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Kriminalität: Prominente Schmuggler

Foto: Bongarts/Getty Images

Der Fall Rummenigge Schmuggler riskieren mehr als Schläger

Weil er zwei Luxusuhren beim Zoll nicht angab, muss Bayern-Chef Rummenigge knapp 250.000 Euro zahlen. Die Summe wirkt erstaunlich hoch, wenn man sie mit anderen Strafen vergleicht.

Berlin - Die Vorbereitungen für die Hochzeit begannen mit einem klassischen Fehlstart. Am 5. November war das junge Paar mit der Frühmaschine aus Antalya gelandet. Wenig später schlenderten sie durch die Zollkontrolle - offensichtlich ein wenig zu sehr um Unauffälligkeit bemüht, denn die Beamten wurden auf sie aufmerksam. Ein kurzer Check des Gepäcks förderte acht Goldarmreifen und eine Goldhalskette zutage. Geschätzter Wert: 3800 Euro. Selbst der Hinweis auf die bevorstehende Vermählung konnte die Beamten nicht umstimmen. 700 Euro Zoll und Einfuhrumsatzsteuer waren sofort fällig. Das dicke Ende allerdings dürfte noch kommen. Denn die Höhe der Strafe wird die Strafkammer des Landgerichts Bremen festsetzen.

Ein ähnliches Verfahren hat der FC-Bayern-Chef Karl-Heinz Rummenigge hinter sich. Der Fußballmanager war Anfang Februar aus Katar zurückgekehrt und bei der Zollkontrolle am Münchner Flughafen mit zwei Rolex-Uhren im Wert von rund 100.000 Euro erwischt worden, die sein Gastgeber ihm geschenkt hatte. Außer der Zollgebühr brummte ihm das Landgericht München II 140 Tagessätze auf. Die Strafzahlung beläuft sich laut "Süddeutscher Zeitung" auf 249.900 Euro. Damit ist Rummenigge vorbestraft.

Eine Erfahrung, die auch schon andere FC-Bayern-Stars machen mussten. So vergaß Michael Ballack 2006, eine in Dubai gekaufte Handtasche im Wert von 2000 Euro zu deklarieren. Die Konsequenz: ein Strafbefehl über 70.000 Euro. Torwartlegende Oliver Kahn musste 2011 125.000 Euro bezahlen, weil er Garderobe für knapp 7000 Euro am Zoll vorbeischleusen wollte.

Drakonische Strafen

Bei der Einfuhr fremder Waren aus dem Ausland kennen die Behörden keine Gnade. Die Strafen sind drakonisch - zumal wenn man sie mit den Sanktionen vergleicht, die Schläger oder Trunkenheitsfahrer zu befürchten haben. In Berlin sorgt derzeit ein Prozess für ungläubiges Staunen, in dem sich ein 19-Jähriger für den Tod einer Fußgängerin verantworten muss. Weil er geständig ist, darf er darauf hoffen, mit einer Bewährungsstrafe davonzukommen.

"Vermögensdelikte werden in unserer Gesellschaft schwerer bestraft als Gewaltdelikte", erklärt der Düsseldorfer Strafverteidiger Jürgen Wessing. Besonders bei Steuerdelikten seien die Gerichte sehr streng.

Und genau genommen handelt es sich bei den Schmuggelverfahren um Steuerdelikte. Denn außer der Zollgebühr entgehen dem Staat vor allem die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent des Warenwerts und - zum Beispiel im Falle Rummenigge - die Schenkungsteuer. Liegt der Warenwert über 20.000 Euro, werden auf den darüberliegenden Betrag 30 Prozent fällig, im konkreten Fall also rund 26.600 Euro. "Abgesehen von den Details, die bei der Strafzumessung eine Rolle gespielt haben mögen, liegen die 140 Tagessätze für Rummenigge im Bereich des zu Erwartenden", erklärt Wessing.

Aber auch Normalverdiener sollten sorgfältig überlegen, bevor sie am Ende ihrer Urlaubsreise den grünen Ausgang des Zolls passieren. Selbst bei Reisen innerhalb der Europäischen Union gelten noch immer Obergrenzen für Waren wie Alkohol und Zigaretten, für die eine besondere Steuer fällig wird.

Milliardensummen für die Staatskasse

Und für Urlauber aus Asien, Afrika oder Amerika gelten relativ niedrige Einfuhrgrenzen. Überschreiten die Neuerwerbungen bei der Rückreise per Flugzeug oder Schiff einen Wert von 430 Euro pro Person, dann wird Einfuhrzoll fällig. Für Autofahrer oder Bahnreisende liegt die Obergrenze sogar bei 300 Euro.

Heikel ist auch die Einfuhr von billigen Nachahmungen von Rolex-Uhren, Armani-Sonnenbrillen oder Louis-Vuitton-Taschen. In Deutschland ist zwar nur der geschäftliche Handel mit Plagiaten, nicht aber der private Besitz unter Strafe gestellt. Doch wenn die Rückreiseroute über Paris oder Rom führt, sollte man auf jeden Fall vermeiden, den Transitbereich zu verlassen.

Auf italienischem Boden nämlich kostet der Besitz eines gefälschten Luxusartikels im Ernstfall mehrere tausend Euro Bußgeld. So musste eine dänische Touristin 10.000 Euro Strafe bezahlen, nachdem sie für zehn Euro bei einem fliegenden Händler eine gefälschte Sonnenbrille gekauft hatte. In Frankreich kann beim Besitz von Plagiaten sogar eine Gefängnisstrafe drohen.