Förderung für energetische Sanierung und Hausbau Anträge auf Heizungs­förderung wieder möglich

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Förderung für energetische Sanierung und Hausbau - Anträge auf Heizungs­förderung wieder möglich

Bauen. Für Neubauten und eine energetische Sanierung gibt es Geld vom Staat. © Adobe Stock / Anatoliy Gleb

Für Bau, Kauf oder energetische Sanierung eines Hauses gibt es Fördermittel. Unser Rechner zeigt die aktuellen Konditionen – auch für die neue Heizungs­förderung.

Das Wichtigste in Kürze

Wer ein Haus oder eine Wohnung baut, kauft oder saniert, kann verschiedene Förderungen bekommen. Einen Über­blick über die Konditionen finden Sie unten in unserem Rechner: Das richtige Programm finden. Sanierungs­willige können alternativ auch einen Steuerbonus bekommen.

Update [27.02.2024]: KfW nimmt Förder­anträge für den Heizungs­tausch an

Heizungs­förderung. Seit 27. Februar ist es wieder möglich, Zuschüsse für den Austausch alter Öl- und Gasheizungen zu beantragen. Berechtigt sind vor­erst allerdings nur Personen, die ihr Einfamilien­haus selbst bewohnen. Zuständig ist ab sofort die KfW. Wichtig: Für den Antrag müssen Sie mit einer Fachfirma bereits einen Leistungs- und Lieferungs­vertrag abge­schlossen haben.

Neubau. Nach der Verabschiedung des Bundes­haushaltes 2024 sind auch die FördermitteI für das KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau (297) wieder frei. Seit 20. Februar 2024 nimmt die KfW wieder Anträge entgegen. Im Dezember hatte das Bauministerium einen vorläufigen Antrags­stopp verhängt, weil die Fördermittel ausgeschöpft waren.

Alters­gerechter Umbau. Auch für andere Programme der KfW wurde der Antrags­stopp aufgehoben. Betroffen sind der Investitions­zuschuss für alters­gerechte Umbauten (Programm 455-B) und die Förderung genossenschaftlichen Wohnens (Programm 134).

Energieberatung. Bereits seit 22. Januar nimmt das Bafa auch wieder Anträge für die Förderung von Energieberatungen entgegen. Für die Förderung gab es ebenfalls einen Antrag­stopp. Hintergrund war die Haus­halts­sperre nach dem Urteil des Bundes­verfassungs­gerichtes zum Klimafonds.

Steuerbonus. Gestrichen wurde im Vermitt­lungs­ausschuss am 22. Februar 2024 die im Wachstums­chancengesetz geplante Anhebung des Fördersatzes für die steuerliche Förderung energetischer Sanierungs­maßnahmen. Es bleibt bei einem Steuerbonus von 20 Prozent, über drei Jahre verteilt.

Das richtige Programm finden

Für den Bau oder Kauf eines Effizienz­hauses oder für die energetische Sanierung einer Bestands­immobilie können Haus­besitzer zins­vergüns­tigte Kredite bekommen, für die Sanierung auch Zuschüsse. Auch für klimafreundliche Neubauten gibt es zins­vergüns­tigte Kredite. Die Kredite vergibt die KfW über die Haus­bank, Zuschüsse vergibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Ausnahme: Die Zuschüsse für eine neue Heizung vergibt ab 2024 die KfW.

Kredite und Zuschüsse von KfW und Bafa

Wie hoch der Förderkredit und der Zuschuss im Einzel­fall sind, hängt von der Art der Maßnahme ab. Unser Rechner gibt einen schnellen Über­blick über Höchst­beträge, Lauf­zeiten, Zins­sätze und Tilgungs­zuschüsse der Förderprogramme rund ums Bauen und Wohnen.

