Luca first, Bedenken second: Pandemiebekämpfung mit lückenhafter Software

Weil die Corona-Warn-App über­zogene Erwartungen nicht ­erfüllen konnte, soll es jetzt die Luca-­App richten. Doch es droht ein Fiasko. Eine Zusammenfassung.

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(Bild: Elizaveta Galitckaia / Shutterstock.com)

Lesezeit: 10 Min.
Von
  • Holger Bleich
Inhaltsverzeichnis

Die Geschichte der Apps zur Pandemiebekämpfung liest sich wie eine Parabel zur deutschen Coronapolitik: Sie ist durchzogen von falschen Heilsversprechen, später dann von teils böswillig geäußerter Enttäuschung und schlichter Ratlosigkeit. Als die von SAP und Deutscher Telekom als einzigartiges Open-Source-Projekt entwickelte Corona-Warn-App (CWA) Mitte Juni verspätet zum Download bereitstand, war die erste Pandemiewelle bereits am verebben. Deshalb hatte sie es schwer, ihr Potenzial gleich unter Beweis zu stellen. "Es ist nicht die erste Corona-Warn-App weltweit, aber ich bin überzeugt, es ist die beste", erklärte damals Kanzleramtschef Helge Braun (CDU).

Bis zum 8. April verzeichnete die CWA knapp 27 Millionen Downloads aus den Stores von Google und Apple. Wie viele Menschen sie nutzen, ist unbekannt, Folgendes weiß man aber: Mehr als zwölf Millionen Testergebnisse wurden über die App an Nutzer übermittelt. Zudem steigt die Bereitschaft infizierter Bürger, andere Personen über die App vor potenziell gefährlichen Begegnungen mit ihnen zu warnen. Seit dem 1.11.2020 haben von 566.955 positiv Getesteten immerhin 345.882, also 61 Prozent, ihr Testergebnis in der CWA freigegeben.

Gemessen an der Gesamtzahl von fast drei Millionen Infizierten seit Pandemiebeginn mag das wenig erscheinen. Und weil das gesamte Procedere völlig anonym abläuft, weiß niemand, wie viele Warnungen zu weiteren positiven Tests und damit zu Unterbrechungen von Infektionsketten geführt haben. Klar ist aber: Die App tut sehr zuverlässig genau das, wofür sie gedacht war, und sie dürfte schon viele Menschen vor einer Infektion oder gar vor schweren Covid-19-Verläufen bis hin zum Tod geschützt haben.

Seit dem Start der Corona-Warn-App am 16.6.2020 haben insgesamt 351.074 Nutzerinnen und Nutzer ihr positives Testergebnis geteilt (Stand: 7.4.2021).

(Bild: RKI)

Dennoch steht die CWA seit Monaten in der Kritik, weil sie naturgemäß die von der Politik geschürten Erwartungen als technisches Allheilmittel nicht erfüllen kann – schon gar nicht in den Hochinzidenzphasen der zweiten und nun dritten Welle. Durch Talkshows tingelnde Politiker machen Bürgern weis, das Projekt sei am über allem stehenden Datenschutz gescheitert.

Immer wieder stellen sie unlautere Forderungen an die Corona-Warn-App, die diese aus mehreren Gründen nicht erfüllen kann. Der wichtigste: Als man sich im Frühjahr 2020 nach langer Evaluierung für den anonymisierten Austausch von Bluetooth-Beacons zur besten Methode zur Messung von Kontakten zwischen Personen entschieden hatte (GPS-Tracking etwa funktioniert nur im Freien), war klar, dass dazu die Hilfe von Google und Apple benötigt würde. Tatsächlich taten sich die beiden Betriebssystem-Produzenten zusammen und entwickelten gemeinsam ein API ("Exposure Notification Framework") für Android und iOS, auf das staatliche Tracing-Apps unter strengen Bedingungen zugreifen dürfen.

So ist es allen Bluetooth-Tracing-Apps schlicht untersagt, ortsbezogene Daten zu sammeln. Tun sie es dennoch, fliegen sie aus den Stores. Dass die CWA seit einiger Zeit mit jederzeit widerrufbarer Einwilligung der Nutzer manuell abfragt, in welchem Landkreis sich das Smartphone aufhält, ist zwar datenschutzrechtlich kein Problem, aber gegenüber Google und Apple bereits ein Ritt auf der Rasierklinge.

Mitte April etwa haben Google und Apple ein Update der englischen Tracing-App blockiert, das die seit einem halben Jahr verfügbare Check-in-Funktion via QR-Code um ortsbezogene Informationen zur Cluster-Erkennung ergänzen sollte. Genau deshalb verzichtet die gerade in der CWA freigeschaltete Check-in-Funktion von vornherein auf die Erhebung von Ortsdaten. Ob die von Google und Apple vorgegebenen Regeln überzogen sind, mag dahingestellt sein. Mit deutschem Datenschutzrecht oder der DSGVO haben sie zumindest nichts zu tun, auch wenn das viele Politiker gerne behaupten.

Wenn es gerade passt, verweisen Politiker gerne darauf, wie effektiv "asiatische Länder" Technik zur Pandemiebekämpung nutzen. Es werden allzu schnell Ressentiments von angeblich autoritätshörigen Bürgern bedient, denen datenschutzrechtliche Belange völlig fremd seien. Ein kurzer Blick nach Taiwan, das in diesem Zusammenhang oft als Musterbeispiel genannt wird, genügt, um derlei Gerede ad absurdum zu führen.

Im demokratisch regierten Inselstaat leben auf einer Fläche von 36.179 Quadratkilometern knapp 24 Millionen Einwohner. Damit ist die Bevölkerungsdichte doppelt so hoch wie in Deutschland. Zum Höhepunkt der zweiten Welle verzeichnete das Land am 13.11.2020 acht Neuerkrankungen, in Deutschland waren es am selben Tag 14.419 Neuinfektionen. Hierzulande wird gerne behauptet, dass Taiwans Erfolg auf ausgefeilten Tracking-Apps beruht. Das ist falsch. In Taiwan gibt es gar keine App zur Kontaktverfolgung.

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Das Land setzt technische Mittel extrem gezielt ein, nämlich nur zur Durchsetzung der Quarantäne: Wer in das Land einreist oder positiv getestet wurde, erhält eine SIM-Karte, die er in ein aktives Handy stecken muss. Den Standort der Karte erfassen die Provider über Mobilfunkortung. Verlässt sie das definierte Quarantäne-Gebiet, schlägt das System Alarm – dann rückt umgehend die Polizei an und kann Strafen von mehreren 10.000 Euro verhängen. Zugegeben, dieses "Geofencing" wäre mit EU-Datenschutzrecht wohl allenfalls mit Einwilligung in jedem Einzelfall vereinbar.

Doch der Erfolg Taiwans beruht in erster Linie auf ganz banalen Faktoren, auch aufgrund der Erfahrungen mit Sars: frühzeitige Einführung einer Maskenpflicht, sofortige Abschottung von Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, konsequentes Testen und rigorose Einreisebedingungen etwa. Infektionsfälle werden konsequent nachverfolgt. Übrigens: Taiwan musste kein einziges Mal in den Lockdown.