Immatrikulationsbüro für Promovierende
Humboldt-Universität zu Berlin
Referat Studierendenservice
Unter den Linden 6
10117 Berlin
Frau Olga Vorobyeva
telefonische Sprechstunde
mittwochs 09:00 - 10:00 h
Tel.: (+49) 30 2093-70330
Aufgrund eines Workshops entfallen am 19.02.2025 telefonische Sprechzeiten des Immatrikulationsbüros.
*Wenn Sie bereits an der HU für die Promotion immatrikuliert oder registriert sind:
Bitte geben Sie in der E-Mail Ihren Namen, Ihre Matrikel- oder Registrierungsnummer, Ihr Geburtsdatum und Ihren Geburtsort an.
Streben Sie keinen Studienabschluss an der HU an und möchten nur einige Semester im Rahmen Ihres Gast-/Forschungsaufenthaltes an der HU absolvieren, können Sie keine Immatrikulation bei dem Immatrikulationsbüro beantragen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen zur Immatrikulation an das International Office: exchange-students@hu-berlin.de
I. Vor der Promotion: Zulassung, Immatrikulation und Registrierung
Ich strebe eine Promotion an der Humboldt-Universität zu Berlin an. Was wären meine ersten Schritte?
Bitte informieren Sie sich zunächst auf dem Promovierendenportal der Humboldt-Universität zu Berlin.
Wie erhalte ich eine Zulassung zur Promotion?
Wenn Sie eine Promotion anstreben, wenden sich direkt an das Promotionsbüro der Fakultät, an der Sie promovieren möchten. Beachten Sie bitte, dass ein Antrag auf Zulassung zur Promotion an keine festen Fristen gebunden ist und jederzeit im Semester gestellt werden kann. Sie finden die Kontaktdaten zu den Ansprechpersonen in den Fakultäten über das Promovierendenportal.
Ihren Antrag auf Zulassung stellen Sie bitte ausschließlich bei dem zuständigen Promotionsbüro der Fakultät. Er sollte mit allen genannten Unterlagen eingereicht werden. Wenn Sie über eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung verfügen, erfolgt eine sogenannte Äquivalenzprüfung Ihrer Abschlüsse bzw. Zeugnisse mit dem deutschen Bildungssystemvor der Zulassung. Die Abstimmung findet ausschließlich intern zwischen dem Promotionsbüro der Fakultät und dem Referat Studierendenservice statt. Wir bitten Sie daher, keine Unterlagen an das Immatrikulationsbüro für Promovierende zuzusenden, bevor eine Zulassung an einer Fakultät ausgesprochen wurde.
Ich habe eine Zulassung zur Promotion erhalten. Was sind meine nächsten Schritte?
Reichen Sie bitte den Antrag auf Immatrikulation zur Promotion [PDF] oder, falls Sie an der HU beschäftigt sind, den Antrag auf Registrierung zur Promotion [PDF] mit allen erforderlichen Unterlagen so schnell wie möglich, jedoch spätestens vier Wochen nach der Zulassung im Immatrikulationsbüro ein.
Die vierwöchige Frist für die Immatrikulation/Registrierung nach Erhalt der Zulassung gilt als eingehalten, wenn der Antrag innerhalb dieser Frist im Immatrikulationsbüro eingegangen ist.
Die erforderlichen Unterlagen können Sie entweder auf dem Postweg an diese Adresse einsenden
Humboldt-Universität zu Berlin
Referat Studierendenservice
Unter den Linden 6
10099 Berlin
oder in den Briefkasten des Studierenden-Service-Centers (SSC) im Hauptgebäude der Humboldt-Universität zu Berlin (Unter den Linden 6, 10117 Berlin; Öffnungszeiten: Mo – Fr 8–19 Uhr) einwerfen.
Digital eingereichte Anträge können für eine Immatrikulation oder Registrierung nicht verwendet werden.
Was ist der Unterschied zwischen einer Immatrikulation und einer Registrierung zur Promotion?
Die Immatrikulation zur Promotion können Sie beantragen, nachdem Sie die Zulassung des Dekanats/Promotionsausschusses Ihrer Fakultät erhalten haben.
Immatrikulierte Promovierende erhalten den Studierendenstatus, einen studentischen HU-Account und haben die Möglichkeit, die Campus-Card zu erstellen und das Semesterticket zu aktivieren. Für die Immatrikulation muss der Semesterbeitrag entrichtet werden.