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Diese Zuschüsse gibt es 2024 für Wärmepumpen und andere Heizungen

Gemein­sam mit dem Heizungsgesetz hat die Bundes­regierung eine neue Förderung für den Heizungs­tausch beschlossen. Dafür wurde die bestehende Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) über­arbeitet. Ab Januar 2024 gelten folgende Förderricht­linien für den Einbau einer Wärmepumpe oder einer anderen Heizung auf Basis erneuer­barer Energien:

Grund­förderung und Boni

Zukünftig gibt es drei Bausteine: Die Grund­förderung in Höhe von 30 Prozent der Kosten steht grund­sätzlich allen Eigentümern offen. Zusätzlich gibt es einen einkommens­abhängigen Bonus von 30 Prozent. Ihn bekommen nur selbst­nutzende Eigentümer, deren zu versteuerndes Haus­halts­einkommen nicht mehr als 40 000 Euro pro Jahr beträgt. Der dritte Baustein ist der „Klima-Geschwindig­keits­bonus“ für den früh­zeitigen Austausch alter Heizungen. Den Klimabonus können nur selbst­nutzende Wohn­eigentümer beantragen. Bis 31. Dezember 2028 beträgt der Bonus 20 Prozent, danach sinkt er alle zwei Jahre um 3 Prozent ab, zunächst also auf 17 Prozent ab 1. Januar 2029.

Höchs­tens sind 70 Prozent Förderung drin

Die Boni sind miteinander kumulier­bar. Insgesamt gibt es aber nicht mehr als 70 Prozent. Die förderfähigen Investitions­kosten für den Heizungs­tausch sind auf 30 000 Euro begrenzt. Maximal kann es für eine neue Heizung – bei einem Fördersatz von 70 Prozent – also 21 000 Euro Zuschuss geben. Bei emissions­armen Biomassehei­zungen ist zusätzlich ein pauschaler Zuschlag in Höhe von 2 500 Euro möglich.

Extra-Geld für weitere Maßnahmen

Für andere Effizienzmaß­nahmen, etwa Dämmung der Wände, Einbau neuer Fenster oder Optimierung der Heizung, gibt es zusätzlich die schon vorhandenen Zuschüsse für Einzel­maßnahmen in Höhe von 15 Prozent der Kosten. Ist ein individueller Sanierungs­fahr­plan vorhanden, gibt es weitere 5 Prozent. Höchs­tens förderfähig sind Ausgaben in Höhe von 60 000 Euro. Die Höchst­grenze für Heizungs­tausch und Dämm­maßnahmen beträgt damit insgesamt 90 000 Euro.

Zusätzlich zins­vergüns­tigter Kredit

Neu ist auch ein zins­verbilligter Kredit für den Heizungs­tausch und weitere Effizienzmaß­nahmen. Der zins­verbilligte Kredit steht selbst­nutzenden Wohn­eigentümern zu. Damit können sie die nach Abzug der Zuschuss­förderung verbleibenden Kosten bis maximal 120 000 Euro finanzieren. Liegt ihr zu versteuerndes Haus­halts­einkommen im Jahr nicht über 90 000 Euro, bekommen sie den Kredit zu besonders güns­tigen Konditionen. Voraus­setzung für den Ergän­zungs­kredit ist ein Zuwendungs­bescheid oder eine Zuschuss­zusage zur Förderung der Einzel­maßnahmen.

Heizungs­förderung über die KfW

Eigentüme­rinnen und Eigentümer von Einfamilien­häusern, die ihr Haus selbst bewohnen, können die Zuschüsse bei der KfW seit Ende Februar 2024 beantragen. Dabei sollten Antrag­stellende beachten: Das Antrags­verfahren für die neue Heizungs­förderung wurde geändert. Die Zuschüsse können in Zukunft erst beantragt werden, nachdem die Eigentümer mit einer Fachfirma einen Leistungs- oder Lieferungs­vertrag abge­schlossen haben. Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. Darin vereinbaren Auftrag­gebende und Fach­unternehmen, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn von der KfW eine Förder­zusage vorliegt. Die KfW stellt dafür Musterformulare zur Verfügung.

Die Zuschuss­förderung der anderen Effizienzmaß­nahmen (Dämmung der Gebäudehülle, sons­tige Anlagen­technik, Heizungs­optimierung) bleibt beim Bafa.

