Fahrer muss bei Nutzung einer "Blitzer-App" durch Beifahrerin zahlen
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© Carsten Rehder / dpa

Ein Autofahrer begeht nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe auch dann eine Ordnungswidrigkeit, wenn ein anderer Fahrzeuginsasse mit Billigung des Fahrzeugführers auf seinem Mobiltelefon eine App geöffnet hat, mit der vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen gewarnt wird. Die Rechtsbeschwerde eines 64-jährigen Mannes aus dem Rhein-Neckar-Kreis gegen ein Urteil des Amtsgerichts Heidelberg bleibt damit erfolglos.

"Blitzer-App" im Einsatz

Der Mann fuhr Ende Januar 2022 mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch Heidelberg. Dabei war ihm nach Ansicht des AG bekannt, dass auf dem in der Mittelkonsole abgelegten Smartphone seiner Beifahrerin eine "Blitzer-App" in Betrieb war. Dies ergebe sich aus dem Umstand, dass er das Mobiltelefon bewusst zur Seite schob, als er von Polizeibeamten wegen seines auffälligen Fahrverhaltens kontrolliert wurde. Das AG verhängte deswegen eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro gegen den Autofahrer.

Fahrer darf sich App des Beifahrers nicht zunutze machen

Nach der jetzt ergangenen Entscheidung des OLG weist die Beweiswürdigung durch das AG keine Rechtsfehler auf. Ein von § 23 Abs. 1c Satz 3 der Straßenverkehrsordnung verbotenes Verhalten liege nicht nur dann vor, wenn der Fahrer selbst eine App zur Warnung vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen aktiviert hat. Verboten und bußgeldbewehrt sei vielmehr auch die Nutzung der auf dem Mobiltelefon eines anderen Fahrzeuginsassen installierten und aktivierten "Blitzer-App", soweit sich der Fahrer die Warnfunktion der App zunutze mache. Die Entscheidung des OLG ist rechtskräftig. Es bleibt deshalb bei der Geldbuße von 100 Euro für den Autofahrer.

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.02.2023 - 35 Ss 9/23

Redaktion beck-aktuell, 17. Februar 2023.