Die Immatrikulation zur Promotion ist möglich, auch wenn Sie kein Beschäftigungsverhältnis mit der HU haben. Wenn Sie an der HU beschäftigt sind, stehen Ihnen zwei Optionen zur Wahl: Sie können sich immatrikulieren oder maximal für die Dauer Ihres Beschäftigungsverhältnisses für die Promotion registrieren. Bei der Registrierung erhalten Sie keinen Studierendenstatus, keinen studentischen HU-Account und haben keine Möglichkeit, die Campus-Card zu erhalten. Für die Registrierung fallen keine Gebühren an.
Unterschiede zw. der Immatrikulation oder Registrierung zur Promotion
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Immatrikulation zur Promotion
(mit und ohne Beschäftigungsver-
hältnis an der HU Berlin möglich)
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Registrierung zur Promotion
(ausschließlich für die Dauer des
Beschäftigungsverhältnisses mit
der HU Berlin möglich)
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Semesterbeiträge
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ja |
nein |
Campus-Card
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ja |
nicht möglich |
Semesterticket
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ja |
nicht möglich
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studentischer
HU-Account
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ja
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nicht möglich
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Welche Unterlagen muss ich für die Immatrikulation zur Promotion einreichen?
Wenn Sie für die Promotion zugelassen wurden, stellen Sie bitte den Antrag auf Immatrikulation zur Promotion innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Zulassung und reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- Antrag auf Immatrikulation zur Promotion inkl. Angaben zur Bildungsbiographie [PDF],
- Zulassungsschreiben des Dekanats/Promotionsausschusses in einfacher Kopie,
- Nachweis über den eingezahlten Semesterbeitrag (Angaben über die Höhe des Semesterbeitrags und die für die Überweisung notwendigen Bankverbindungsdaten finden Sie weiter unten unter "Welchen Semesterbeitrag muss ich für meine Immatrikulation zur Promotion überweisen?"),
- Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten deutschen Hochschule in einfacher Kopie (entfällt, wenn Sie noch nie an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren),
- 1. Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur) als einfache Kopie,
- vorherige Hochschulabschlusszeugnisse in einfacher Kopie (In- und/oder Ausland),
- ggf. Nachweis über ein Stipendium (falls zutreffend).
Welchen Semesterbeitrag muss ich für meine Immatrikulation zur Promotion überweisen?
Immatrikulation für das Wintersemester 2024/25 (01.10.2024 - 31.03.2025)
Mit dem neuen Deutschlandsemesterticketvertrag, der zwischen der Studierendenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, vertreten durch den Referent_innenrat (gesetzlich AStA), und den Verkehrsunternehmen verhandelt wurde und zum 01.10.2024 in Kraft tritt, ist im Wintersemester 2024/25 der Erwerb des Deutschlandsemestertickets für Promovierende verpflichtend.
Für weitere Informationen zum Deutschlandsemesterticket siehe diese Seite:
https://hu.berlin/dst
Den zu überweisenden Betrag für Ihre Immatrikulation entnehmen Sie bitte dieser Übersicht:
Immatrikulation zum 01.03.2025
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474,80 €
(Semesterbeitrag für das WiSe 2024/25 mit Deutschlandemesterticket ab März 2025 inkl. Semesterbeiträge und -gebühren für das SoSe 2025)
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Immatrikulation zum 01.04.2025
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321,90 €
(Semesterbeitrag für das SoSe 2025 mit Deutschlandemesterticket ab April 2025)
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Immatrikulation zum 01.05.2025
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292,50 €
(Semesterbeitrag für das SoSe 2025 mit Deutschlandemesterticket ab Mai 2025)
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Immatrikulation zum 01.06.2025
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263,10 €
(Semesterbeitrag für das SoSe 202525 mit Deutschlandemesterticket ab Juni 2025)
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Befreiung von der Immatrikulationsgebühr (derzeit in Höhe von 50 €)
Promotionsstudierende, die im Rahmen von Förderungsprogrammen, die ausschließlich oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln des Bundes oder der Länder finanziert werden, ein Stipendium erhalten (z.B. vom DAAD) und einen Nachweis darüber zur Immatrikulation einreichen, können gemäß § 2 Abs. 7 BerlHG von der Gebühr für die Immatrikulation und Rückmeldung, derzeit in Höhe von 50 € pro Semester, befreit werden.
Informationen über die Zusammensetzung der Semestergebühren und -beiträge finden Sie unter:
https://hu.berlin/rueckmeldung
Bankverbindung
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Empfänger: |
Humboldt-Universität zu Berlin |
IBAN: |
DE64 1001 0010 0651 8231 04 |
SWIFT (BIC): |
PBNKDEFF (PBNKDEFFXXX) |
Bank: |
Postbank Berlin |
Verwendungszweck: |
[Nachname], [Vorname], Promotion
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Bitte beachten Sie, dass für die Immatrikulation und Rückmeldung ausschließlich die hier genannte Bankverbindung zu nutzen ist.