Sanierungs­willige können sofort loslegen

Für alle anderen Antrag­stellenden startet die Förderung erst im Verlauf des Jahres: Voraus­sicht­lich ab Mai können auch Eigentümer von Mehr­familien­häusern die Förderung beantragen. Das gleiche gilt für Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften, sofern die Heiz­anlage wie üblich zum Gemein­schafts­eigentum gehört. Eigentümer vermieteter Einfamilien­häuser und Wohnungs­eigentümer, die Maßnahmen am Sonder­eigentum umsetzen, müssen sich bis August 2024 gedulden.

Loslegen können alle Sanierungs­willigen aber ab sofort. Wenn sie bis zum 31. August 2024 mit ihrem Vorhaben beginnen, dürfen sie auch ohne Förder­antrag eine Firma beauftragen. Den Antrag müssen sie dann bis zum 30. November 2024 nach­reichen. Ein Rest­risiko bleibt dabei aber. Die KfW nimmt Anträge nur entgegen, so lange die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind! Einen Rechts­anspruch auf die Förderung gibt es nicht.

Diese Maßnahmen werden gefördert

Die Fördergelder von KfW und Bafa gibt es für das Bilden von Wohn­eigentum, das energiesparende Bauen und Sanieren, für den Kauf von Genossen­schafts­anteilen für selbst genutzten Wohn­raum und für den alters­gerechten Umbau.

Effizienz­haus dient als Maßstab

Grund­sätzlich gilt: Je besser die Energiebilanz eines Hauses ist, desto höher ist die Förderung. Um die Energiebilanz eines Hauses einstufen zu können, hat die KfW den sogenannten Effizienzhaus-Standard entwickelt. Er gibt an, wie hoch der Energiebedarf eines Hauses im Verhältnis zu einem vergleich­baren Neubau ist.

Der bei der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) höchste erreich­bare Stan­dard ist das KfW-Effizienz­haus 40. Es verbraucht 40 Prozent der Energie eines vergleich­baren Neubaus aus dem Jahr 2009. Der nied­rigste noch förderfähige Stan­dard bei einer Sanierung ist das KfW-Effizienz­haus 85.

Förderung energetische Sanierung

Schwer­punkt der staatlichen Förderung ist die energetische Sanierung. Die Mittel gibt es entweder für eine Komplett­sanierung oder für einzelne Maßnahmen. Für eine Komplett­sanierung vergibt die KfW zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschüssen, einzelne Maßnahmen fördert das Bafa mit Zuschüssen.

Komplett­sanierung: Bis 52 500 Euro Tilgungs­zuschuss

Am höchsten ist die Förderung für eine Komplett­sanierung zum Effizienz­haus. Wenn der Energiebedarf danach mindestens zu 65 Prozent mit erneuer­baren Energien gedeckt wird, ist ein zins­vergüns­tigter Kredit von bis zu 150 000 Euro und ein Tilgungs­zuschuss von bis zu 37 500 Euro möglich. Handelt es sich um ein Haus mit besonders schlechtem Energiestan­dard („Worst Performing Building“), kann der Tilgungs­zuschuss bis 52 500 Euro betragen. Der Tilgungs­zuschuss reduziert den zurück­zuzahlenden Kredit­betrag und verkürzt die Lauf­zeit. Die Kreditnehmer müssen also nicht den gesamten Betrag zurück­zahlen.

Tipp: Best-Practice-Beispiele finden Sie in unserem Artikel Modernisierung richtig anpacken.

Einzel­maßnahmen: Neue Regeln ab 2024

Für einzelne Sanierungs­maßnahmen, zum Beispiel eine Wärmedämmung, die Erneuerung der Fenster und Türen oder eine neue Heizung, gibt es Zuschüsse. Zuschüsse für eine neue Heizung gibt es in Zukunft bei der KfW. Möglich sind bis zu 23 500 Euro, zum Beispiel für den Einbau einer Wärmepumpe.

Die Förderung anderer Effizienzmaß­nahmen läuft weiterhin über das Bafa. Der Zuschuss beträgt 15 Prozent der Kosten. Ist ein individueller Sanierungs­fahr­plan (isFP) vorhanden, gibt es zusätzlich 5 Prozent. Höchs­tens förderfähig sind Ausgaben in Höhe von 30 000 Euro je Wohn­einheit. Sie erhöhen sich auf 60 000 Euro, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wird. Insgesamt sind also bis zu 12 000 Euro Zuschuss möglich.

