Für Bau, Kauf oder energetische Sanierung eines Hauses gibt es Fördermittel. Unser Rechner zeigt die aktuellen Konditionen – auch für die neue Heizungsförderung.
Das Wichtigste in Kürze
Wer ein Haus oder eine Wohnung baut, kauft oder saniert, kann verschiedene Förderungen bekommen. Einen Überblick über die Konditionen finden Sie unten in unserem Rechner: Das richtige Programm finden. Sanierungswillige können alternativ auch einen Steuerbonus bekommen.
Update [27.02.2024]: KfW nimmt Förderanträge für den Heizungstausch an
Heizungsförderung. Seit 27. Februar ist es wieder möglich, Zuschüsse für den Austausch alter Öl- und Gasheizungen zu beantragen. Berechtigt sind vorerst allerdings nur Personen, die ihr Einfamilienhaus selbst bewohnen. Zuständig ist ab sofort die KfW. Wichtig: Für den Antrag müssen Sie mit einer Fachfirma bereits einen Leistungs- und Lieferungsvertrag abgeschlossen haben.
Neubau. Nach der Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2024 sind auch die FördermitteI für das KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau (297) wieder frei. Seit 20. Februar 2024 nimmt die KfW wieder Anträge entgegen. Im Dezember hatte das Bauministerium einen vorläufigen Antragsstopp verhängt, weil die Fördermittel ausgeschöpft waren.
Altersgerechter Umbau. Auch für andere Programme der KfW wurde der Antragsstopp aufgehoben. Betroffen sind der Investitionszuschuss für altersgerechte Umbauten (Programm 455-B) und die Förderung genossenschaftlichen Wohnens (Programm 134).
Energieberatung. Bereits seit 22. Januar nimmt das Bafa auch wieder Anträge für die Förderung von Energieberatungen entgegen. Für die Förderung gab es ebenfalls einen Antragstopp. Hintergrund war die Haushaltssperre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimafonds.
Steuerbonus. Gestrichen wurde im Vermittlungsausschuss am 22. Februar 2024 die im Wachstumschancengesetz geplante Anhebung des Fördersatzes für die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen. Es bleibt bei einem Steuerbonus von 20 Prozent, über drei Jahre verteilt.
Das richtige Programm finden
Für den Bau oder Kauf eines Effizienzhauses oder für die energetische Sanierung einer Bestandsimmobilie können Hausbesitzer zinsvergünstigte Kredite bekommen, für die Sanierung auch Zuschüsse. Auch für klimafreundliche Neubauten gibt es zinsvergünstigte Kredite. Die Kredite vergibt die KfW über die Hausbank, Zuschüsse vergibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Ausnahme: Die Zuschüsse für eine neue Heizung vergibt ab 2024 die KfW.
Kredite und Zuschüsse von KfW und Bafa
Wie hoch der Förderkredit und der Zuschuss im Einzelfall sind, hängt von der Art der Maßnahme ab. Unser Rechner gibt einen schnellen Überblick über Höchstbeträge, Laufzeiten, Zinssätze und Tilgungszuschüsse der Förderprogramme rund ums Bauen und Wohnen.
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Diese Zuschüsse gibt es 2024 für Wärmepumpen und andere Heizungen
Gemeinsam mit dem Heizungsgesetz hat die Bundesregierung eine neue Förderung für den Heizungstausch beschlossen. Dafür wurde die bestehende Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) überarbeitet. Ab Januar 2024 gelten folgende Förderrichtlinien für den Einbau einer Wärmepumpe oder einer anderen Heizung auf Basis erneuerbarer Energien:
Grundförderung und Boni
Zukünftig gibt es drei Bausteine: Die Grundförderung in Höhe von 30 Prozent der Kosten steht grundsätzlich allen Eigentümern offen. Zusätzlich gibt es einen einkommensabhängigen Bonus von 30 Prozent. Ihn bekommen nur selbstnutzende Eigentümer, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen nicht mehr als 40 000 Euro pro Jahr beträgt. Der dritte Baustein ist der „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ für den frühzeitigen Austausch alter Heizungen. Den Klimabonus können nur selbstnutzende Wohneigentümer beantragen. Bis 31. Dezember 2028 beträgt der Bonus 20 Prozent, danach sinkt er alle zwei Jahre um 3 Prozent ab, zunächst also auf 17 Prozent ab 1. Januar 2029.
