Angebote zur Unterstützung im Alltag: Definition
Angebote zur Unterstützung im Alltag sind ein zusätzlicher Baustein bei der pflegerischen Versorgung, bei dem es nicht um körperliche Pflege geht. Sie sollen Pflegebedürftige und Angehörige bei der Bewältigung des Alltags unterstützen. Außerdem ermöglichen sie Pflegebedürftigen mehr Selbständigkeit und helfen ihnen, soziale Kontakte zu pflegen.
Die Definition der Angebote ist in Paragraf 45a SGB XI sehr allgemein. Das liegt daran, dass die einzelnen Bundesländer die weiteren Einzelheiten festlegen. Was also konkret angeboten wird und wo diese Angebote zu finden sind, ist in jedem Bundesland anders geregelt.
Die Angebote zur Alltagsunterstützung können auch von Laien erbracht werden, wenn auch zum Teil unter fachlicher Anleitung. In vielen Bundesländern kann auch die unkomplizierte Hilfe unter Nachbarn als Alltagsunterstützung gelten. Dann bezahlt die Pflegeversicherung auch dafür kleinere Beträge aus. (1)
Leistungen nach Paragraf 45a SGB XI
Paragraf 45a im Elften Buch des Sozialgesetzbuches ist in ganz Deutschland die Grundlage für Angebote zur Unterstützung im Alltag. Freiheiten haben die einzelnen Bundesländer beim Anerkennungsprozess und bei der Frage, wer als Anbieter welche Dienste anbieten darf.
In 45a sind Ziele und Rahmenbedingungen festgelegt. Vorgegeben ist außerdem, dass bestimmte Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Angebote vorhanden sein müssen. Aber auch hier bestimmen und regeln die Bundesländer alle weiteren Einzelheiten. (1)
Alltagsunterstützungen sind nach 45a SGB XI Leistungen dieser Art:
- Betreuungsangebote für Pflegebedürftige
- Angebote zur Entlastung von Pflegenden
- Angebote zur Entlastung im Alltag für Pflegebedürftige
Mehr zu den einzelnen Bereichen lesen Sie im Folgenden.
Betreuungsangebote für Pflegebedürftige
Diese Unterstützungsangebote umfassen die Betreuung in Gruppen und Einzelbetreuung von Pflegebedürftigen. Sie können von Fachpersonal oder von ehrenamtlichen Helfern unter pflegefachlicher Anleitung angeboten werden. (1)
Betreuungsangebote sind insbesondere:
- Einzelbetreuung
- Tagesbetreuung in Kleingruppen
- Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz
Angebote zur Entlastung von Pflegenden
Entlastungsangebote für Pflegende umfassen sowohl direkte Entlastung als auch beratende Unterstützung. Die beratende Unterstützung zielt darauf ab, Pflegende zu ihrer Rolle besser zu informieren und dadurch langfristig zu entlasten. (1)
Angebote zur Entlastung von Pflegenden sind insbesondere:
- Helferkreise zur stundenweisen Entlastung Pflegender
- Familienentlastende Dienste für Menschen mit Behinderung
Angebote zur Entlastung im Alltag für Pflegebedürftige
Alltagsunterstützung für pflegebedürftige Menschen soll helfen, allgemeine und pflegebedingte Aufgaben im Alltag und im Haushalt zu erledigen. Dazu gehört sowohl die Haushaltsführung als auch die Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen. (1)
Angebote zur Entlastung im Alltag sind insbesondere:
- Serviceangebote rund um den Haushalt wie Fensterputzer, Gärtner oder Haushaltshilfen
- Alltagsbegleiter
- Agenturen zur Vermittlung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Leistungen und Angebote nach Bundesland
Wie sind die Angebote zur Unterstützung im Alltag in den einzelnen Bundesländern geregelt? Wo findet man konkrete Angebote in der Nähe? Welche Ansprechpartner sind zuständig? Und kann ich über die Alltagsunterstützung auch helfenden Freunden oder Nachbarn eine Aufwandsentschädigung auszahlen?
pflege.de hat alle wichtigen Informationen zu den Regelungen in den 16 Bundesländern für Sie zusammengetragen und aufbereitet. Laden Sie sich die Ergebnisse einfach kostenlos herunter, wählen Sie Ihr Bundesland aus und schon haben Sie alle relevanten Infos zur Verfügung.
Angebote zur Unterstützung im Alltag: Finanzierung
Menschen mit einem Pflegegrad können zwei unterschiedliche Pflegeleistungen für die Finanzierung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nutzen. Sie können die beiden Möglichkeiten auch kombinieren.
Möglichkeiten zur Finanzierung:
- Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für alle von Pflegegrad 1 bis 5
- Umwandlungsanspruch: Ab Pflegegrad 2 können Sie ungenutzte Pflegesachleistungen teilweise umwandeln und für Alltagsunterstützung einsetzen
Finanzierung mit dem Entlastungsbetrag
Allen Versicherten mit einem anerkannten Pflegegrad steht der Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro zu (ab 01.01.2025: 131 Euro). Diesen können Sie als Kostenerstattung für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden.
