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Hessen legt „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer besonderen Verfahrensgebühr für Vielkläger im sozialgerichtlichen Verfahren“ vor

„Hessen möchte mit einer Bundesratsinitiative die Sozialgerichte entlasten: Das Land schlägt vor, eine Verfahrensgebühr von 30 Euro für so genannte Vielkläger einzuführen. Der Bundesrat stimmt am 5. März 2021 darüber ab, ob er den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einbringen will.

Als Vielkläger soll gelten, wer in den letzten zehn Jahren bereits zehn oder mehr Verfahren in einem Land angestrengt hat. Diese Personen müssten künftig die Gebühr einzahlen, damit ein neues Verfahren angenommen wird. Nach derzeitigem Recht sind Verfahren vor den Sozialgerichten für die Klägerinnen und Kläger gebührenfrei.

Die Gebühr wäre nicht vom Anspruch auf Prozesskostenhilfe umfasst, würde aber erstattet, wenn die Klage erfolgreich wäre. Zudem könnten die Gerichte die jeweilige Gebührenfestsetzung jederzeit überprüfen.

Nach Auffassung Hessens häufen sich in der Sozialgerichtsbarkeit aufgrund der dort herrschenden Gerichtskostenfreiheit die Fälle, in denen einzelne Klägerinnen oder Kläger ohne berechtigtes Rechtsschutzinteresse mit einer Vielzahl von Verfahren die Gerichte beschäftigen. Dabei würden oftmals aussichtslose Anliegen verfolgt, und zwar auch wiederholt durch alle Instanzen. Es sei davon auszugehen, dass mit einer Verfahrensgebühr in zahlreichen Fällen eine Klage gar nicht erst erhoben oder nach der Anforderung der Gebühr nicht weiterverfolgt würden, begründet das Land seinen Gesetzesantrag.“

Quelle: Bundesrat

Update 7.3.2021: die Gesetzesinitiative fand im Bundesrat keine Mehrheit