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JUSTIZ Politiker in Roben

Das Verhältnis zwischen Politik und Bundesverfassungsgericht ist zerrüttet. Berlin wirft den Richtern anmaßendes Verhalten vor, die Autorität des höchsten deutschen Gerichts bröckelt.
aus DER SPIEGEL 40/2009

Wahrscheinlich ist es auch diese Selbstzufriedenheit, die der Politik auf den Geist geht. Andreas Voßkuhle sitzt bequem in dem Ledersessel seines Büros. Die Panoramafenster geben einen herrlichen Blick auf den Karlsruher Schlosspark frei, während der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts über die großen Freiheiten seines Berufs spricht. Voßkuhle ist erst seit anderthalb Jahren am höchsten deutschen Gericht, aber er hat die Möglichkeiten seines Amts schon weit ausgeschöpft.

In ihrem Urteil zum EU-Reformvertrag von Lissabon haben Voßkuhle und seine Kollegen nicht nur Teile des deutschen Europarechts für verfassungswidrig erklärt; sie entwickelten auch eine ganz eigene Vorstellung, wie die Zukunft der Europäischen Union auszusehen hat. Seither herrscht Eiszeit zwischen den Richtern in Rot und den Mächtigen in Berlin.

Das Verfassungsgericht gefährde die Stellung der Bundesrepublik Deutschland als Motor der europäischen Integration, ärgert sich das CDU-Präsidiumsmitglied Eckart von Klaeden. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Jürgen Rüttgers klagte vor Vertrauten, das Gericht entwickle einen politischen Ehrgeiz, der ihm nicht zustehe. Ganz ähnlich sieht das Thomas Oppermann, der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion: »Das Gericht betreibt zunehmend Verfassungspolitik.«

Das Verhältnis des Gerichts zur Politik war noch nie einfach, das liegt in der Natur der Sache. Die 16 Juristen in Karlsruhe können jede Regelung aufhalten, die der Bundestag beschließt, manchmal haben ihre Richtersprüche sogar Gesetzeskraft. Über ihnen stehen nur das Grundgesetz und Badens Sonne.

»Wir lassen uns doch von den Arschlöchern in Karlsruhe nicht unsere Politik kaputtmachen«, zürnte schon SPD-Fraktionschef Herbert Wehner, als die CSU Willy Brandts Ostpolitik vor das Gericht zerrte.

Im Moment geht es aber nicht mehr um die üblichen Nickeligkeiten. Sowohl Union als auch SPD sehen mit Verärgerung, wie seit dem 11. September 2001 ein Sicherheitsgesetz nach dem anderen in Karlsruhe scheitert. Nach dem Urteil zum Lissabon-Vertrag steht für viele Berliner Politiker endgültig fest, dass sich die Richter in Süddeutschland zum Nebengesetzgeber aufschwingen.

Tatsächlich ist das Lissabon-Urteil alles Mögliche, nur keine trockene und kompakte juristische Bewertung des EU-Reformvertrags; es ist der Versuch, die deutsche Europapolitik auf Jahrzehnte hinaus zu prägen. Die Richter definieren Themenfelder, die im Zweifel nicht nach Brüssel übertragen werden dürfen, etwa das Strafrecht. Sie sprechen sich auch selbst das Recht zu, letztinstanzlich über die Grenzen der europäischen Integration zu urteilen.

Die Argumente der Richter sind in vielen Punkten durchaus einleuchtend; etwa wenn sie in ihrem Urteil schreiben, der Eintritt der Bundesrepublik Deutschland in einen europäischen Bundesstaat sei nur dann rechtmäßig, wenn vorher die Bürger befragt würden.

Allerdings ist dieses Szenario so weit von der Realität entfernt, dass es kaum ein Thema für ein Verfassungsgericht sein kann, das sich mit realen Gesetzen auseinanderzusetzen hat. »Das Verfassungsgericht beantwortet Fragen, die so gar niemand gestellt hat«, sagt Oppermann. Es herrscht wirklich keine gute Stimmung zwischen Berlin und Karlsruhe.

Als Voßkuhle im Frühjahr 2008 zum Richter berufen wurde, stattete er Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble einen Antrittsbesuch ab. Schäuble wusste schon damals, vor welch heikle Aufgabe das Lissabon-Urteil die Regierung stellen könnte. Und so bat er den frischgebackenen Vizepräsidenten eindringlich, die Entscheidung nicht mitten in den Wahlkampf zu platzieren.

Er wurde nicht erhört, das Urteil wurde am 30. Juni verkündet, drei Monate vor der Wahl. Die Wut Schäubles wurde noch dadurch gesteigert, dass ausgerechnet Udo Di Fabio Berichterstatter in der Sache war; ein Mann, der sein Amt aus Sicht vieler Politiker als eine Art Teilzeitbeschäftigung wahrnimmt. Der konservative Staatsrechtler fand in den vergangenen Jahren Zeit, einen populärwissenschaftlichen Bestseller zu schreiben, gleichzeitig tingelt er als Vortragsreisender durch die Republik.