Höchstens sind 70 Prozent Förderung drin
Die Boni sind miteinander kumulierbar. Insgesamt gibt es aber nicht mehr als 70 Prozent. Die förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch sind auf 30 000 Euro begrenzt. Maximal kann es für eine neue Heizung – bei einem Fördersatz von 70 Prozent – also 21 000 Euro Zuschuss geben. Bei emissionsarmen Biomasseheizungen ist zusätzlich ein pauschaler Zuschlag in Höhe von 2 500 Euro möglich.
Extra-Geld für weitere Maßnahmen
Für andere Effizienzmaßnahmen, etwa Dämmung der Wände, Einbau neuer Fenster oder Optimierung der Heizung, gibt es zusätzlich die schon vorhandenen Zuschüsse für Einzelmaßnahmen in Höhe von 15 Prozent der Kosten. Ist ein individueller Sanierungsfahrplan vorhanden, gibt es weitere 5 Prozent. Höchstens förderfähig sind Ausgaben in Höhe von 60 000 Euro. Die Höchstgrenze für Heizungstausch und Dämmmaßnahmen beträgt damit insgesamt 90 000 Euro.
Zusätzlich zinsvergünstigter Kredit
Neu ist auch ein zinsverbilligter Kredit für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen. Der zinsverbilligte Kredit steht selbstnutzenden Wohneigentümern zu. Damit können sie die nach Abzug der Zuschussförderung verbleibenden Kosten bis maximal 120 000 Euro finanzieren. Liegt ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen im Jahr nicht über 90 000 Euro, bekommen sie den Kredit zu besonders günstigen Konditionen. Voraussetzung für den Ergänzungskredit ist ein Zuwendungsbescheid oder eine Zuschusszusage zur Förderung der Einzelmaßnahmen.
Heizungsförderung über die KfW
Eigentümerinnen und Eigentümer von Einfamilienhäusern, die ihr Haus selbst bewohnen, können die Zuschüsse bei der KfW seit Ende Februar 2024 beantragen. Dabei sollten Antragstellende beachten: Das Antragsverfahren für die neue Heizungsförderung wurde geändert. Die Zuschüsse können in Zukunft erst beantragt werden, nachdem die Eigentümer mit einer Fachfirma einen Leistungs- oder Lieferungsvertrag abgeschlossen haben. Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. Darin vereinbaren Auftraggebende und Fachunternehmen, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn von der KfW eine Förderzusage vorliegt. Die KfW stellt dafür Musterformulare zur Verfügung.
Die Zuschussförderung der anderen Effizienzmaßnahmen (Dämmung der Gebäudehülle, sonstige Anlagentechnik, Heizungsoptimierung) bleibt beim Bafa.
Sanierungswillige können sofort loslegen
Für alle anderen Antragstellenden startet die Förderung erst im Verlauf des Jahres: Voraussichtlich ab Mai können auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern die Förderung beantragen. Das gleiche gilt für Wohnungseigentümergemeinschaften, sofern die Heizanlage wie üblich zum Gemeinschaftseigentum gehört. Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser und Wohnungseigentümer, die Maßnahmen am Sondereigentum umsetzen, müssen sich bis August 2024 gedulden.
Loslegen können alle Sanierungswilligen aber ab sofort. Wenn sie bis zum 31. August 2024 mit ihrem Vorhaben beginnen, dürfen sie auch ohne Förderantrag eine Firma beauftragen. Den Antrag müssen sie dann bis zum 30. November 2024 nachreichen. Ein Restrisiko bleibt dabei aber. Die KfW nimmt Anträge nur entgegen, so lange die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind! Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht.
Diese Maßnahmen werden gefördert
Die Fördergelder von KfW und Bafa gibt es für das Bilden von Wohneigentum, das energiesparende Bauen und Sanieren, für den Kauf von Genossenschaftsanteilen für selbst genutzten Wohnraum und für den altersgerechten Umbau.
Effizienzhaus dient als Maßstab
Grundsätzlich gilt: Je besser die Energiebilanz eines Hauses ist, desto höher ist die Förderung. Um die Energiebilanz eines Hauses einstufen zu können, hat die KfW den sogenannten Effizienzhaus-Standard entwickelt. Er gibt an, wie hoch der Energiebedarf eines Hauses im Verhältnis zu einem vergleichbaren Neubau ist.
Der bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) höchste erreichbare Standard ist das KfW-Effizienzhaus 40. Es verbraucht 40 Prozent der Energie eines vergleichbaren Neubaus aus dem Jahr 2009. Der niedrigste noch förderfähige Standard bei einer Sanierung ist das KfW-Effizienzhaus 85.
