Das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen hebt hervor, dass Mütter nach einer kurzen Begegnung Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder erhalten können (Az.: 5 A 350/22). Allerdings muss die Mutter alles in ihrer Macht stehende tun, um den unbekannten Vater ausfindig zu machen.

Stadt verweigerte Unterhaltsvorschuss

In Leipzig beantragte eine Mutter 2018 Unterhaltsvorschuss für ihr in dem Jahr geborenes Kind, welches aus einem One-Night-Stand hervorging.

Der Vater, den sie in einem Café getroffen hatte, blieb ihr lediglich als ein Mann um die 33 Jahre mit dunklen Haaren und braunen Augen in Erinnerung. Nach einem Abend zusammen, verließ der Mann ihre Wohnung ohne persönliche Daten zu hinterlassen.

Trotz mehrerer Versuche und Angaben seitens der Mutter, verweigerte die Stadt den Vorschuss wegen inkonsistenten Informationen.

Mutter hatte Suchbemühungen glaubhaft dargelegt

Das OVG bestätigte, dass der Mutter ein Unterhaltsvorschuss zusteht.

Es wird erwartet, dass der alleinerziehende Elternteil die erforderliche Zusammenarbeit leistet. Dazu gehört auch, überzeugend darzulegen, dass sie den Vater tatsächlich nicht kennt. Gleichzeitig sind jedoch keine offensichtlich aussichtslosen Bemühungen von ihr zu erwarten. Das Gericht befand, dass die Klägerin glaubhaft sowohl die Begegnung als auch die nachfolgenden Suchbemühungen dargestellt hatte.

Der von der Stadt geforderte öffentliche Aushang zur Vatersuche im Café wurde als unzumutbar angesehen. Drei separate Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. August 2023 (Az.: OVG 6 B 15/22, OVG 6 B 16/22 und OVG 6 B 17/22) betonten jedoch, dass Mütter, die durch eine offizielle Samenspende Kinder bekommen, keinen Unterhaltsvorschuss verlangen können, da der Spender rechtlich nicht als Vater gilt.

Tipp: Wenn Sie als Mutter Unterhaltsvorschuss beantragen, sollten Sie alle verfügbaren Informationen bereitstellen und angemessene Bemühungen unternehmen, um den Vater ausfindig zu machen. Widersprüchliche oder ungenaue Angaben können zu einer Verweigerung führen.