Alternativ könnten Sie den Entlastungsbetrag auch für Kosten aus der Kurzzeitpflege, der Tages- und Nachtpflege oder teilweise auch der ambulanten Pflege verwenden. Falls Sie den Entlastungsbetrag bisher gar nicht genutzt haben, können Sie den Entlastungsbetrag rückwirkend verwenden. (2)
Finanzierung mit dem Umwandlungsanspruch
Der Umwandlungsanspruch bezieht sich auf Pflegesachleistungen. Diese Sachleistungen sind eigentlich zweckgebunden und können nur für Kosten durch die ambulante Pflege verwendet werden. Aber: Ungenutzte Ansprüche können Sie umwandeln und für Alltagsunterstützung nutzen.
Bis zu 40 Prozent Ihres monatlichen Anspruchs auf Pflegesachleistungen können Sie mit dem Umwandlungsanspruch für die Finanzierung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag verwenden. Anspruch auf Pflegesachleistungen haben Sie in der häuslichen Pflege ab Pflegegrad 2.
Beispiel: Mit Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 796 Euro pro Monat. Bis zu 40 Prozent davon können Sie umwandeln, also 318,40 Euro. Was Sie dafür tun müssen, erfahren Sie im pflege.de Ratgeber Umwandlungsanspruch.
Anerkannte Angebote zur Alltagsunterstützung finden
Viele Details zur Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sind je nach Bundesland individuell geregelt. Einige Leistungen sind jedoch in allen Bundesländern auf ähnliche Art anerkannt und werden auch in den meisten Teilen Deutschlands angeboten.
Weit verbreitete Angebote zur Unterstützung im Alltag sind:
- Haushaltshilfe: Wenn Sie Unterstützung beim Kochen, Putzen, Fensterputzen oder Waschen benötigen, ist ein Haushaltshilfe vielleicht die ideale Unterstützung. Wenn Sie einen Garten zu pflegen haben, kann auch ein Gärtner als Haushaltshilfe gelten.
- Einkaufsbegleitung: Wenn Sie gerne noch selbst im Laden einkaufen möchten, aber dies nur in Begleitung können, dann ist eine entsprechende Einkaufsbegleitung eine große Hilfe.
- Alltagsbegleiter: Ausflüge, Friedhofsbesuche oder Behördengänge sind für viele pflegebedürftige Menschen ohne Unterstützung undenkbar. Begleitdienste können Ihnen helfen, ein Stück weit am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
- Stundenweise Betreuung: Vielen pflegebedürftigen Menschen macht das Thema Einsamkeit sehr zu schaffen. Besuchs- und Betreuungsdienste können Ihnen helfen, den sozialen Austausch mit anderen Menschen zu erhalten.
Überlegen Sie, welche alltäglichen Hilfen der pflegebedürftigen Person oder den Pflegenden am meisten helfen würden. Kontaktieren Sie dann regionale Anbieter oder Beratungsstellen, die Ihnen passende Angebote erklären und Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse verschaffen können.

Die Pflegekassen und die Pflegestützpunkte kennen in der Regel die anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag. Viele Bundesländer führen außerdem eigene Verzeichnisse. So können Sie eine passende Dienstleistung zur Entlastung im Pflegealltag in Ihrer Nähe finden.
Häufig gestellte Fragen
Was sind Angebote zur Unterstützung im Alltag?
„Angebote zur Unterstützung im Alltag“ sind ergänzende Betreuungs- und Entlastungsleistungen für die häusliche Pflege. Dazu gehört zum Beispiel Hilfe im Haushalt, stundenweise Betreuung oder Alltagsbegleitung. Zur Finanzierung können Sie den Entlastungsbetrag und umgewandelte Pflegesachleistungen verwenden.
Was bedeutet AZUA, AUA oder AUPA?
Alle drei Abkürzungen stehen für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach Paragraf 45a SGB XI. Das sind Betreuungs- und Entlastungsangebote für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, die unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse finanziert werden können.
Was sind niedrigschwellige Betreuungsangebote?
Der Begriff ist veraltet. Ähnliche Angebote zur Entlastung der Pflege zuhause finden Sie jetzt unter dem Sammelbegriff „Angebote zur Unterstützung im Alltag“. Das sind ergänzende Betreuungs- und Entlastungsleistungen für die häusliche Pflege wie zum Beispiel Hilfe im Haushalt, stundenweise Betreuung oder Alltagsbegleitung.
Was sind anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag?
Angebote zur Unterstützung im Alltag unterliegen dem Länderrecht. Das heißt, dass jedes Bundesland festlegen darf, wer dort welche Leistungen als Alltagsunterstützung anbieten darf. Eine bundesweite Übersicht gibt es deshalb leider nicht. Auf pflege.de finden Sie Informationen und weiterführende Links zu den Angeboten in jedem Bundesland.
Wie kann ich Angebote zur Unterstützung im Alltag finanzieren?
Wenn Sie einen Pflegegrad haben, können Sie mit dem Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro Angebote zur Unterstützung im Alltag finanzieren. Ab Pflegegrad 2 können Sie außerdem bis zu 40 Prozent Ihres Anspruchs auf Pflegesachleistungen umwandeln lassen und für Alltagsunterstützung verwenden.