Förderung energetische Sanierung
Schwerpunkt der staatlichen Förderung ist die energetische Sanierung. Die Mittel gibt es entweder für eine Komplettsanierung oder für einzelne Maßnahmen. Für eine Komplettsanierung vergibt die KfW zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschüssen, einzelne Maßnahmen fördert das Bafa mit Zuschüssen.
Komplettsanierung: Bis 52 500 Euro Tilgungszuschuss
Am höchsten ist die Förderung für eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Wenn der Energiebedarf danach mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien gedeckt wird, ist ein zinsvergünstigter Kredit von bis zu 150 000 Euro und ein Tilgungszuschuss von bis zu 37 500 Euro möglich. Handelt es sich um ein Haus mit besonders schlechtem Energiestandard („Worst Performing Building“), kann der Tilgungszuschuss bis 52 500 Euro betragen. Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt die Laufzeit. Die Kreditnehmer müssen also nicht den gesamten Betrag zurückzahlen.
Tipp: Best-Practice-Beispiele finden Sie in unserem Artikel Modernisierung richtig anpacken.
Einzelmaßnahmen: Neue Regeln ab 2024
Für einzelne Sanierungsmaßnahmen, zum Beispiel eine Wärmedämmung, die Erneuerung der Fenster und Türen oder eine neue Heizung, gibt es Zuschüsse. Zuschüsse für eine neue Heizung gibt es in Zukunft bei der KfW. Möglich sind bis zu 23 500 Euro, zum Beispiel für den Einbau einer Wärmepumpe.
Die Förderung anderer Effizienzmaßnahmen läuft weiterhin über das Bafa. Der Zuschuss beträgt 15 Prozent der Kosten. Ist ein individueller Sanierungsfahrplan (isFP) vorhanden, gibt es zusätzlich 5 Prozent. Höchstens förderfähig sind Ausgaben in Höhe von 30 000 Euro je Wohneinheit. Sie erhöhen sich auf 60 000 Euro, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wird. Insgesamt sind also bis zu 12 000 Euro Zuschuss möglich.
Zur Finanzierung der verbleibenden Kosten gibt es für selbstnutzende Wohneigentümer einen zinsverbilligten Kredit bei der KfW.
Tipp: Bei der Suche nach der passenden Heizung hilft unser Ratgeber Heizung und Warmwasser.
Nicht ohne Energieberater
Das Geld gibt es nur, wenn die Maßnahmen bestimmte technische Mindestvoraussetzungen erfüllen. Außerdem müssen die Arbeiten meist von Fachleuten ausgeführt werden. In der Regel ist es deshalb sinnvoll, vorab einen Energie-Effizienz-Experten einzuschalten, selbst wenn das wie bei der Erneuerung der Heizung nicht zwingend Voraussetzung ist. Die Hälfte des Honorars zahlt das Bafa, höchstens aber 5 000 Euro.
Tipp. Eine erste Einschätzung für wenig Geld bekommen Sie bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Energetische Sanierung mit Wohn-Riester
Seit Anfang 2024 kann auch das auf Riester-Verträgen angesparte Guthaben zur energetischen Sanierung selbst genutzter Wohnungen und Häuser eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass ein Fachunternehmen die Arbeiten ausführt und bestätigt, dass die Maßnahmen die gesetzlichen Anforderungen für die Förderung erfüllen.
Aber Vorsicht: Es dürfte selten sinnvoll sein, den Riester-Vertrag für eine energetische Sanierung einzusetzen. Denn in diesem Fall dürfen Eigentümer die in der der Regel viel attraktivere Förderung durch Zuschüsse oder Steuerermäßigungen nicht mehr in Anspruch nehmen.
Energieeffiziente Neubauten
Neubauten werden über das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ gefördert. Um für Neubauten einen zinsvergünstigten KfW-Kredit in Höhe von bis zu 100 000 Euro zu bekommen, müssen sie mindestens den Standard „Effizienzhaus 40“ erreichen. Außerdem müssen sie bestimmte Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudezyklus erfüllen und es darf keine Heizung auf Basis fossiler Energien eingebaut sein. Ist das Haus zusätzlich mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) zertifiziert, erhöht sich der Kredit auf bis zu 150 000 Euro. Die Zinsen für den Neubau-Kredit der KfW sind gegenüber dem Marktzins deutlich verbilligt.
Wohneigentum für Familien
Für Familien mit mindestens einem Kind, die ein Haus neu bauen oder einen Neubau kaufen, gibt es besonders günstige Kredite von der KfW – seit dem 16. Oktober 2023 zu deutlich verbesserten Bedingungen. Je nach Größe der Familie und Gebäudestandard liegt der Kredithöchstbetrag bei 170 000 bis 270 000 Euro.
