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Forderung des Wohlfahrtsverbands Warum der Hartz-IV-Satz eigentlich bei 644 Euro liegen müsste

Die Bundesregierung will die Regelsätze in der Grundsicherung erhöhen, aber nur um bescheidene Summen. Der Paritätische Gesamtverband hält das Berechnungssystem für Trickserei - und fordert 212 Euro mehr.
aus DER SPIEGEL 39/2020
Foto: Marcel Kusch/ DPA

Die geplante Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze für 2021 fällt nach Berechnungen des Paritätischen Gesamtverbandes viel zu gering aus - weil die Bundesregierung die Ausgaben unzulässig ermittele. In einer eigenen Expertise, die dem SPIEGEL vorliegt,  fordert der Verband künftig 644 Euro Grundsicherung für alleinstehende Erwachsene, das wären 212 Euro mehr als bislang. Die Bundesregierung will den Regelsatz für Alleinstehende dagegen lediglich auf 446 Euro anheben. Derzeit liegt er bei 432 Euro. Dazu übernimmt der Staat für Betroffene auch die Kosten der Unterkunft.

Die Hartz-IV-Anpassung für das nächste Jahr steht unter besonderer Beobachtung, da Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Regelsätze aufwendig hat neu berechnen lassen. Sie wurden auf Grundlage einer Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ermittelt, die alle fünf Jahre vom Statistischen Bundesamt neu erhoben wird. Das Augenmerk richtet sich dabei auf die unteren 15 Prozent der Single-Einkommen, bei Familien auf die unteren 20 Prozent. An den Ausgaben dieser "Referenzhaushalte" orientiert sich, was der Staat auch Hartz-IV-Empfängern zugesteht. Zuletzt wurde die Stichprobe 2018 erhoben.

Der Wohlfahrtsverband hält dieses Prinzip für eine Verzerrung und legt seinen Berechnungen deshalb Durchschnittseinkommen knapp oberhalb der Armutsschwelle zugrunde. Zudem bezieht der Verband – anders als in der offiziellen Berechnung – auch einzelne Konsumausgaben wie etwa Tabak oder Reinigungsausgaben mit ein.

Auf dieser Grundlage müssten auch die weiteren Regelsätze deutlich angehoben werden: 

- für Ehegatten und Partner um 190 Euro von 389 Euro auf 580 Euro,
- für junge Erwachsene bis 25 Jahre um 170 Euro von 345 Euro auf 515 Euro,
- für 14- bis 17-jährige Kinder um 126 Euro von 328 Euro auf 454 Euro,
- für 6- bis 13-jährige Kinder um 71 Euro von 308 Euro auf 379 Euro,
- für bis zu 5-jährige Kinder um 68 Euro von 250 Euro auf 318 Euro.

DER SPIEGEL 39/2020

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Die jährlichen Mehrausgaben des Staates dafür würden laut Paritätischem Gesamtverband 14,5 Milliarden Euro betragen. Allerdings hätte sich aus Sicht des Verbands mit einer solchen Erhöhung auch das Problem relativer Armut faktisch erledigt. Sämtliche Haushalte würden damit im Regelfall über die relative Armutsrisikoschwelle gehoben, die allgemein bei 60 Prozent des durchschnittlichen Haushaltseinkommens definiert wird. Wer weniger Geld zur Verfügung hat, gilt als armutsgefährdet.

Derzeit erhalten 5,7 Millionen Menschen die staatliche Grundsicherung. Zu ihnen gehören Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende, Kleinverdiener oder Kinder.

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