Offene Fragen zur novellierten F-Gase-Verordnung
07.03.2024Die novellierte F-Gase-Verordnung wurde am 20. Februar im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 11. März 2024 in Kraft. Die meisten Vorgaben darin müssen von Betreibern von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen sowie den Kälte-Klima-Fachfirmen unmittelbar nach Inkrafttreten befolgt und umgesetzt werden. Einige Punkte in der Verordnung sind jedoch noch nicht endgültig geklärt.
Bild: VDKF / Bundesfachschule / BIV
Die BLAC ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK). Das Gremium soll einen möglichst ländereinheitlichen Vollzug des Chemikalienrechts in Deutschland sicherstellen. Die BLAC befasst sich daher auch mit Umsetzung, Auslegung und Vollzug der F-Gase-Verordnung.
U.a. werden im Schreiben an die BLAC folgende offene Aspekte in der F-Gase-Verordnung angesprochen:
Umsetzung von Ausnahmeregelungen in der Praxis, wenn die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen keinen Einsatz von alternativen Kältemitteln ermöglicht
Vorgaben für Dichtheitskontrollen an Anlagen mit HFKW/HFO-Kältemittelgemischen
Abgrenzung von ggf. erlaubten Umbaumaßnahmen an bestehenden Einrichtungen zu Inverkehrbringungsverboten von Neuanlagen
Ausnahmeregelungen für „in sich geschlossene Anlagen“ für Tiefkälte-Anwendungen
Kennzeichnung von Bestandsanlagen
Das vollständige Dokument können Sie über den nachfolgenden Link herunterladen.