Nehmen Sie zur Kenntnis, dass bei Überweisungen aus dem Ausland zusätzliche Gebühren entstehen können. Diese müssen Sie bei Ihrer Bank erfragen und den Überweisungsbetrag ggf. entsprechend erhöhen.
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Welche Unterlagen muss ich für die Registrierung zur Promotion einreichen?
Wenn Sie an der Humboldt-Universität zu Berlin beschäftigt sind und sich nicht immatrikulieren möchten, müssen Sie sich innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Zulassung für die Promotion registrieren. Für die Registrierung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- Antrag auf Registrierung zur Promotion inkl. Angaben zur Bildungsbiographie [PDF],
- Zulassungsschreiben des Dekanats/Promotionsausschusses in einfacher Kopie,
- Nachweis über die Beschäftigung an der HU, aus dem der Beginn und das Ende des Beschäftigungsverhältnisses hervorgehen (z.B. eine Kopie des Arbeitsvertrags),
- Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten deutschen Hochschule in einfacher Kopie (entfällt, wenn Sie noch nie an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren),
- 1. Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur) als einfache Kopie,
- vorherige Hochschulabschlusszeugnisse in einfacher Kopie (In- und/oder Ausland),
Ich habe meine Unterlagen beim Immatrikulationsbüro eingereicht. Wie erfahre ich, dass ich immatrikuliert/registriert wurde?
Bitte beachten Sie, dass das Immatrikulationsbüro keine Bestätigung über den Eingang Ihrer Unterlagen verschickt. Die Antragsfrist gilt als eingehalten, wenn Ihre Unterlagen für die Immatrikulation oder Registrierung innerhalb von einem Monat nach Zulassung zur Promotion das Immatrikulationsbüro erreicht haben.
Nachdem Ihr Antrag im Immatrikulationsbüro eingegangen ist, werden Ihre Unterlagen sorgfältig geprüft. Sollten Unterlagen fehlen, werden Sie von uns per E-Mail oder auf dem Postweg darüber in Kenntnis gesetzt und bekommen von uns ggf. eine Frist zum Nachreichen der Unterlagen.
Wenn Ihre Unterlagen vollständig eingegangen sind, werden Sie über die Immatrikulation/Registrierung per E-Mail informiert. Darüber hinaus erhalten Sie Hinweise, welche weitere Schritte Sie beachten müssen (bei Immatrikulation als Promotionsstudierende: z.B. zur Erstellung der Campus-Card (Studierendenausweis) oder Aktivierung des studentischen HU-Accounts).
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrags auf Immatrikulation oder Registrierung zur Promotion in der Regel mindestens zwei Wochen nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen in Anspruch nimmt. Zu Semesterbeginn kann es auch zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
II. Während der Promotion: Rückmeldung, Gebühren und Fragen zum Semesterticket
Ich bin für die Promotion immatrikuliert. Muss ich mich in jedem Semester zurückmelden?
Ja, die Rückmeldung in das nächste Semester ist notwendig, damit Sie Ihren Status als Promotionsstudierende*r behalten und Ihr Promotionsvorhaben abschließen können. Dafür müssen Sie sich innerhalb des Rückmeldezeitraums den Semesterbeitrag in der erforderlichen Höhe überweisen. Bitte beachten Sie die Informationen zu den Hauptfristen für die Rückmeldung in Ihrem studentischen HU-Account und über die Rückmeldungswebseite.
Kann ich während eines Promotionsstudiums beurlaubt werden?
Wenn entsprechende Gründe vorliegen, können Sie auch im Rahmen einer bestehenden Immatrikulation zur Promotion einen Antrag auf Beurlaubung [PDF] stellen. Weitere Informationen zur Beurlaubung entnehmen Sie bitte unserer Webseite zur Beurlaubung.
Bitte beachten Sie jedoch, dass die Beurlaubung keinen Einfluss auf die Regelbearbeitungszeit der Promotion hat bzw. die Regelbearbeitungszeit der Promotion mit einer Beurlaubung nicht automatisch verlängert wird.
Meine Regelbearbeitungszeit der Promotion endet demnächst. Wie kann diese verlängert werden?