Zur Finanzierung der verbleibenden Kosten gibt es für selbst­nutzende Wohn­eigentümer einen zins­verbilligten Kredit bei der KfW.

Tipp: Bei der Suche nach der passenden Heizung hilft unser Ratgeber Heizung und Warmwasser.

Nicht ohne Energieberater

Das Geld gibt es nur, wenn die Maßnahmen bestimmte tech­nische Mindest­voraus­setzungen erfüllen. Außerdem müssen die Arbeiten meist von Fachleuten ausgeführt werden. In der Regel ist es deshalb sinn­voll, vorab einen Energie-Effizienz-Experten einzuschalten, selbst wenn das wie bei der Erneuerung der Heizung nicht zwingend Voraus­setzung ist. Die Hälfte des Honorars zahlt das Bafa, höchs­tens aber 5 000 Euro.

Tipp. Eine erste Einschät­zung für wenig Geld bekommen Sie bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Energetische Sanierung mit Wohn-Riester

Seit Anfang 2024 kann auch das auf Riester-Verträgen angesparte Guthaben zur energetischen Sanierung selbst genutzter Wohnungen und Häuser einge­setzt werden. Voraus­setzung ist, dass ein Fach­unternehmen die Arbeiten ausführt und bestätigt, dass die Maßnahmen die gesetzlichen Anforderungen für die Förderung erfüllen.

Aber Vorsicht: Es dürfte selten sinn­voll sein, den Riester-Vertrag für eine energetische Sanierung einzusetzen. Denn in diesem Fall dürfen Eigentümer die in der der Regel viel attrakti­vere Förderung durch Zuschüsse oder Steuerermäßigungen nicht mehr in Anspruch nehmen.

Energieeffiziente Neubauten

Neubauten werden über das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ gefördert. Um für Neubauten einen zins­vergüns­tigten KfW-Kredit in Höhe von bis zu 100 000 Euro zu bekommen, müssen sie mindestens den Stan­dard „Effizienz­haus 40“ erreichen. Außerdem müssen sie bestimmte Anforderungen an die Treib­hausgas­emissionen im Gebäude­zyklus erfüllen und es darf keine Heizung auf Basis fossiler Energien einge­baut sein. Ist das Haus zusätzlich mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) zertifiziert, erhöht sich der Kredit auf bis zu 150 000 Euro. Die Zinsen für den Neubau-Kredit der KfW sind gegen­über dem Markt­zins deutlich verbilligt.

Wohn­eigentum für Familien

Für Familien mit mindestens einem Kind, die ein Haus neu bauen oder einen Neubau kaufen, gibt es besonders güns­tige Kredite von der KfW – seit dem 16. Oktober 2023 zu deutlich verbesserten Bedingungen. Je nach Größe der Familie und Gebäude­stan­dard liegt der Kredit­höchst­betrag bei 170 000 bis 270 000 Euro.

Die Antrag­stellenden dürfen aber nicht zu viel verdienen. Bei einer Familie mit einem Kind darf das zu versteuernde Haus­halts­einkommen 90 000 Euro im Jahr nicht über­steigen. Für das zweite und jede weitere Kind steigt die Grenze um jeweils 10 000 Euro. Maßgeblich ist das durch­schnitt­lich zu versteuernde Einkommen im zweiten und dritten Jahr vor der Antrag­stellung.

Die Anforderungen an das Gebäude und die Förderstufen entsprechen dem Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (siehe oben): Das Gebäude muss mindestens den Stan­dard „Effizienz­haus 40“ erreichen, bestimmte Anforderungen an die Treib­hausgas­emissionen im Gebäude­zyklus erfüllen und es darf keine Heizung auf Basis fossiler Energien einge­baut sein. Ist das Haus zusätzlich mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) zertifiziert, erhöht sich die Kreditsumme.