»Ich frage mich, wann Di Fabio noch Zeit hat, seine Urteile zu verfassen«, lästert ein Spitzenmann der Großen Koalition. Inzwischen ist die Verbitterung so groß, dass das Kanzleramt penibel Liste über Di Fabios Nebentätigkeiten führt. Die wird immer dann herangezogen, wenn Karlsruhe sich mit wichtigen Urteilen wieder mal Zeit lässt.

Bescheidenheit, das ist es, was die Politik bei der neuen Generation der Karlsruher Verfassungshüter vermisst; eine Tugend, die in der Sprache der Juristen richterliche Selbstbeschränkung heißt. »Ein Richter darf kein Politiker sein«, sagt Hans-Peter Uhl, innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion. »Aber in jüngster Zeit verwischen die Grenzen zwischen politischer Aktion und Rechtsprechung.«

Richter Voßkuhle widerspricht diesem Vorwurf, auch im Lissabon-Urteil habe man nur die Leitplanken gesetzt. »Dazwischen ist eine sehr breite Fahrbahn für die Politik.«

Andererseits macht das Verfassungsgericht kein Hehl daraus, dass ihm die ganze Richtung der Europapolitik nicht passt. Sie sei zu einem Projekt von Experten geworden, bürokratisch und bürgerfern, weshalb man sich in Karlsruhe sicher ist, dass die Bürger die Kritik der Politik an dem Urteil nicht teilen. »Alle Umfragen zeigen, dass die Akzeptanz des Gerichts nach wie vor sehr hoch ist«, sagt Voßkuhle.

Das ist richtig: 76 Prozent der Bürger sind mit der Arbeit des Gerichts zufrieden. Andererseits wird das Gericht von Politikern und Rechtsexperten immer häufiger kritisiert. Dass Deutschland wegen der nicht korrigierten Regeln für die Überhangmandate immer noch ein verfassungswidriges Wahlrecht hat, sei auch die Schuld des Gerichts, beklagt etwa der ehemalige Verfassungsrichter Ernst Gottfried Mahrenholz. Denn Karlsruhe gab der Politik bis 2011 Zeit, das Wahlrecht zu ändern.

Hinzu kommt, dass auch die juristische Kompetenz des Gerichts immer schärfer in Frage gestellt wird. Vor nicht allzu langer Zeit klagte der Berliner Staatsrechtler Bernhard Schlink, Karlsruhe folge immer weniger rechtsdogmatischen Grundsätzen, die Urteile richteten sich manchmal nur an den persönlichen Meinungen der Richter aus. Nachrangige Gerichte würden Urteile aus Karlsruhe deshalb nicht selten ignorieren, sie setzten einfach »ihr Belieben an die Stelle des Beliebens des Bundesverfassungsgerichts«.

Die Gefahr für die Karlsruher Richter ist, dass die Politik bald eine ähnliche Widerborstigkeit an den Tag legen könnte. Denn warum sollte sich ein Minister oder ein Abgeordneter an ein Urteil halten, das nach ähnlich willkürlichen oder, freundlicher gesagt, ähnlich politischen Kriterien gefällt wurde wie eine Entscheidung in Berlin? »Jedes Verfassungsorgan muss die Grenzen seiner verfassungsmäßigen Rolle beachten«, droht SPD-Politiker Oppermann.

Vielleicht ist es an der Zeit, mit dem populären Mythos aufzuräumen, in Karlsruhe urteilten politische Eunuchen. »Der frei schwebende, politisch enthaltsame Richter ist - sofern es ihn je gegeben haben sollte - eine ausgestorbene Gattung«, erklärte kürzlich die ehemalige Präsidentin des Verfassungsgerichts, Jutta Limbach. Das Gericht sei ein politischer Machtfaktor, und als solcher müsse es auch behandelt werden.

Dazu würde gehören, dass die Richter endlich nach demokratischen Spielregeln gewählt werden. Limbach spricht sich dafür aus, dass sich die Kandidaten künftig einer öffentlichen Anhörung stellen müssen. Die Bürger könnten sich dann ein Bild von den Männern und Frauen machen, die höchstrichterlich über die Geschicke der Republik entscheiden sollen.

Die Grünen haben schon vor Jahren einen Gesetzentwurf vorgelegt, der echte Debatten über die Qualifikation der Anwärter für das Richteramt ermöglichen soll. Doch Union und SPD wollen weiter ihr Privileg genießen, die Kandidaten in geheimen Kungelrunden zu bestimmen. Sie fänden es lästig, sollten sich ihre Lieblinge einem öffentlichen Examen unterziehen müssen.

Die Damen und Herren in Karlsruhe sehen das übrigens genauso. Sie machen zwar gern Politik, aber sie wollen sich nicht den anstrengenden und oft unangenehmen Regeln des politischen Geschäfts unterwerfen.

»Es gehört zum Selbstverständnis und zur Dignität vieler herausragender Juristen«, sagt Voßkuhle, »sich nicht selbst anpreisen zu müssen.« RALF NEUKIRCH,

RENÉ PFISTER

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