Bitte füllen Sie die "Bescheinigung über die Verlängerung der Regelbearbeitungszeit der Promotion" [PDF] aus und lassen Sie sie von Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin unterschreiben. Reichen Sie anschließend das Formular im zuständigen Promotionsbüro Ihrer Fakultät ein. Bitte beachten Sie, dass für die Entscheidung bezüglich der Verlängerung Ihrer Regelbearbeitungszeit ggf. weitere Unterlagen im Promotionsbüro eingereicht werden müssen. Bitte erkundigen Sie sich zur Vorgehensweise direkt bei Ihrem Promotionsbüro.
Nachdem die Verlängerung Ihrer Regelbearbeitungszeit der Promotion vom Promotionsausschuss der Fakultät genehmigt wurde, leitet das Promotionsbüro das unterschriebene Formular an das Immatrikulationsbüro weiter.
Ich bin an der HU beschäftigt und für die Promotion registriert. Mein Arbeitsvertrag endet demnächst. Wie soll ich vorgehen?
Da die Registrierung zur Promotion maximal für die Dauer Ihrer Beschäftigung an der HU möglich ist, müssen Sie sich nach Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses immatrikulieren. Bitte stellen Sie den Antrag auf Immatrikulation zur Promotion im Immatrikulationsbüro. Zusätzlich reichen Sie bitte den Zahlungsnachweis des Semesterbeitrags und ein formloses Schreiben, in dem Sie uns mitteilen, dass Sie aktuell für die Promotion registriert sind, ein.
Warum unterscheidet sich die Höhe des Semesterbeitrages innerhalb eines Semesters angegeben? Was trifft auf mich zu?
Die Höhe des Semesterbeitrags ist von dem Datum abhängig, zu dem Sie die Immatrikulation zur Promotion beantragen.
Wenn Sie die Immatrikulation nach Ablauf des ersten Semestermonats beantragen, muss der Semesterticketbeitrag nur anteilig ab Immatrikulationsmonat entrichtet werden.
Bei der Immatrikulation in den letzten drei Semestermonaten (Juli - September und Januar - März) bitten wir Sie, neben dem Semesterbeitrag für das Immatrikulationssemester auch den Rückmeldebeitrag für das jeweils Folgesemester zu überweisen.
Mein studentischer HU-Account funktioniert nicht mehr. Was kann ich tun?
Bitte versuchen Sie Ihren studentischen HU-Account über den Computer- und Medienservice (CMS) der HU Berlin wiederherzustellen. Dafür benötigen Sie die PIN die Sie direkt im Anschluss an Ihre Immatrikulation erhalten haben. Sollte dies nicht möglich sein oder Sie Ihren PIN-Brief nicht mehr zur Hand haben, kontaktieren Sie bitte das Immatrikulationsbüro für die Ausstellung eines neuen PIN-Briefes.
Bitte beachten Sie, dass eine PIN nur über Ausstellung und Postversand eines entsprechend erstellten PIN-Briefes möglich ist.
III. Abschluss der Promotion: Fragen zur Exmatrikulation
Ich habe meine Promotion abgeschlossen. Wie kann ich mich exmatrikulieren?
Wenn Sie sich für das kommende Semester nicht zurückmelden (z.B. den erforderlichen Semesterbeitrag nicht überweisen), werden Sie automatisch exmatrikuliert. Falls Sie vor Semesterende exmatrikuliert werden möchten, reichen Sie bitte den Antrag auf Exmatrikulation [PDF] im Immatrikulationsbüro für Promovierende ein.
Ich habe meine Dissertation eingereicht. Die Disputation findet möglicherweise im kommenden Semester statt. Muss ich mich für das kommende Semester zurückmelden?
Bitte erkundigen Sie sich im Promotionsbüro Ihrer Fakultät, ob die Immatrikulation für die Disputation notwendig ist und gehen Sie bitte entsprechend vor. Wenn die Regelbearbeitungszeit Ihrer Promotion abläuft, Sie Ihre Arbeit eingereicht haben und die Immatrikulation im kommenden Semester notwendig ist, bitten Sie das Promotionsbüro dem Immatrikulationsbüro dies formlos zu bestätigen. Nach Eingang einer solchen Bestätigung des Promotionsbüros und der Zahlung des Semesterbeitrags werden wir Sie zurückmelden.
IV. Rechtsgrundlagen
Fächerübergreifende Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU)
In §§ 59 und 60 der ZSP-HU werden Form, Ablauf und Bedingungen der Immatrikulation bzw. Registratur als Promotionsstudierende geregelt.
V. Weiterführende Links
Promotionsordnungen der Fakultäten
https://hu.berlin/promord
Humboldt Graduate School
https://www.humboldt-graduate-school.de
International Scholar Services
https://hu.berlin/issprom
Finanzierung der Promotion
https://hu.berlin/promfinanz
DAAD
https://www.daad.de