Die Antragstellenden dürfen aber nicht zu viel verdienen. Bei einer Familie mit einem Kind darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen 90 000 Euro im Jahr nicht übersteigen. Für das zweite und jede weitere Kind steigt die Grenze um jeweils 10 000 Euro. Maßgeblich ist das durchschnittlich zu versteuernde Einkommen im zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung.
Die Anforderungen an das Gebäude und die Förderstufen entsprechen dem Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (siehe oben): Das Gebäude muss mindestens den Standard „Effizienzhaus 40“ erreichen, bestimmte Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudezyklus erfüllen und es darf keine Heizung auf Basis fossiler Energien eingebaut sein. Ist das Haus zusätzlich mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) zertifiziert, erhöht sich die Kreditsumme.
Bis 100 000 Euro für Wohneigentum
Den Bau oder Kauf von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen fördert die KfW mit bis zu 100 000 Euro Kredit. Anders als bei den Förderprogrammen für das energetische Bauen und Sanieren gibt es hier keine besonderen Anforderungen an die Energieeffizienz oder an die Nachhaltigkeit. Dafür gibt es allerdings auch keine Tilgungszuschüsse. Auch der Zinssatz ist auf den ersten Blick oft wenig attraktiv. Da ein KfW-Kredit jedoch die Konditionen für den Bankkredit verbessern kann, lohnt sich der KfW-Kredit eventuell dennoch, wie unser KfW-Vergleichsrechner zeigt.
Bis 50 000 Euro für den altersgerechten Umbau
Attraktiv dagegen sind die Zinsen im Programm altersgerecht Umbauen der KfW. Hier gibt es für den Abbau von Barrieren bis zu 50 000 Euro Kredit, und zwar unabhängig vom Alter der Antragsteller. Auch für eine Verbesserung des Einbruchschutzes kann der Förderkredit genutzt werden.
Förderung genossenschaftlichen Wohnens
Einen Förderkredit bis 100 000 Euro gibt es zudem für Käufer von Genossenschaftsanteilen für eine selbst genutzte Genossenschaftswohnung – und zwar sowohl bei einer Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft. Für das Darlehen gibt es einen Tilgungszuschuss in Höhe von 15 Prozent.
Antrag auf Fördermittel rechtzeitig stellen
Für fast alle Förderprogramme gilt: Die Förderung müssen Hausbesitzer meist beantragen, bevor sie einen Liefer- und Leistungsvertrag oder Kaufvertrag unterschrieben haben. Nur Planungs- und Beratungsleistungen dürfen sie bereits vorab in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme gibt es bei der Heizungsförderung. Antragstellende müssen hier bereits mit einer Fachfirma einen Leistungs- und Lieferungsvertrag abgeschlossen haben. Die Beauftragung muss dann eine Bedingung enthalten, dass sie an die Zusage der Förderung geknüpft ist.
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Wie gesagt: Entweder gibt es für das komplette Haus den KfW-Kredit 261 oder es werden einzelne Sanierungsmaßnahmen mit den Zuschüssen durch das Bafa gefördert.
Danke liebes Warentest-Team,
nach meiner Info wäre es auch bei einer Komplettsanierung möglich nur Bafa-Einzelmaßnahmen zu wählen. Die Frage zielte in dem Fall darauf ab, ob nun eine Parte KfW, die andere eben über Einzelmaßnahmen gehen könnte, oder ob es für das gesamte Objekt eine einheitliche Föder-Art geben muss?
@peterm112: Es gibt nur ein Entweder - Oder:
Entweder wird das komplette Haus saniert. Dafür kann der KfW-Kredit 261 beantragt werden.
Oder es werden einzelne Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Diese werden mit Zuschüssen durch das Bafa gefördert.
Das gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Mehrfamilienhaus (WEG) oder ein Einfamilienhaus handelt.
Liebes SW-Team,
muss man sich in einer WEG (bei der Sanierung eines kompletten Hauses sowie der Wohneinheiten) für eine gemeinsame Förderart entscheiden, oder könnte eine Partei einen Kredit+Tilgung über KfW, die andere einen Zuschuss über Bafa beantragen? Vielen Dank im Voraus.
Guten Tag nach Berlin,
herzlichen Dank für Ihre Antwort 👍🙂.
Ich lese da ein vollumfängliches JA heraus. Die Einschränkungen sind meines Erachtens die, auf die man mit gesundem Menschenverstand auch so kommt.
Freundliche Grüße
Andreas Kleindienst