Bis 100 000 Euro für Wohn­eigentum

Den Bau oder Kauf von selbst genutzten Eigen­heimen oder Eigentums­wohnungen fördert die KfW mit bis zu 100 000 Euro Kredit. Anders als bei den Förderprogrammen für das energetische Bauen und Sanieren gibt es hier keine besonderen Anforderungen an die Energieeffizienz oder an die Nach­haltig­keit. Dafür gibt es allerdings auch keine Tilgungs­zuschüsse. Auch der Zins­satz ist auf den ersten Blick oft wenig attraktiv. Da ein KfW-Kredit jedoch die Konditionen für den Bank­kredit verbessern kann, lohnt sich der KfW-Kredit eventuell dennoch, wie unser KfW-Vergleichsrechner zeigt.

Bis 50 000 Euro für den alters­gerechten Umbau

Attraktiv dagegen sind die Zinsen im Programm alters­gerecht Umbauen der KfW. Hier gibt es für den Abbau von Barrieren bis zu 50 000 Euro Kredit, und zwar unabhängig vom Alter der Antrag­steller. Auch für eine Verbesserung des Einbruch­schutzes kann der Förderkredit genutzt werden.

Förderung genossenschaftlichen Wohnens

Einen Förderkredit bis 100 000 Euro gibt es zudem für Käufer von Genossen­schafts­anteilen für eine selbst genutzte Genossen­schafts­wohnung – und zwar sowohl bei einer Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungs­genossenschaft. Für das Darlehen gibt es einen Tilgungs­zuschuss in Höhe von 15 Prozent.

Antrag auf Fördermittel recht­zeitig stellen

Für fast alle Förderprogramme gilt: Die Förderung müssen Haus­besitzer meist beantragen, bevor sie einen Liefer- und Leistungs­vertrag oder Kauf­vertrag unter­schrieben haben. Nur Planungs- und Beratungs­leistungen dürfen sie bereits vorab in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme gibt es bei der Heizungs­förderung. Antrag­stellende müssen hier bereits mit einer Fachfirma einen Leistungs- und Lieferungs­vertrag abge­schlossen haben. Die Beauftragung muss dann eine Bedingung enthalten, dass sie an die Zusage der Förderung geknüpft ist.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 22.03.2024 um 17:14 Uhr
    kfw-Kredit oder Bafa-Zuschuß

    Wie gesagt: Entweder gibt es für das komplette Haus den KfW-Kredit 261 oder es werden einzelne Sanierungsmaßnahmen mit den Zuschüssen durch das Bafa gefördert.

  • peterm112 am 21.03.2024 um 15:33 Uhr
    kfw-Kredit oder Bafa-Zuschuß

    Danke liebes Warentest-Team,
    nach meiner Info wäre es auch bei einer Komplettsanierung möglich nur Bafa-Einzelmaßnahmen zu wählen. Die Frage zielte in dem Fall darauf ab, ob nun eine Parte KfW, die andere eben über Einzelmaßnahmen gehen könnte, oder ob es für das gesamte Objekt eine einheitliche Föder-Art geben muss?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.03.2024 um 13:19 Uhr
    kfw-Kredit oder Bafa-Zuschuß

    @peterm112: Es gibt nur ein Entweder - Oder:
    Entweder wird das komplette Haus saniert. Dafür kann der KfW-Kredit 261 beantragt werden.
    Oder es werden einzelne Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Diese werden mit Zuschüssen durch das Bafa gefördert.
    Das gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Mehrfamilienhaus (WEG) oder ein Einfamilienhaus handelt.

  • peterm112 am 19.03.2024 um 06:30 Uhr
    WEG unterschiedliche Förderungen möglich?

    Liebes SW-Team,
    muss man sich in einer WEG (bei der Sanierung eines kompletten Hauses sowie der Wohneinheiten) für eine gemeinsame Förderart entscheiden, oder könnte eine Partei einen Kredit+Tilgung über KfW, die andere einen Zuschuss über Bafa beantragen? Vielen Dank im Voraus.

  • akl200911 am 07.03.2024 um 12:19 Uhr
    Eigenleistungen von Privatpersonen

    Guten Tag nach Berlin,
    herzlichen Dank für Ihre Antwort 👍🙂.
    Ich lese da ein vollumfängliches JA heraus. Die Einschränkungen sind meines Erachtens die, auf die man mit gesundem Menschenverstand auch so kommt.
    Freundliche Grüße
    Andreas Kleindienst