"Blitzer-App" im Einsatz
Der Mann fuhr Ende Januar 2022 mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch Heidelberg. Dabei war ihm nach Ansicht des AG bekannt, dass auf dem in der Mittelkonsole abgelegten Smartphone seiner Beifahrerin eine "Blitzer-App" in Betrieb war. Dies ergebe sich aus dem Umstand, dass er das Mobiltelefon bewusst zur Seite schob, als er von Polizeibeamten wegen seines auffälligen Fahrverhaltens kontrolliert wurde. Das AG verhängte deswegen eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro gegen den Autofahrer.
Fahrer darf sich App des Beifahrers nicht zunutze machen
Nach der jetzt ergangenen Entscheidung des OLG weist die Beweiswürdigung durch das AG keine Rechtsfehler auf. Ein von § 23 Abs. 1c Satz 3 der Straßenverkehrsordnung verbotenes Verhalten liege nicht nur dann vor, wenn der Fahrer selbst eine App zur Warnung vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen aktiviert hat. Verboten und bußgeldbewehrt sei vielmehr auch die Nutzung der auf dem Mobiltelefon eines anderen Fahrzeuginsassen installierten und aktivierten "Blitzer-App", soweit sich der Fahrer die Warnfunktion der App zunutze mache. Die Entscheidung des OLG ist rechtskräftig. Es bleibt deshalb bei der Geldbuße von 100 Euro für den Autofahrer.