bei Personen möglich, die im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig sind.