Mit der Dreijährigen Berufsfachschule Pflege startete am 1. August 2020 an der BBS III die neue generalistische Pflegeausbildung. Die bisherigen Berufsausbildungen der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege werden zu einer generalistischen Pflegeausbildung zusammengefasst. Ziel ist es, alle Auszubildenden für die Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Vesorgungsbereichen zu qualifizieren.
Pflegefachleute sind in der Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege tätig und arbeiten u. a. in Krankenhäusern, Altenheimen, Arztpraxen, in der Hauskrankenpflege und bei ambulanten Pflegediensten. Dort helfen sie Alten, Kranken und Verletzten bei der Nahrungsaufnahme, der Körperpflege und anderen alltäglichen Verrichtungen, übernehmen therapeutische und einfache medizinische Aufgaben nach ärztlicher Vorgabe, planen und dokumentieren die Pflegemaßnahmen und sind Ansprechpartner z. B. für Angehörige und Therapeuten.
In die Berufsfachschule Pflege können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden
- Sek I Realschulabschluss oder
- Hauptschulabschluss plus eine erfolgreich abgeschlossene
a) mindestens 2jährige Berufsausbildung
b) mindestens einjährige Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege, die bestimmten Bedingungen genügen muss
Wer einen einfachen Hauptschulabschluss hat, kann in Verbindung mit einer erfolgreich abgeschlossenen Pflegeassistenzausbildung die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann anschließen, die dann um ein Jahr verkürzt werden kann.
Darüber hinaus muss ein Ausbildungsvertrag mit einem Träger der praktischen Ausbildung abgeschlossen sein. Aufgenommen werden kann nur, wer die persönliche Zuverlässigkeit durch ein erweitertes Führungszeugnis der Belegart NE und die gesundheitliche Eignung (erhöhter Immunschutz gegen Hepatitis B) nachweist.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und findet an mehreren Lernorten statt. Sie ist unterteilt in einen betrieblichen und schulischen Teil. Der schulische Teil beinhaltet den theoretischen und praktischen Unterricht in der Pflegeschule. Für die praktische Ausbildung schließt der/die Auszubildende einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger der praktischen Ausbildung ab. Das kann eine Altenpflegeeinrichtung, ein ambulanter Pflegedienst oder ein Krankenhaus sein. Da die Ausbildung alle Versorgungsbereiche umfasst, werden Teile der praktischen Ausbildung in unterschiedlichen Einrichtungen durchgeführt.
Es wird eine Ausbildungsvergütung bezahlt. Da der Bildungsgang nach AZAV zertifiziert ist, ist eine Förderung im Rahmen einer Umschulungsmaßnahme möglich.
Folgende Betriebe sind Partner im Ausbildungsverbund für die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann: Träger der praktischen Ausbildung
Praktische Ausbildung (2.500 Std.)
- Orientierungseinsatz (erster Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung, mit dem der Ausbildungsvertrag abgeschlossen wurde)
- Pflichteinsätze
- stationäre Akutpflege (Krankenhaus)
- stationäre Langzeitpflege (Pflegeheim)
- ambulante Pflege (ambulante Pflegedienste)
- pädiatrische Versorgung
- psychiatrische Versorgung - Vertiefungseinsatz (beim Träger der praktischen Ausbildung)
- weitere Einsätze z. B. Hospiz, Rehabilitationseinrichtungen, Beratungsstellen etc., ggf. ein Einsatz in einem europäischen Ausland
Schulische Ausbildung (2.380 Std.)
Berufsbezogener Lernbereich (2.100 Std.)
Im Fokus des Unterrichts stehen medizinisch-pflegerische, rechtliche und sozialwissenschaftliche Inhalte. Der Unterricht ist stark an der Pflegepraxis orientiert, was unter anderem durch praktische Übungen in Pflegepraxisräumen, Exkursionen und Projekten ermöglicht wird. Die Kompetenzbereiche des Lehrplans sind wie folgt beschrieben:
- Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren.
- Kommunikation und Beratung personen- und situationsgebunden gestalten.
- Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten.
- Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen.
- Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen.
- Am Ende des 2. Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt.
Berufsübergreifender Lernbereich (280 Std.)
- Deutsch/Kommunikation
- Englisch/Kommunikation
- Politik
- Religion
Die Abschlussprüfung besteht aus
- 3 schriftlichen Prüfungen,
- 1 mündlichen Prüfung und
- 1 praktischen Prüfung (beim Träger der praktischen Ausbildung)
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Anleiter/in für die praktische Ausbildung
- Pflegedienstleitung (PDL)
- Wundmanager/in
- Hygienefachkraft
- ...
Der Schulbesuch ist kostenlos. Die Kosten für die notwendigen Lernmittel (Bücher) werden von den Trägern der praktischen Ausbildung übernommen. Ebenso zahlen diese eine angemessene Ausbildungsvergütung.
Beruflicher Abschluss
- Pflegefachmann/Pflegefachfrau
Schulischer Abschluss
- Erw. Sek I Abschluss
- tabellarischer Lebenslauf
- letztes Zeugnis (beglaubigte Kopie)
- ggf. Nachweise über Praktika
- ggf. Nachweis über Härtefall
Sollte die vorläufige Zusage erfolgen (ca. Mai des Jahres), dann sind nachzureichen:
- Polizeiliches Führungszeugnis NE (nicht älter als 3 Monate bei Antritt der Ausbildung)
- Nachweis des Immunschutzes gem. Biostoffverordnung
- Nachweis über die gesundheitliche Eignung